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Beschluss Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem interfraktionellen Antrag wie folgt : - Der Kreistag bekundet seine volle Solidarität mit allen in Deutschland lebenden Juden, Christen, Muslimen und Menschen anderer Religionsgemeinschaften, die auf ein friedfertiges Miteinander gerichtet sind, und setzt sich für den Schutz dieser Mitbürger und ihrer Einrichtungen ein.
- Der Ostalbkreis setzt sich für die Durchsetzung des rechtlichen Schutzes des jüdischen Lebens ein. Dies gilt in gleicher Weise für die übrigen in Ziffer 1 unseres Antrags genannten Glaubensgemeinschaften und für alle nichtreligiösen Formen des Lebens. Die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung sind für uns fundamentale verfassungsmäßige Rechte.
- Der Ostalbkreis tritt allen Äußerungen und Tendenzen entschieden entgegen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, die offen antisemitisch sind oder den Antisemitismus und Fremdenhass schüren, oder mit denen die Gräuel der Nazi-Herrschaft während des Dritten Reichs verharmlost oder relativiert werden. Wir verurteilen dies entschieden.
- Vereine, Verbände, Parteien und sonstige Organisationen, die sich in diffamierender Weise antisemitisch, antimuslimisch oder antichristlich äußern oder die sich in diffamierender Weise gegen andere Glaubensgemeinschaften oder selbstbestimmte Lebensformen wenden, erhalten vom Ostalbkreis weder finanzielle noch sonstige Unterstützung. Der Kreistag verurteilt diesbezügliche Äußerungen scharf.
einstimmig zu.
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