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Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird mit
- den Änderungen der Seiten 1-19 der Anlage 1 der Sitzungsvorlage 187-1/2016 (siehe Tischvorlage), - der Einfügung Wortes „Klinik-“ vor „Einrichtungen“ in § 2 Abs. 2 der Anstaltssatzung und - den Änderungen gemäß dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (§ 1 Abs. 3 der Anstaltssatzung: „Sitz der Kommunalanstalt ist Aalen.“ sowie Umwandlungsbeschluss C. 3 analog)
bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Die Mitglieder wählen bei einer Enthaltung mehrheitlich per Akklamation die Erste Landesbeamtin, Frau Gabriele Seefried, zur Stellvertreterin nach § 8 Abs. 1 S. 4 der Satzung der Kommunalanstalt, die den Landrat als Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR im Verhinderungsfall vertritt. |
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