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Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Bläse gibt gemäß § 30 Abs. 1 LKrO, den in der Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR am 6. Dezember 2022 nichtöffentlich gefassten Beschluss im Wortlaut bekannt:
Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR beschließt die Freiwilligkeitsleistung zur Gleichstellung des ausgezahlten „Pflegebonus 2021 gem. § 26e KHG“ für die beschäftigten Pflegekräfte der zentralen Notaufnahme sowie der auf Station beschäftigten Pflegekräfte in der Kurzzeitpflege sowie Mitarbeiter, welche hausübergreifend im Prämienzeitraum gearbeitet haben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht. |
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