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Auszug - Vorstellung des Schienenverkehrsgutachtens und Sachstandsbericht über die Planungen zum Ausbau der Brenzbahn  

 
 
Sitzung des Kreistags
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 22.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen
190/2024 Vorstellung des Schienenverkehrsgutachtens und Sachstandsbericht über die Planungen zum Ausbau der Brenzbahn
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   

Landrat Dr. Bläse bittet um Abstimmung über den wie folgt geänderten Beschlussantrag:

 

  1. Der Kreistag des Ostalbkreises nimmt vom Bericht Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die Umsetzung der im Gutachten empfohlenen Maßnahmen weiter voranzutreiben, wobei bezüglich der Anbindung von Ellwangen zunächst neben dem Vorschlag des Gutachtens auch das Durchbinden des MEX beim Land Baden-Württemberg eingebracht werden soll. Zur Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen auf der Rems- und Oberen Jagstbahn für Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung stimmt die Landkreisverwaltung das weitere Vorgehen im Hinblick auf das GVFG-Bundesprogramm und die Verhandlung eines entsprechenden Planungs- und Finanzierungsvertrags mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und dem Infrastrukturbetreiber DB InfraGO ab. Für die Ertüchtigung der Riesbahn erarbeitet die Landkreisverwaltung Ansätze zur Infrastruktur- und Angebotsentwicklung und prüft Finanzierungsmöglichkeiten. Der Ostalbkreis fordert die DB InfraGO und das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg auf, den Umbau des Bahnhofs Lauchheim als LuFV 8.7-Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Zudem wird für die Situation am Bahnhof Lauchheim eine kurzfristige Übergangsmaßnahme gefordert.

 

  1. Das Projekt „Ausbau und Elektrifizierung der Brenzbahn“ wird als wichtiges Mobilitätsprojekt für den Ostalbkreis weiterverfolgt. Die Planungen sollen vorangetrieben werden, wenn eine hälftige Beteiligung des Landes sowie eine angemessene Beteiligung der weiteren baden-württembergischen Landkreise und des Stadtkreises Ulm an der Vorfinanzierung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 4) gesichert ist.

 

 

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem geänderten Beschlussantrag einstimmig, bei einer Enthaltung, zu.