Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt den Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 20.10.2020 zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung
Die L 1060 von Nördlingen über Ellwangen nach Schwäbisch Hall durchquert auf rund 45 km Länge den Ostalbkreis. Sie verbindet dabei Ober- und Mittelzentrum und ist mit ihren Anknüpfungen an die B 14/B 19, die B 290, die BAB A7 und die B 25 Teil des überregionalen Verkehrsnetzes. Ihre günstige Lage im Straßennetz hat zur Ansiedlung bedeutender Gewerbegebiete geführt. Deren geplante Erweiterung und die Ansiedlung arbeitsplatzschaffender und zukunftsträchtiger Betriebe wird das Verkehrsaufkommen auf der L 1060 weiter ansteigen lassen. Insbesondere der Schwer- und Güterverkehr wird die heute schon sehr hohe Belastungssituation der Anwohner in den Ortsdurchfahrten der L 1060 in Hinsicht Lärm und Abgase sowie im Blick auf zunehmende Verkehrsgefahren verschärfen. Betroffen sind östlich der B 290 in Ellwangen sechs Ortsdurchfahrten.
Heutige Verkehrsbelastungen
Hinweis: Verwendet sind im Folgenden die amtlichen Zahlen der Verkehrsstatistik Baden-Württemberg für 2019.
In der Ortsdurchfahrt Röhlingen betragen die Verkehrsmengen bis zu 12.900 Kfz/Tag, davon sind knapp 800 Fahrzeuge Schwerverkehr. Der Durchgangsverkehr aller Fahrzeuge macht knapp 85 % aus; beim Schwerverkehr annähernd bei 98 %. Dies resultiert aus den zwei sich überlagernder Landesstraßenrelationen - L 1060 Ellwangen - Nördlingen - L 1029/L 1076 Aalen - nordöstliches Kreisgebiet - Dinkelsbühl
Im Bereich Zöbingen ist der PKW-Verkehr zwar geringerer, die Schwerverkehrsbelastungen nehmen jedoch kaum ab und liegen immer noch in der Größenordnung von 700 Kfz/Tag.
Kerkingen und Itzlingen sind eher in Randlage berührt. Östlich von Itzlingen ist der LKW-Verkehr deutlich geringer, da ein beträchtlicher Anteil über die L 1070 nach Bopfingen abzweigt. In Dirgenheim und Benzenzimmern liegen die Verkehrsbelastungen mit 3.500 - 4.000 Kfz/Tag deutlich niedriger, allerdings ist der Schwerverkehrsanteil mit rund 10 % für eine Landesstraße noch recht hoch.
Zukünftige Verkehrsentwicklung
Im Bereich von Ellwangen-Neunheim sollen in einer 1. Stufe zusätzlich 37 ha Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Für weitere Flächen entlang der Autobahn werden Überlegungen angestellt. Bei einem Besatz von 25 - 50 Arbeitsplätzen pro ha kann auf den 37 ha das Entstehen von 900 -1.800 Arbeitsplätzen angenommen werden. Daraus ergibt sich bei angenommenen täglich 2,75 Fahrten pro Beschäftigten, 1 Kundenfahrt pro Beschäftigten und 0,7 LKW-Fahrten pro Beschäftigten ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 3.400 - 6.800 Fahrzeugen im Personenverkehr und rund 600 - 1.200 Fahrzeugen Schwerverkehr pro Tag. Der überwiegende Teil dieses zusätzlichen Verkehrs wird in Richtung Westen zur B 290 und über die Autobahn abfließen. Unter der Annahme, dass 30 % des zusätzlichen Personenverkehrs Quelle und Ziel östlich von Röhlingen hat und 80 % des Schwerverkehrs auf der L 1060 nicht über die Anschlussstelle der Autobahn hinausfahren, ergibt sich eine Zunahme des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt Röhlingen um 1.200 - 2.400 Kfz/Tag im Personenverkehr und 150 - 300 Kfz/Tag im Güterverkehr. Beim Güterverkehr ist anzunehmen, dass die Fahrziele östlich von Bopfingen und der B 25 liegen und daher auch Zöbingen durchfahren werden.
Bei Kerkingen steht ein Gewerbegebiet nördlich der L 1060 zur Diskussion. Dies soll eine Größe von 25 - 30 ha bekommen. Mit den gleichen Annahmen wie für die Gewerbeflächen in Neunheim errechnet sich ein Quell- und Zielverkehr für dieses Gebiet von 2300 - 5600 Kfz im Personenverkehr und 400 - 1000 Fahrzeugen im Schwerverkehr. Wie sich das durch die Gewerbegebietserweiterungen in Kerkingen zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen auf die L 1060 und L 1070 verteilt und in Zöbingen und Röhlingen auswirkt, lässt sich momentan noch nicht abschätzen. Ein erheblicher Anteil wird die Autobahn ansteuern und daher auch die Ortsdurchfahrten von Zöbingen und Röhlingen belasten.
Die günstige Lage im Straßennetz wird auch in weiteren Ortschaften entlang der L 1060 und zur L 1060 nahegelegenen Gemeinden die Nachfrage nach Gewerbeflächen befördern. Folge davon wären weitere Verkehrszunahmen.
Fazit
Auf die steigenden Verkehrsbelastungen und die daraus weiter anwachsenden negativen Verkehrsfolgen für die Anwohner in den Ortschaften entlang der L 1060 muss reagiert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Lebensqualität in den Ortsdurchfahrten in nicht zumutbarere Weise sinkt.
Erste kurzfristige Schritte können verkehrsrechtliche Maßnahmen sein. Engmaschig überwachte Geschwindigkeitsbeschränkungen, die zur Lärmreduzierung führen, sind dabei zu prüfen.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus wären Fußgängerquerungshilfen und Fahrbahnverschwenkungen zu untersuchen.
Darüber hinaus ist die Verkehrsinfrastruktur entsprechend den Verkehrserfordernissen und -bedarfen anzupassen, da alternativ ein Verzicht auf die Ansiedlung von Arbeitsplätzen den Bedürfnissen der Bürger nach Wohlstand wohl nicht gerecht wird.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat deshalb in seiner Sitzung am 20.10.2020 beschlossen:
1. Die L 1060 zwischen Ellwangen und der Landesgrenze (nach Bayern) stellt eine wichtige Verkehrsinfrastruktur für den Ostalbkreis und insbesondere die dortige Raumschaft dar.
2. Die Verkehrsinfrastruktur (L 1060) ist auf Grund der dynamischen Entwicklung durch Verkehrszunahme, aber auch durch Gewerbe- und Industrieansiedlungen auf notwendige Anpassungsmaßnahmen zu untersuchen.
3. Bei Vorliegen von Kriterien entsprechend des Maßnahmenplanes Landesstraßen (für den Generalverkehrsplan) soll die L 1060 als Gesamtes bzw. mit einzelnen Anpassungsmaßnahmen zur Aufnahme in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg angemeldet werden.
Hierbei soll, sofern die Kriterien vorliegen, die Anpassungsmaßnahmen OU Röhlingen und OU Zöbingen angemeldet werden, wobei die OU Röhlingen mit höchster Priorität versehen werden soll.
4. Parallel ist zu prüfen, welche Maßnahmen - verkehrsrechtlicher Art, z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung mit Überwachung - baurechtlicher Art, z. B. Querungshilfen zur Minderung der Verkehrsbelastung möglich sind.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Verkehrskorridor L 1060 Ellwangen - Landesgrenze
Sichtvermerke
gez. Weiß, Geschäftsbereich Straßenbau gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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