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Antrag der Verwaltung
Der Verein Pippilotta für Kinder und Familien e.V., 73479 Ellwangen, wird gem. § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Sachverhalt/Begründung
I.Rechtliche Grundlagen:
Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).
Die Vorschrift gem. § 75 SGB VIII sieht ein abgestuftes Recht für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor. Sie unterscheidet zwischen der Anerkennung nach pflichtgemäßem Ermessen (Abs. 1), der Anerkennung auf die ein Rechtsanspruch besteht (Abs. 2), sowie der Anerkennung kraft Gesetzes (Abs. 3).
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Jugend und Familie -.
II.Antrag des Vereins „Pippilotta e.V.“:
Der Verein mit Sitz in 73479 Ellwangen, hat mit Schreiben vom 04.10.2005 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt.
Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt:
- die Vereinssatzung, - der Nachweis über die Eintragung ins Vereinsregister, - der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aalen, - Unterlagen über die Arbeit des Vereins.
Im Jahr 1989 wurde der Verein für Kinderganztagsbetreuung e.V. ins Leben gerufen. Seit 15 Jahren fördert dieser Verein andere Kinderbetreuungseinrichtungen. Aus einem Kreis von sozial und ehrenamtlich engagierten Frauen entwickelte sich die Idee, eine eigene Kleinkinderbetreuung aufzubauen und den Verein in „Pippilotta“ umzubenennen. Das Angebot soll Müttern ermöglichen, in Ruhe einzukaufen, Arzttermine wahrzunehmen und andere Besorgungen zu erledigen, während die Kinder miteinander spielen und durch feste Rituale auf die Zeit im Kindergarten vorbereitet werden.
Im November 2004 wurde der Verein offiziell in „Pippilotta“ übergeführt. Nachdem der Bedarf an Familienangeboten ständig wächst, hat der Verein seine Ziele erweitert und bietet jetzt unter anderem auch musikalische Früherziehung, Vorträge, Seminare und Kurse für Familien an. Gleichzeitig hat sich eine intensive Zusammenarbeit mit der Frauen- und Familienbeauftragten der Stadt Ellwangen, der Caritas Ostwürttemberg und dem Verein „Frauen helfen Frauen“ entwickelt. Im Goldrain, einem Wohngebiet mit großen sozialen Herausforderungen, bietet der Verein eine Kinderbetreuung an, in deren Vordergrund die motorische und sprachliche Förderung der Kinder steht, um deren Chancen auf eine bessere Bildung zu erhöhen.
Die Stadt Ellwangen bestätigt, dass die Spielgruppe in der örtlichen Bedarfsplanung für Kinder unter drei Jahren geführt wird und aufgrund der steigenden Nachfrage während der Berufstätigkeit von Müttern die Betreuungszeiten werktäglich von 8.00 bis 12.30 Uhr erweitert werden.
III.Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:
Nachdem der Verein „Pippilotta für Kinder und Familien e.V.“ die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und auch von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales - Landesjugendamt - sowie des Kreisjugendrings keine Bedenken geäußert worden sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine Hinderungsgründe entgegen. Finanzierung und Folgekosten
Die öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus. Als anerkannter freier Jugendhilfeträger kann der Verein ggf. Fördermittel des Landes erhalten.
Anlagen
Antrag des Vereins vom 04.10.2005.
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ FunkLeinmüller Dezernent__________________________________________________ Rettenmaier Dezernat I__________________________________________________ Wolf Dezernat II__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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