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Vorlage - 049/2018  

 
 
Betreff: Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Aktueller Sachstand im Ostalbkreis und Handlungsbedarf
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Geplante Verwahrstellen Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt von der aktuellen Gefährdungssituation bezüglich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und den erforderlichen Maßnahmen Kenntnis und stimmt der außerplanmäßigen Übernahme der Kosten für die Einrichtung/den Ausbau funktionsfähiger Verwahrstellen durch den Ostalbkreis bei sieben Städten und Gemeinden zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die ASP breitet sich seit 2014 von Russland über Osteuropa aus. Nach Ausbrüchen in Tschechien im Juni 2017 wird das Risiko des Ausbruchs der ASP in Deutschland vom Friedrich-Löffler-Institut als hoch eingeschätzt. Aufgrund dieser Einschätzung sind die Vorbereitungen auf einen ASP-Ausbruch auf allen Ebenen intensiviert worden, bestimmte erforderliche Maßnahmen wurden vom (MLR) daher bereits per Erlass vorgegeben.

 

Bei einem Ausbruch ASP sind die Mitgliedstaaten zur Vermeidung langwieriger Restriktionsmaßnahmen verpflichtet, der Kommission innerhalb von 90 Tagen nach Bestätigung eines Primärfalls der ASP bei Wildschweinen einen schriftlichen Plan mit den Maßnahmen zur Tilgung der Seuche vorzulegen. Die sachgerechte Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Aufbruch, Schwarten etc.),  von Tierkörpern verendeter Tiere und ggf. erlegter Tiere in vorgegebenen Restriktionsgebieten ist zentraler Bestandteil des zurzeit in Erstellung befindlichen baden-württembergischen ASP-Tilgungsplans.

 

In Vorbereitung eines möglichen ASP-Ausbruches ist es daher erforderlich, baldmöglichst ein flächendeckendes Netz von sogenannten „Verwahrstellen“ zur Sammlung von verendeten oder erlegten Wildschweinen und Tierkörperteilen einzurichten. Dort wird das beseitigungspflichtige Material zur Abholung durch die Zweckverbände unter Einhaltung der seuchenhygienischen Bedingungen gelagert und bereitgestellt.

 

Im Ostalbkreis bestehen eine große Wildschweindichte und eine erhebliche Anzahl von Hausschweinehaltungen. Der Ausbruch der ASP mit langwierigen Sanktionen und Betriebseinschränkungen hätte daher erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen.

Für den Ostalbkreis ist die Einrichtung von sieben Verwahrstellen geplant (siehe Anlage). Auf Grund der weitreichenden finanziellen Konsequenzen eines ASP-Ausbruchs wird es für erforderlich gehalten, dass die Einrichtung der Verwahrstellen im Ostalbkreis unverzüglich erfolgt. Die Klärung der Finanzierung stellt hierzu einen entscheidenden Schritt dar.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ursprünglich ging das MLR davon aus, dass ein Fixbetrag von 15.000 € (6.000 € vom Land finanziert, gebunden an Kühl- und Lagereinrichtungen, 9.000 € für Ausbau und Einrichtung) für Verwahrstellen ausreichen würde. Der Ostalbkreis stellte deshalb einen Betrag von 10.000 € pro Verwahrstelle und somit einen Betrag von 70.000 € über das „grüne Deckblatt“ in den Haushaltplanungen 2018 zur Verfügung. Diesem Betrag wurde in der Sitzung des Kreistags am 19. Dezember 2017 zugestimmt.

 

Das weitere Verfahren zeigte jedoch, dass die Kostenschätzung von Seiten des MLR unrealistisch niedrig angesetzt war. Die geschätzten Kosten für die Aufrüstung und Einrichtung der Verwahrstellen in der erforderlichen Form sowie für ergänzende notwendige Mittel zum Betrieb ermittelt im Rahmen von Vor-Ort-Besichtigungen und einer Besprechung mit den betroffenen Städten und Gemeinden, den Hegeringleitern und der Jägerschaft am 23. Februar 2018 im Landratsamt belaufen sich derzeit auf circa 200.000 €. Dieses Bild ergibt sich auch in anderen Landkreisen.

 

Deshalb steuerte in einer Sitzung des Präsidiums des Landkreistages am 27. Februar 2018 das MLR nach (Aussage Minister Hauk) und übernimmt nun
15.000 EUR pro Verwahrstelle.

 

Zudem übernimmt das Land Baden-Württemberg für den Fall, dass die Landkreise auf die Gebühren für die Trichinenuntersuchung verzichten, 4 € für jede Untersuchung, so dass dem Ostalbkreis nach dem derzeitig gültigen Gebührensatz 3 € verloren gehen und an dieser Stelle ein Mehraufwand von 5.550 € entsteht. Insgesamt benötigt somit die Landkreisverwaltung Mittel in Höhe von 67.000 EUR.

 

Mit diesen Verwahrstellen ergeben sich für die betroffenen Gemeinden in seuchenfreien Zeiten Synergien mit der Beseitigung von Unfalltieren, toten Heimtieren und Wildabfällen.

 

In Seuchenzeiten erfolgt der Betrieb der Verwahrstellen unter veterinärrechtlichen Vorgaben.

 

 

 

 


Anlagen

 

Geplante Verwahrstellen

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Veterinärwesen

und Lebensmittelüberwachung

 

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Dr. Bühlmeyer

 

 

Dezernat VII

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Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geplante Verwahrstellen Ostalbkreis (224 KB)