Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird unter Ergänzung um folgende Ziffer 2
„Bei einer Kostenbeteiligung des Landes für die Gebührenerhebung (4 Euro) verzichtet der Ostalbkreis insgesamt auf die Erhebung einer Gebühr (7 Euro).“