Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Betriebsleitung 1.
Für die Maßnahme Integration des Margaritenhospitals und
Restsanierung der Stauferklinik Baufreigabe zu erteilen. 2. Die notwendigen Planungsleistungen der Leistungsstufen 6 – 9 der HOAI (Vorbereitung Vergabe, Mitwirkung Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung) werden dem Architekturbüro ARGE SGP Prof. Spengelin & Partner, Architekten und Stadtplaner, und Kröll übertragen. Anmerkung: Das Ergebnis der Beratung des Krankenhausausschusses wird in der Sitzung des Kreistags am 25.07.2006 mündlich mitgeteilt. Mittels Sitzungsvorlage zur Sitzung des Krankenhausausschusses am 13.06.2006 und Sitzung des Kreistages am 20.06.2006 wurde ausführlich über den Sachstand der Baumaßnahme berichtet. Ebenfalls wurde darüber berichtet, dass am 06.07.2006 das Fördergespräch mit den Vertretern der Oberfinanzdirektion und dem Sozialministerium stattfindet. I.
Ergebnis des Fördergespräches
II.
Förderquote Neubauteil zur Integration des
Margaritenhospitals III. Restsanierung
der Stauferklinik IV.
Energiesparende Bauweise Der sparsame Energieverbrauch von Brennstoffen (Jahresprimärenergiebedarf) ist in der Energieeinsparungsverordnung aus dem Jahre 2004 (EnEV) vom Gesetzgeber gefordert und festgelegt. Alle Bauteile mit neuer Fassade (BT 1, BT 2, Umbau Westflügel und Neubau Hofüberbauung BT 3.1) werden die Forderungen der EnEV erfüllen. Der Jahresprimärenergiebedarf (Energiekenngröße bezogen auf m³ Rauminhalt/Jahr, kWh/m³a) wird nach überschlägigen Berechnungen unseres Büros für Bauphysik sogar weitaus geringer als in der EnEV gefordert sein. In Zahlen ausgedrückt: Nach EnEV zulässiger maximaler Jahresprimärenergiebedarf: 22,74 kWh/m³a zukünftig geschätzter Jahresprimärenergiebedarf: 5,76 kWh/m³a Im Einzelnen bewirken folgende Maßnahmen die positive Energiebilanz der Gebäude: Fassaden Die Außenfassade der Neubauten (Bauteil 1 neuer Frauen- und Kinderflügel und Bauteil 3 Atriumhofüberbauung mit Aufwacheinheit und Radiologie) sowie auch in allen Umbauten des Bestandes (heutiger Westflügel Bauteil 2 mit Eingangshalle, Frauenheilkunde und neuer Intensivstation werden hochwärmegedämmt nach neuestem technischen Standard ausgeführt. Sonnenschutz Durch mehrschichtige, intelligent gesteuerte außen liegende Sonnen- und innen liegende Blendschutzanlagen wird der sommerliche Kühlungsbedarf zukünftig verringert. Natürliche Belichtung und
Belüftung Der Gebäudeentwurf erreicht durch die Ausbildung von Atrien, dass möglichst viele der inneren Funktionsbereiche natürlich belichtet und belüftet werden. Heizung Die bereits heute im Klinikum vorhandene Hackschnitzelheizung wird auf den gesamten Neubaubereich ausgedehnt. Damit wird annähernd die gesamte Heizleistung des Klinikums zukünftig über nachwachsende Rohstoffe betrieben, und damit klimafreundlich und CO2-neutral erfolgen können. Kühlung Ein großes Energieeinsparungspotential in einem Klinikum liegt außer im winterlichen Wärmeschutz in der Reduktion der sommerlichen Kühlungsenergie der Belüftungsanlagen. Durch Ausbildung intelligenter Baukonstruktionen werden die Speicheroptionen der massiven Decken (nicht überall abgehängte Decken) genützt. Lüftungsanlagen Die neuen Lüftungsanlagen erhalten Hochleistungswärmerückgewinnungssysteme mit einem Rückgewinnungsgrad > 80 %. Das Wärmerückgewinnungssystem ermöglicht im Winterbetrieb die Rückgewinnung der Heizenergie aus der Fortluft. Elektrotechnik Bei der Elektroversorgung kommen hochmoderne energiesparende Beleuchtungs- und Versorgungssysteme (wie z. B. moderne im Tagesablauf geregelte Energiesparleuchten) – über „Bussysteme“ intelligent gesteuert – zum Einsatz. Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass bei den
Baumaßnahmen die neuesten technischen Möglichkeiten zur Energieeinsparung
soweit wie möglich unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Betriebes
ausgenutzt werden. V. Finanzierung und Folgekosten
Die Haushaltsplanung/mittelfristige Finanzplanung ist im Hinblick auf die sich nun ergebenden Baukosten um 3,5 Mio. € in den Haushaltsjahren 2007 – 2010 anzupassen. Davon entfallen auf den Krankenhausträger 1,5 Mio. €. VI.
Folgebeauftragung der Architekten Anlagen
1 Lageplan 4 Ansichten Sichtvermerke: _________________________________ Krankenhausdirektor
_________________________________ Koordinierender
Krankenhausdirektor _________________________________ Kreiskämmerer _________________________________ Landrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||