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Auszug - Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises  

 
 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Verwaltungs- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.03.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen
348/03 Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   

Beschluss:

Beschluss:

 

Über die einzelnen geplanten Änderungen der Hauptsatzung wurde nachfolgend getrennt abgestimmt.

 

1.   Die Kompetenzen des Landrats bei der laufenden Personalwirtschaft werden dahingehend erweitert, dass ihm künftig die Entscheidungskompetenz (Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung) für Beamte und Angestellte grundsätzlich übertragen wird und nur noch Personalentscheidungen

-      durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss getroffen werden, wenn es sich       um Amtsleiter handelt

-      durch den Kreistag getroffen werden, wenn es sich um Dezernenten handelt.

 

Beschluss:

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Der Antrag der Verwaltung wurde bei 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

2.  Die Kompetenzen des Landrats bei der laufenden Personalwirtschaft werden dahingehend erweitert, dass ihm die Entscheidungskompetenz bei der Gewährung von übertariflichen oder freiwilligen Leistungen an Beamte bis Besoldungsgruppe A 12 Bundesbesoldungsgesetz und Angestellte bis Vergütungsgruppe III BAT sowie Arbeiter –ähnlich die Kompetenz der Betriebsleitungen in den Kreiskrankenhäusern- übertragen wird.

Beschluss:

Empfehlung an den Kreistag:

 

Der Antrag der Verwaltung wurde bei 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

3.  Die innerhalb der Hauptsatzung in § 8 genannte Bezeichnung Betriebsausschuss soll durch die griffigere Bezeichnung „Krankenhausschuss“ ersetzt werden.

 

Beschluss:

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen.

 

 

 

4.  In § 8 Absatz 1 II war bislang geregelt, dass sich der Zuständigkeitsbereich des Verwaltungs- und Finanzausschusses auch auf die Aufgaben der Betriebsführungs- und Beteiligungsgesellschaft Ostalbkreis mbH erstreckt. Nachdem die Betriebsführungs- und Beteiligungsgesellschaft Ostalbkreis mbH mit Wirkung zum 01.01.2001 verkauft wurde, können die entsprechenden Regelungen im Zuge der Satzungsneufassung gänzlich entfallen.

 

Beschluss:

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen.

 

 

5.  In § 8 Absatz 3 (Aufgaben des Schul- und Kulturausschusses) soll die antiquierte Bezeichnung Fremdenverkehr durch „Tourismus“ ersetzt werden.

 

Beschluss:

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen.

 

 

6.  Die durch Zeitablauf nicht mehr relevante Übergangsbestimmung zur Euro-Umstellung kann ebenfalls entfallen.

 

Beschluss:

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen.