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Beschluss:
Über die einzelnen geplanten Änderungen der Hauptsatzung wurde nachfolgend getrennt abgestimmt. 1.
Die Kompetenzen des Landrats bei der laufenden
Personalwirtschaft werden dahingehend erweitert, dass ihm künftig die
Entscheidungskompetenz (Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung und
Entlassung) für Beamte und Angestellte grundsätzlich übertragen wird und nur
noch Personalentscheidungen Beschluss: Empfehlung an den Kreistag: Der Antrag der Verwaltung wurde bei 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. 2. Die Kompetenzen des Landrats bei der laufenden Personalwirtschaft
werden dahingehend erweitert, dass ihm die Entscheidungskompetenz bei der
Gewährung von übertariflichen oder freiwilligen Leistungen an Beamte bis
Besoldungsgruppe A 12 Bundesbesoldungsgesetz und Angestellte bis
Vergütungsgruppe III BAT sowie Arbeiter –ähnlich die Kompetenz der
Betriebsleitungen in den Kreiskrankenhäusern- übertragen wird. Empfehlung an den Kreistag: Der Antrag der Verwaltung wurde bei 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. 3. Die innerhalb der Hauptsatzung in § 8 genannte Bezeichnung Betriebsausschuss soll durch die griffigere Bezeichnung „Krankenhausschuss“ ersetzt werden. Beschluss: Empfehlung an den Kreistag: Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen. 4. In § 8 Absatz 1 II war bislang geregelt, dass sich der Zuständigkeitsbereich des Verwaltungs- und Finanzausschusses auch auf die Aufgaben der Betriebsführungs- und Beteiligungsgesellschaft Ostalbkreis mbH erstreckt. Nachdem die Betriebsführungs- und Beteiligungsgesellschaft Ostalbkreis mbH mit Wirkung zum 01.01.2001 verkauft wurde, können die entsprechenden Regelungen im Zuge der Satzungsneufassung gänzlich entfallen. Beschluss: Empfehlung an den Kreistag: Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen. 5. In § 8 Absatz 3 (Aufgaben des Schul- und Kulturausschusses) soll die antiquierte Bezeichnung Fremdenverkehr durch „Tourismus“ ersetzt werden. Beschluss: Empfehlung an den Kreistag: Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen. 6. Die durch Zeitablauf nicht mehr relevante Übergangsbestimmung zur Euro-Umstellung kann ebenfalls entfallen. Beschluss: Empfehlung an den Kreistag: Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen. |
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