Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung:Kenntnisnahme Sachverhalt/BegründungI. Ausgangssituation und
Allgemeines Ziel und Inhalt aller Maßnahmen zur Rehabilitation (Eingliederung) behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen ist es, ihnen entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten die Hilfen zu geben, die sie befähigen, am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben. Dieses Ziel lässt sich nur dann erreichen, wenn zum einen ausreichend qualifizierte Hilfeangebote vorhanden sind und zum anderen die eingetretene oder drohende Behinderung rechtzeitig und richtig erkannt wird. Die Erfahrung zeigt -und dies gilt im besonderen Maße für Kinder-, dass drohende Behinderungen oft vermieden und eingetretene Behinderungen und ihre Folgen gemildert oder möglicherweise sogar ganz beseitigt werden können, wenn die Risiken und Beeinträchtigungen zum frühest möglichen Zeitpunkt erkannt werden und eine gezielte ganzheitliche Therapie und Förderung eingeleitet wird. Entscheidende Weichenstellungen erfolgen durch Maßnahmen vor, während und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren; sie sind unverzichtbare Elemente der Prävention und Entwicklungsförderung. Da viele körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten des Kindes in der frühen Entwicklungsphase ausgebildet werden, sind die Aussichten für einen Erfolg der Therapie und Förderung am besten im Frühbereich. Versäumnisse im Neugeborenen-, Säuglings- und Kleinkindesalter können dagegen schwerwiegende Folgen haben. Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung sind für die Lebensperspektive dieser Kinder von größter Bedeutung. Hilfen der Frühförderung orientieren sich jedoch nicht nur am einzelnen Kind, sondern auch an seiner Familie und seinem Umfeld. Die Eltern/Bezugspersonen sollen angesichts der hohen Anforderung, Verantwortung und Belastung bei der Erziehung eines behinderten Kindes, aber auch im Hinblick auf ihre veränderte Lebenssituation wirksam unterstützt werden. Leistungsfähige Strukturen und Einrichtungen der Früherkennung und Frühförderung sind ein dringendes sozial-, familien-, bildungs-, und gesundheitspolitisches Anliegen. Eine erfolgreiche Frühförderung ist jedoch nicht nur unter vorrangig humanitären, sondern auch unter finanzpolitischen Gesichtspunkten geboten. Ganz konkret geht es dabei um die Vermeidung lebenslanger aufwendiger Therapie, Betreuung und Pflege, wo immer dies möglich ist. Den Ausgaben der öffentlichen Hand und damit auch des Ostalbkreises als Sozialhilfeträger für Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung stehen längerfristig in vielen Fällen vermeidbare Lasten bei Früh- und Dauerinvalidität und hohe Betreuungskosten bei schweren bleibenden Behinderungen gegenüber. „Frühförderung“ bedeutet Früherkennung von Entwicklungsstörungen bei Kindern, Beratung der Eltern und Bezugspersonen und frühest möglicher Einsatz von Fördermaßnahmen bis zum Schulbeginn. Ziel bzw. Inhalt aller Maßnahmen der Frühförderung oder Rehabilitation ist es, - bei eingetretener Behinderung die Folgen zu mildern oder sie möglicherweise sogar zu beseitigen, - bei Kindern mit Entwicklungsstörungen bzw. Entwicklungsauffälligkeiten drohende Behinderungen zu vermeiden. Dies ist nur möglich wenn: - Risiken und Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Kinder zum frühest möglichen Zeitpunkt richtig erkannt werden und - gezielte ganzheitliche Therapie und Förderung eingeleitet werden. Entscheidend für den Erfolg der Früherkennung und Frühförderung ist ein enges Zusammenwirken der medizinischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Dienste. II. Grundsätze der
Frühförderung Das ganzheitliche Konzept der Frühförderung orientiert sich am Kind als Gesamtpersönlichkeit in seiner sozialen Umwelt im Sinne einer Entwicklungsförderung unter Berücksichtigung aller Aspekte der kindlichen Entwicklung. Sie baut auf dem auf, was das einzelne Kind kann und ihm hilft, seine eigenen Kompetenzen und sein Selbstvertrauen zu entwickeln und zu erweitern. Behinderungsspezifische Hilfen zum Aufbau bestimmter Funktionen oder Fertigkeiten sind in dieses ganzheitliche Förderkonzept zu integrieren. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung ist ein entscheidender Bestandteil jeder Frühförderung. Die Familienorientierung betont die Notwendigkeit, bei allen Maßnahmen die familiäre Situation des Kindes mit in Betracht zu ziehen, den Eltern entsprechende Unterstützung zu geben, sie zu begleiten und ihre Kompetenzen zu stärken bzw. sie auch zu entlasten. Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder ist eine Aufgabe, die nur in fachübergreifender Arbeit angemessen erfüllt werden kann. Die verschiedenen Bedürfnisse und Ansprüche des in seiner Entwicklung gefährdeten Kindes und seiner Familie sowie die begrenzten Möglichkeiten einer einzelnen Fachdisziplin, all diesen Anforderungen in ganzheitlicher Weise gerecht werden zu können, erfordert interdisziplinäre Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem medizinischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Bereich. Unter dem Grundsatz der Interdisziplinarität ist nicht die Zusammenführung verschiedener Fachdisziplinen zu verstehen, sondern die gegenseitige Abstimmung und Integration der Betrachtungsweisen der Einzeldisziplinen zu einem fachübergreifenden Förderkonzept. III. Frühfördersystem in
Baden-Württemberg Die wichtigsten Elemente und Stützpfeiler des baden-württembergischen Frühfördersystems sind - die niedergelassenen Ärzte bzw. Ärztinnen sowie Therapeuten und Therapeutinnen, - die Kinderkliniken und sozialpädiatrischen Zentren, - der öffentliche Gesundheitsdienst, - die überregionale Arbeitsstelle Frühförderung auf Landesebene, - die sonderpädagogischen Beratungsstellen an den Sonderschulen und - die interdisziplinären Frühförderstellen Die sonderpädagogischen Beratungsstellen an den Sonderschulen in Baden-Württemberg, deren Aufbau bereits Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre begann, sind ein sehr wichtiger Bestandteil im Gesamtsystem Frühförderung. Das Land hat das System der sonderpädagogischen Frühförderung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten konsolidiert, weiter ausgebaut und festgeschrieben. In diesem Bereich ist also auf absehbare Zeit kein weiterer Ausbau zu erwarten, so dass ein bedarfsdeckendes Angebot an Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in den einzelnen Landkreisen in der Regel nur dann erreicht werden kann, wenn gleichzeitig interdisziplinäre Frühförderstellen eingerichtet werden. Dies ist in einem Großteil der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg inzwischen geschehen. Bis Dezember 1999 hatten 34 interdisziplinäre Frühförderstellen in Baden-Württemberg ihre Arbeit aufgenommen. Die interdisziplinären Frühförderstellen bieten Eltern und ihren behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern Leistungen der Frühförderung vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in die Schule oder in einen Schulkindergarten. Die Eltern oder Angehörigen können sich selbst an die Frühförderstelle wenden und erhalten dort Beratung, kontinuierliche Förderung und Therapie. Auch bei den interdisziplinären Frühförderstellen soll die Förderung und Therapie in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie andern Diensten und Einrichtungen direkte oder indirekte Auswirkungen einer vorliegenden Schädigung oder Behinderung auf die Entwicklung des Kindes verhindern, mildern oder ausgleichen und den durch entwicklungshemmende Umstände drohenden Behinderungen entgegenwirken. Durch die Frühförderung sollen auch die Vorraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die betroffenen Kinder -soweit irgend möglich- später den allgemeinen Kindergarten und die allgemeinen Schulen besuchen können. Bei Kindern mit schweren Behinderungsformen bietet die frühe Förderung und Therapie die Möglichkeit, ihre Entwicklung zu fördern und schwerwiegende Auswirkungen auf die Bewältigung der Anforderungen des Alltags zu mildern. Die interdisziplinären Frühförderstellen sind frei zugänglich und müssen in ausgewogenem Verhältnis interdisziplinär besetzt sein, also mit Fachkräften unterschiedlicher Fachdisziplinen. IV. Situation im
Ostalbkreis Die für den Ostalbkreis eingerichteten sozialpädiatrischen Zentren, interdisziplinären Frühförderstelle und sonderpädagogischen Beratungsstellen sind in der Anlage 1 zusammengestellt. In der Sitzung am 06.03.2007 werden Vertreter einer sonderpädagogischen Beratungsstelle und einer interdisziplinären Frühförderstelle über ihre Arbeit berichten. Insbesondere die sonderpädagogischen Beratungsstellen sollen für die Zusammenarbeit mit dem in Kürze startenden Beratungsdienst für die Eingliederungshilfe im Ostalbkreis zu enger Zusammenarbeit gewonnen werden. Oft finden bei den sonderpädagogischen Beratungsstellen Erstkontakte mit Eltern behinderter Kinder statt. Die sonderpädagogischen Beratungsstellen sollen im Rahmen der Frühförderung und der Beratung auf das ergänzende Angebot des Beratungsdienstes hinweisen. Durch frühzeitige Hilfestellungen und Information, ggf. schon direkt nach der Geburt eines behinderten Kindes, sollen Eltern und andere Bezugspersonen dabei unterstützt werden, sich in den vielfältigen Angeboten zurecht zu finden und passgenaue Unterstützung zu finden. Der Beratungsdienst sollte die Beratung und Betreuung so mitgestalten, dass professionelle und nicht professionelle Systeme gut zusammenwirken und Angebote verschiedener Leistungsträger effizient miteinander abgestimmt werden. Finanzierung und FolgekostenDie sozialpädiatrischen Zentren und die interdisziplinären Frühförderstellen können ihre Kosten durch Refinanzierung über verschiedenen Kostenträger decken. Zuschussträger bzw. Kostenträger sind das Land, die Krankenkassen und die Sozialhilfeträger. Im Jahr 2006 hat der Ostalbkreis rund 344.000,- € für die Leistungen der Frühförderung ausgegeben. Die sonderpädagogischen Beratungsstellen werden im Rahmen der Schulförderung vom Land finanziert. Die sächliche Ausstattung wird von den Schulträgern geleistet. AnlagenVerzeichnis der Frühfördereinrichtungen im Ostalbkreis SichtvermerkeGeschäftsbereich __________________________________________________ Traub Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |