Bürgerinformationssystem

Vorlage - 018/06  

 
 
Betreff: Sperrung der Ortsdurchfahrten Feuchtwangen und Dinkelsbühl im Zuge der B 25 für den Lkw-Durchgangsverkehr > 12 t - Bericht und weiteres Vorgehen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
04.04.2006 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Kreistag des Ostalbkreises nimmt den Sachstandsbericht zur beabsichtigten Sperrung der B 25 in den Ortsdurchfahrten von Feuchtwangen und Dinkelsbühl für LKW-Durch-gangsverkehr > 12 to zur Kenntnis.

 

2.Der Kreistag spricht sich entschieden gegen diese Sperrungen auf der B 25 aus, da diese zu einer weiteren Zunahmen des LKW-Verkehrs auf der B 29 und den Landesstraßen im östlichen Kreisgebiet des Ostalbkreises führen werden.

 

3.Der Kreistag spricht sich ebenso gegen die sogenannte „Korridorlösung“, die eine Sperrung der B 25 von der A 6 bei Feuchtwangen bis zur B 2 bei Donauwörth, darüber hinaus eine Sperrung der B 2 bis zur A 8 bei Augsburg sowie eine ergänzende Sperrung der B 290 von der A 6 bei Crailsheim bis zur B 29 für den LKW-Durchgangsverkehr vorsieht, aus. Damit wäre eine ganze Region von Verkehrsbeschränkungen betroffen, die sich nachteilig auf den Wirtschaftsstandort auswirken würden.

 

4.In gleicher Weise nachteilig wäre auch eine Sperrung der B 29 zwischen der A 7 und Nördlingen. Sie wird deshalb ebenso abgelehnt.

 

5.Nachtfahrverbote von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf den genannten Strecken sind ebenfalls ungeeignet, da sie nicht nur den Durchgangsverkehr sondern auch den heimischen Wirtschaftsverkehr treffen würden.

 

6.Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin auf allen Entscheidungsebenen gegen die Sperrungen auf der B 25 zur Abwehr weiterer verkehrsbedingter Belastungen der Wohnbevölkerung in den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen im Ostalbkreis einzusetzen. Gleichzeitig müssen alle für den Wirtschaftsstandort nachteiligen Lösungen vermieden werden.

 

7.Der Kreistag mahnt erneut die rasche Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis an. Bei den planfestgestellten Abschnitten der B 29 Umgehung Mögglingen und B 29 Ausbau Essingen - Aalen muss unverzüglich mit dem Bau begonnen werden. Für die B 29-Ortsumfahrungen Pflaumloch und Trochtelfingen muss die Planung sofort wieder aufgenommen werden.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

LKW-Mautausweichverkehr auf der B 29 und der B 25

 

Die LKW-Autobahnmaut hat zu Mautausweichverkehr auf den Bundesstraßen B 29 und B 25 geführt. In der Kreistagsitzung am 13.12.05 wurde bereits für den Streckenzug der B 29 zwischen der A 7 und der Kreisgrenze darüber berichtet. Nach einer Abschätzung des Bundesministers für Verkehr beträgt der mautbedingte zusätzliche LKW-Verkehr etwa 150 - 250 LKW / Tag. Für die B 25 zwischen Nördlingen und der A 6 bei Feuchtwangen ergibt sich danach in der Kartendarstellung ein Wert von 50 - 150 zusätzlichen LKW / Tag. Dieser Wert wird in einem Erlass des bayerischen Innenministers genauer mit 124 LKW / Tag beziffert.

 

 

 

Warum gibt es Mautausweichverkehr auf der B 25?

 

Der Streckenzug B 2 und B 25 bietet sich wegen seiner Mautfreiheit und wegen seiner geringeren Streckenlänge zwischen der A 8 bei Augsburg und der A 7 bzw. A 6 bei Feuchtwangen bzw. Crailsheim als Ausweichstrecke für die LKW über 12 to an. Sowohl die B 2 (teilweise 4-spurig) als auch die B 25 sind gut ausgebaut und die Zahl der Ortsdurchfahrten hält sich in Grenzen. Insbesondere nachts stellen sie kein großes Hindernis dar. Die eingesparte Maut ist angesichts der nicht allzu großen Zeitdifferenzen insbesondere bei LKW-Fahrern aus Niedriglohnländern ein weiteres Argument zum Ausweichen, manchmal sogar zwingende Notwendigkeit für das wirtschaftliche Überleben.

 

Beispielhaft sei eine Vergleichsrechnung für die Strecke von der A 7 Würzburg - Ulm Anschlussstelle A7/109 Wörnitz zur A 8 Stuttgart - München Anschlussstelle A8/72 Augsburg-West angestellt. Für die Fahrbeziehung A 8 München Richtung A 6 Heilbronn ergäbe sich ein ähnliches Bild.

 

  • Route 1:

AS A7/109 Wörnitz weiter auf der A7 bis zum Autobahnkreuz Ulm / Elchingen, weiter auf der A 8 bis zur AS A 8/72 Augsburg-West

Streckenlänge:163 kmZeitbedarf:2 h 10 min

Mautstrecke:163 kmMautgebühr:20,20 €

 

  • Route 2:

AS A7/109 Wörnitz weiter auf der A7 bis zur AS A7/113 Ellwangen, weiter auf der L 1060 über Röhlingen - Zöbingen - Dirgenheim - Benzenzimmern bis zur B 25 bei Wallerstein, weiter auf der B 25 über Nördlingen - Harburg bis zur B 2 bei Donauwörth, weiter auf der B 2 bis zur AS A 8/72 Augsburg-West

Streckenlänge:137 kmZeitbedarf:2 h 30 min

Mautstrecke:  39 kmMautgebühr:4,80 €

 

  • Route 3:

AS A7/109 Wörnitz weiter auf der St 2419 Richtung Feuchtwangen, weiter auf der B 25 über Feuchtwangen - Dinkelsbühl - Nördlingen - Harburg bis zur B 2 bei Donauwörth, weiter auf der B 2 bis zur AS A 8/72 Augsburg-West

Streckenlänge:125 kmZeitbedarf:2 h 50 min

Mautstrecke:   0 kmMautgebühr:0,00 €

 

 

 

Verkehrsrechtliche Maßnahmen gegen Mautausweichverkehr

 

Mit der 15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 22.12.2005 bietet sich nun eine straßenverkehrsrechtliche Handhabe zur Vermeidung von Mautausweichverkehr. Diese erlaubt unter gewissen Voraussetzungen die Sperrung bestimmter Streckenabschnitte für den LKW-Durchgangsverkehr > 12 to und regelt die dazu notwendige Beschilderung.

 

Voraussetzung ist das Vorliegen von erheblichem Mautausweichverkehr. Die Umsetzungshinweise des baden-württembergischen Innenministeriums zu dieser Verordnung sehen das bei mehr als 150 zusätzlichen LKW / Tag als gegeben an, wobei es noch andere Prüfkriterien gibt. Der bayerische Einführungserlass gibt keine zahlenmäßigen Mindestgrößenordnungen vor. Die auf der B 25 festgestellte LKW-Verkehrszunahme von 10 % lässt wohl auch nach baden-württembergischer Lesart unter Heranziehung der anderen Kriterien erheblichen Mautausweichverkehr konstatieren.

 

 

 

Feuchtwangen und Dinkelsbühl beantragen Sperrung der B 25

 

Der Landkreis Ansbach als Verkehrsbehörde für die Stadt Feuchtwangen und die Stadt Dinkelsbühl als eigenzuständige Verkehrsbehörde wollen zum Schutz ihrer Bürger von der neuen Regelung Gebrauch machen und haben deshalb die Regierung von Mittelfranken in Ansbach um die vorgeschriebene Zustimmung zur Sperrung der B 25 gebeten. Die Regierung von Mittelfranken hat am 30.01.2006 die bayerische Staatsregierung darüber unterrichtet, dass sie beabsichtigt nach umfangreichen Überlegungen und Abstimmungen, Durchgangsverboten für Lastkraftwagen über 12 to auf der B 25 in Feuchtwangen und Dinkelsbühl zunächst beschränkt auf die Fahrtrichtung Süden zuzustimmen, um den überörtlichen Verkehr mit über 12 to zulässigem Gesamtgewicht vorrangig am vorzeitigen Verlassen der Autobahnen zu hindern. Nach Beschwerden der Stadt Nördlingen und der Regierung von Schwaben, die Belange der nordschwäbischen Wirtschaftsunternehmen seien nicht ausreichend gewürdigt worden, wurde die Regierung von Mittelfranken vom bayerischen Innenministerium zu einem nochmaligen Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Städten und Gemeinden entlang der B 25 und mit den betroffenen Landkreisen in Mittelfranken und Schwaben angehalten. Zielvorgabe war eine Konsensfindung.

 

Zu diesem Gespräch am 17.02.06 in Ansbach wurde auch das Regierungspräsidium Stuttgart kurzfristig eingeladen. Es hat dankenswerter Weise sofort die Landratsämter in Aalen und Schwäbisch Hall unterrichtet. Wegen der Brisanz für die betroffenen Städte und Gemeinden im Ostalbkreis wurden diese per Rundmail durch das Landratsamt informiert und zur Teilnahme an der Besprechung aufgefordert, um ihre Belange ausreichend geltend machen zu können.

 

Die Bürgermeister und Kommunalvertreter waren dann auch beinahe vollzählig erschienen und äußerten ihre Befürchtungen über Verkehrsverlagerungen, ihren Protest gegen die Problemverlagerung über die Landesgrenze und ihre Verärgerung über das einseitige, bisher mit baden-württembergischer Seite nicht abgestimmte Vorgehen der Regierung von Mittelfranken. Sie machten ihre entschiedene Ablehnung der beabsichtigten Sperrung der B 25 unmissverständlich deutlich.

 

Vom Geschäftsbereich Straßenbau wurde dann zusammenfassend gleichfalls das Missfallen über die fehlende Beteiligung am Entscheidungsprozess geäußert, die eindeutig ablehnende Haltung des Ostalbkreises unmissverständlich vorgetragen und deren sachlichen Hintergründe dargestellt. Die Erläuterungen wurden darüber hinaus in schriftlicher Form der Regierung von Mittelfranken übergeben.

 

Nachdem auch aus der Region Schwaben und von den Wirtschaftsverbänden und der bayerischen Transportwirtschaft kritische Anmerkungen kamen und die ablehnende Haltung deutlich wurde sowie alternative bzw. noch weitergehende Lösungen diskutiert wurden, sah sich die Regierung von Mittelfranken veranlasst ihre beabsichtigte Entscheidung nochmals zu prüfen und die neuen Lösungsansätze im Rahmen einer Anhörung zu diskutieren. Sie gab auch zu erkennen, dass der Ostalbkreis im weiteren Entscheidungsprozess angehört und beteiligt wird. Landrat Pavel hat dies mit Schreiben vom 24.02.06 an die Innenminister Heribert Rech, Baden-Württemberg und Dr. Günther Beckstein, Bayern nochmals ausdrücklich eingefordert. Über die Schreiben und die darin enthaltene Ablehnung der Landkreisverwaltung gegenüber den Sperrungen auf der B 25 in Feuchtwangen und Dinkelsbühl wurde bereits in der Presse berichtet.

 

Am 13.03.06 fand dann auf Wunsch des Regierungspräsidiums Stuttgart eine weitere behördeninterne Anhörungsrunde in Dinkelsbühl statt, die von einer Demonstration potenziell betroffener Bürger im Ostalbkreis begleitet war. An der Veranstaltung nahmen neben den Regierungen von Mittelfranken und Schwaben, den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries die an der B 25 liegenden Städte und Gemeinden teil. Die baden-württembergische Seite war mit der Stadt Ellwangen als Sprecher der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis vertreten. Die Interessen des Ostalbkreises und des Landkreises Schwäbisch Hall wurden vom Geschäftsbereich Straßenbau vertreten. Das Regierungspräsidium Stuttgart konnte nicht teilnehmen.

 

Diskutiert wurde die sogenannte „Korridorlösung“, die von der Stadt Dinkelsbühl in die Diskussion eingeführt worden war. Danach wird eine Sperrung der B 25 von der A 6 bei Feuchtwangen bis zur B 2 bei Donauwörth, darüber hinaus eine Sperrung der B 2 bis zur A 8 bei Augsburg sowie eine ergänzende Sperrung der B 290 von der A 6 bei Crailsheim bis zur B 29 für den LKW-Durchgangsverkehr vorgeschlagen. Damit soll eine Verlagerung des Mautausweichverkehrs auf die B 29 und die L 1060 und andere Landesstraßen vermieden werden. Dieser Vorschlag fand auf baden-württembergischer Seite ebenso wenig Zustimmung wie auf Seiten der Regierung Schwaben und der Stadt Nördlingen.

 

Weiter wurde ein LKW-Nachtfahrverbot angesprochen, wozu noch eine schriftliche Anhörung erfolgen soll. Auch dies wurde vom Ostalbkreis abgelehnt.

 

Die Regierung von Mittelfranken wird vier Alternativen mit den geäußerten Bedenken und Anregungen sowie ablehnenden und befürwortenden Stellungnahmen dem bayerischen Innenministerium zur Entscheidung vorlegen:

 

  • Sperrung der B 25 in Feuchtwangen und Dinkelsbühl für den LKW-Durchgangsverkehr >12 to in beiden Fahrtrichtungen, wie von den örtlichen Verkehrsbehörden vorgesehen

 

  • Sperrung der B 25 in Feuchtwangen und Dinkelsbühl für den LKW-Durchgangsverkehr >12 to nur in Fahrtrichtung Süden, wie von den Regierung Mittelfranken zunächst beabsichtigt

 

  • „Korridorlösung (s.o.), wie von der Stadt Dinkelsbühl vorgeschlagen

 

  • Nachtfahrverbote auf den Bundesstraßen B 25 und B 29? und ggf. weiteren Straßenabschnitten

 

 

 

Was ist bei einer Sperrung von Feuchtwangen und Dinkelsbühl für den LKW-Durchgangsverkehr im Ostalbkreis zu befürchten?

 

Nachdem im Transportgewerbe, insbesondere bei Speditionen mit Fahrern aus Billiglohnländern oder bei selbstfahrenden Einzelfahrzeugspediteuren, vielfach die Mautkosten höher bewertet werden als die Zeitkosten, wird sich der LKW-Mautausweich-verkehr von der B 25 im Bereich Feuchtwangen und Dinkelsbühl nur soweit wieder zurück auf die Autobahn A 7 verlagern wie dies zur Umfahrung der Sperrung notwendig ist. Der Verkehr wird also kleinräumig die Sperrung umfahren, um möglichst schnell wieder auf den Streckenzug B 25 / B 2 zu gelangen. Es ist also nicht unerheblicher Ausweichverkehr auf alternative, frei befahrbare Strecken zu befürchten. Die Größenordnung des verlagerten Verkehrs lässt sich nicht abschätzen, da es nach verkehrsbetriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten weder einen Autobahnmautausweichverkehr noch ein nochmaliges Ausweichen von der gesperrten B 25 geben dürfte.

 

Als Strecken zur Umgehung der Sperrungen in Dinkelsbühl und Feuchtwangen bieten sich an (die Alternativen sind nach der Anschlussstellen-Nummer ihres Beginns benannt, vgl. Anlage):

 

  • Alternativroute 112:

AS A7/109 Wörnitz weiter auf der A7 bis zur AS A7/112 Dinkelsbühl / Fichtenau weiter über die L 2218 bis zur L 1070, weiter auf der L 1070 über Wäldershub - Fichtenau - Matzenbach - Unterdeufstetten - Bautzenhof - Wört, weiter auf der L 2385 über Regelsweiler - Mönchshof zur B 25 bei Wilburgstetten, weiter auf der B 25 ...

 

Streckenlänge:140 kmZeitbedarf: 3 h 00 min

Mautstrecke:  22 km Mautgebühr:2,70 €

 

Diese Strecke ist in weiten Teilen aufgrund ihres miserablen Ausbauzustandes nicht geeignet, zusätzlichen LKW-Verkehr aufzunehmen. Die Straßen würden aufgrund der Belastung in kürzester Zeit vollkommen zerstört und unpassierbar. Die Bevölkerung würde in einer ganzen Reihe von Ortsdurchfahrten in hohem Maße durch Lärm und Abgase belastet und in ihrer Sicherheit beeinträchtigt. Die L 2385 verläuft in weiten Teilen durch ein Wasserschutzgebiet. Sie ist nicht ausgebaut, Wasserschutzmaßnahmen sind daher nicht vorhanden. Zusätzlicher Verkehr würde zusätzliche Gefahren für die Wasserversorgung hervorrufen.

 

 

  • Alternativroute 112a:

AS A7/109 Wörnitz weiter auf der A7 bis zur AS A7/112 Dinkelsbühl / Fichtenau weiter über die L 2218 bis zur L 1070, weiter auf der L 1070 über Wäldershub - Fichtenau - Matzenbach - Unterdeufstetten - Bautzenhof - Wört - Stödtlen - Riepach - Walxheim - Zöbingen - Dirgenheim - Benzenzimmern bis zur B 25 bei Wallerstein, weiter auf der B 25 ...

 

Streckenlänge:138 kmZeitbedarf: 3 h 00 min

Mautstrecke:  22 kmMautgebühr:2,70 €

 

Diese Strecke ist in weiten Teilen aufgrund ihres miserablen Ausbauzustandes nicht geeignet, zusätzlichen LKW-Verkehr aufzunehmen. Die Straßen würden aufgrund der Belastung in kürzester Zeit vollkommen zerstört und unpassierbar. Die Bevölkerung würde in einer ganzen Reihe von Ortsdurchfahrten in hohem Maße durch Lärm und Abgase belastet und in ihrer Sicherheit beeinträchtigt.

 

 

  • Alternativroute 113:

AS A7/109 Wörnitz weiter auf der A7 bis zur AS A7/113 Ellwangen weiter über die L 1060 über Röhlingen - Zöbingen - Dirgenheim - Benzenzimmern bis zur B 25 bei Wallerstein, weiter auf der B 25 ...

 

Streckenlänge:137 kmZeitbedarf: 2 h 30 min

Mautstrecke:  39 kmMautgebühr:  4,80 €

 

Der Ausbauzustand ist von der Trassierung und von der Fahrbahnbreite her für den LKW-Verkehr geeignet. Der Fahrbahnaufbau ist unzureichend, was sich derzeit in sehr tiefen Spurrinnen auf der Strecke Röhlingen - Zöbingen manifestiert. Die Bevölkerung würde in den Ortsdurchfahrt Röhlingen - Zöbingen - Dirgenheim - Benzenzimmern in hohem Maße durch Lärm und Abgase belastet und in ihrer Sicherheit beeinträchtigt.

 

 

  • Alternativroute 114:

AS A7/109 Wörnitz weiter auf der A7 bis zur AS A7/114 Aalen/Westhausen weiter über die B 29 über Aufhausen - Bopfingen - Trochtelfingen - Pflaumloch bis zur B 25, weiter auf der B 25 ...

 

Streckenlänge:141 kmZeitbedarf: 2 h 40 min

Mautstrecke:  47 kmMautgebühr:5,80 €

 

Die Bevölkerung würde in hohem Maße durch Lärm und Abgase belastet und in ihrer Sicherheit beeinträchtigt. Die Ortsdurchfahrten im Zuge der B 29 sind bereits heute mit mehr als 1.200 LKWs pro Tag belastet. Weiterer Verkehr würde die heute schon unzumutbaren Verhältnisse noch weiter verschärfen.

 

 

 

Welche Folgen hätte die „Korridorlösung“?

 

Die Korridorlösung - so sie den praktisch realisierbar wäre, was noch nicht abgeprüft ist - würde vermutlich den LKW-Mautausweichverkehr fast vollständig unterbinden. Weitere Verkehrsverlagerung ins nachgeordnete Landes- und Kreisstraßennetz sind nicht auszuschließen, vermutlich aber weniger bedeutsam. Notwendig wäre ein immenser Beschilderungsaufwand von Schwäbisch Hall bis fast nach Nürnberg und von beinahe Ulm bis Augsburg. Zur Durchsetzung notwendig wäre ebenso eine mit hohem Aufwand verbundene flächendeckende polizeiliche Überwachung.

 

Der örtliche Wirtschaftsverkehr müsste die Kontrollen hinnehmen und sich für den bürokratischen Aufwand wappnen. Verkehre, die nicht durch die 75 km Regelung freigestellt wären, z.B. aus der Region Stuttgart und vom vorderen Remstal nach Ingolstadt oder aus bayerisch Schwaben südlich von Augsburg nach Unterfranken müssten erhebliche Umwege in Kauf nehmen.

 

Die Region hätte als „Sperrgebiet“ einen Makel mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung. Gerade in Zeiten erhöhter Mobilität von Wirtschaftsgütern und Arbeitsplätzen können auch kleine Standortnachteile schwerwiegende Auswirkungen haben.

 

 

 

Was bringen Nachtfahrverbote?

 

Nachtfahrverbote für LKWs bringen bei entsprechendem Überwachungsdruck mehr Nachtruhe in die gesperrten Ortsdurchfahrten. Nachfahrtverbote helfen jedoch nur bedingt (eben nur nachts) gegen den LKW-Mautausweichverkehr, behindern aber den heimischen Wirtschaftsverkehr, der in gleicher Weise von nächtlichen Sperrungen betroffen wäre. Der Beschilderungsaufwand ist ebenfalls enorm und steht dann in einem noch ungünstigeren Nutzen/Kostenverhältnis zu den gewünschten Verkehrsentlastungen.

 

 

 

Gesichtspunkte, die in die Entscheidung einfließen müssen

 

  • Die Sperrung der B 25 wird zu Verkehrsverlagerungen in den Ostalbkreis hinein führen. Betroffen werden die B 29 und das nachgeordnete Landesstraßennetz. Das Ausmaß ist sicher nicht vernachlässigbar.

 

  • Das Landesstraßennetz auf baden-württembergischer Seite ist vom Ausbauzustand und Ausbaustandard her nicht geeignet diesen zusätzlichen LKW-Verkehr aufzunehmen. Das bedeutet höheren Verschleiß dieser Straßen bis hin zum Kollaps einiger Streckenabschnitte. Um dies zu vermeiden werden erhöhte Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur notwendig. Diese belasten das Land Baden-Württemberg und nicht den Freistaat Bayern, dessen Bürger von den Sperrungen profitieren.

 

  • Die Verkehrsmengen in den Ortsdurchfahrten entlang der B 29 und der L 1060 liegen bereits heute in Größenordnungen, die unzumutbare Belastungen der Anwohner mit Lärm und Abgasen mit sich bringen und nachteilige Auswirkungen für die Verkehrssicherheit und die innerörtlichen Lebensverhältnisse haben. Jede Verkehrssteigerung würde die Situation noch weiter verschärfen.

 

  • Die Verkehrsverlagerungen treffen ggf. auch heute gering bis gar nicht belastete Ortslagen und erzeugen neue Belastungen für bisher nicht betroffene Bevölkerungskreise.

 

  • Die Sperrungen erlauben zwar Ausnahmen für den Anliegerverkehr und den Verkehr, der im Nahbereich gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (75 km Radius um die gesperrte Ortsdurchfahrt) seine Be- und Entladestellen hat, werden durch den dabei notwendigen bürokratischen Aufwand aber zu einem Malus für die Wirtschaftsregion.

 

  • Zur Abwehr der nachteiligen Folgen d.h. der Verkehrsverlagerungen müssen dann weitere Streckenabschnitte und damit weite Straßennetzbereiche für den LKW-Durchgangsverkehr gesperrt werden. Eine Streckensperrung zieht bis zu einem gewissen Punkt eine weitere nach sich. Neben dem Beschilderungsaufwand wächst auch das bürokratische Monstrum. Der Kontrollaufwand ist durch die Polizei kaum zu leisten. Die Bedingungen für den Wirtschaftsstandort verschlechtern sich noch mehr.

 

  • Gleiches gilt für noch großräumigere LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen. Weitere Verdrängungseffekte können nicht ausgeschlossen werden und müssten zuvor sorgfältig untersucht werden.

 

  • Nachtfahrverbote sind nur bedingt wirksam, bringen aber für die regionale Wirtschaft noch größere Nachteile.

 

  • Sperrungen für Fahrzeuge über 12 to führen zu Frachtverlagerungen auf kleinere Fahrzeuge - dies ist heute bereits zu beobachten. 4 LKWs mit 11,5 to sind sicher schlimmer als ein Lastzug mit 40 to.

 

 

 

Schlussfolgerungen für die Kreispolitik

 

  • Der Ostalbkreis und die Kreisgemeinden an der Landesgrenze können einer Sperrung der B 25 in den Ortsdurchfahrten von Feuchtwangen und Dinkelsbühl für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 to keinesfalls zustimmen.

 

  • Es dürfen keine Entscheidungen ergehen, die die zusätzlichen mautbedingten Verkehrslasten einseitig den Bürgern im Ostalbkreis aufbürden.

 

  • Bei allen Lösungen muss auf Praktikabilität geachtet werden, damit nicht neue bürokratische Ungetüme entstehen. Zu vermeiden sind Regelungen, die flächenhaft Folgeregelungen nach sich ziehen und sich dann nachteilig auf unsere Wirtschaftsstandorte auswirken.

 

  • Punktuelle Sperrungen auf Bundesstraßen, d.h. Straßen des Fernverkehrs, die einem weiträumigen dienen oder zu dienen bestimmt sind, stellen auch vor dem Hintergrund von Mautausweichverkehren einen Rückfall in eine Art Kleinstaaterei dar, die den Anforderungen nach freiem Waren- und Güterverkehr in einer globalisierten Wirtschaft in keiner Weise gerecht wird. Der Kreistag lehnt deshalb Sperrungen auf der B 25 aber in gleicher Weise auch auf der B 29 ab.

 

  • Großräumige Sperrungen der Bundesstraßen für den LKW-Durchgangsverkehr haben noch gravierendere Folgen für unsere Wirtschaftsstandorte. Eine Sperrung an sich stellt einen Makel dar. Sie sind daher nicht geeignet, die Probleme zu lösen.

 

Zielsetzung muss es vielmehr sein, die Verkehrsinfrastruktur den gestiegenen Anforderungen anzupassen, um die negativen Auswirkungen des Verkehrs für die Bürger zu reduzieren. Nur der Ausbau der Bundesstraßen und der Bau von Ortsumgehungen können die Verkehrsprobleme lösen.


 

Anlagen:

Anlagen

 

Karte LKW-Maut-Ausweichstrecken im Ostalbkreis

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Weiß

 

Dezernent/__________________________________________________

Dezernat IIHubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel