Beschluss
Die Kreistagsmitglieder stimmen dem Antrag der Verwaltung mit folgender Änderung in Ziffer 3 einstimmig zu:
- Die L 1060 zwischen Ellwangen und der Landesgrenze (nach Bayern) stellt eine wichtige Verkehrsinfrastruktur für den Ostalbkreis und insbesondere die dortige Raumschaft dar.
- Die Verkehrsinfrastruktur (L 1060) ist aufgrund der dynamischen Entwicklung durch Verkehrszunahme, aber auch durch Gewerbe- und Industrieansiedlungen auf notwendige Anpassungsmaßnahmen zu untersuchen.
- Bei Vorliegen von Kriterien entsprechend des Maßnahmenplanes Landesstraßen (für den Generalverkehrsplan) soll die L 1060 als Gesamtes bzw. mit einzelnen Anpassungsmaßnahmen zur Aufnahme in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg angemeldet werden. Hierbei sollen, sofern die Kriterien vorliegen, die Anpassungsmaßnamen OU Röhlingen und OU Zöbingen angemeldet werden.
- Parallel ist zu prüfen, welche Maßnahmen
- verkehrsrechtlicher Art, z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung mit Überwachung
- baurechtlicher Art, z. B. Querungshilfen
zur Minderung der Verkehrsbelastung möglich sind.