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Auszug - Antrag des Vereins "Pippilotta e.V." Ellwangen auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.10.2005 Status: öffentlich
Zeit: 14:00 - 16:45 Anlass: ordentliche Sitzung
144/05 Antrag des Vereins "Pippilotta e.V." Ellwangen auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   

Beschluss

Beschluss

 

Der Verein Pippilotta für Kinder und Familien e.V., 73479 Ellwangen, wird gem.

§ 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.