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Auszug - Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 des Ostalbkreises einschließlich der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2016  

 
 
Sitzung des Kreistags
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen
246-1/2015 Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 des Ostalbkreises einschließlich der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   

Beschluss

 

Landrat Pavel ruft aufgrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst den Beschluss bezüglich der pauschalen Kürzung beim Personal auf.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen laute, die pauschale Kürzung bei den Personalkosten auf 450.000 Euro festzusetzen.

 

Dieser Antrag wird bei 9 Zustimmungen und 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend ruft Landrat Pavel die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 des Ostalbkreis einschließlich der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2016 auf.

 

Der Haushaltssatzung 2016 in der nachfolgenden Fassung mit Haushaltsplan sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2019 samt Anlagen und den Wirtschaftsplänen der Klinik-Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2016 wird bei einer Gegenstimme merheitlich zugestimmt.

 

 

Haushaltssatzung des Ostalbkreises

 

r das Haushaltsjahr 2016

 

Auf Grund der §§ 19, 34, 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 19.06.1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2013 (GBl. S. 55) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber.S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2013 (GBl. S. 55), hat der Kreistag am                  folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1.     im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von399.850.688 €

1.2   Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von391.581.233 €

1.3   Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von8.269.455 €

 

1.4   Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahr von0 €

1.5   Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von8.269.455 €

1.6   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0 €

1.7   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0

1.8   Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von0 €

1.9   Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von8.269.455 €

 

2.     im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen (des Ergebnishaushalts)

        aus laufender Verwaltungstätigkeit von397.298.201 €

2.2   Gesamtbetrag der Auszahlungen (des Ergebnishaushalts)

        aus laufender Verwaltungstätigkeit von377.476.631 €

2.3   Zahlungsmittelüberschuss (aus lfd. Verwaltungstätigkeit)

        des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von19.821.570 €

2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von8.767.020 €

2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen32.596.533 €

2.6   Saldo aus Investitionstätigkeit von (Saldo aus 2.4 und 2.5)(-)23.829.513 €

2.7   Finanzierungsmittelüberschuss (+) /

        Finanzierungsmittelbedarf (-) (Summe aus 2.3 und 2.6) von(-)4.007.943 €

2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von7.612.465 €

2.9   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von3.421.115 €

2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit von (Saldo aus 2.8 und 2.9)4.191.350 €

2.11 Finanzierungsmittelbestand (Veränderung)

          (Summe aus 2.7 und 2.10) von183.407 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf7.612.465 €

 

 

4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf3.823.100 €

 

 

§ 2

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf55.000.000 €

 

 

§ 3

 

Der Umlagesatz der Kreisumlage 2016 wird auf 33,00 v. H. der Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden des Landkreises festgesetzt (vgl. § 35 Abs. 1 FAG).

 

 

 

 

Beschluss über die Wirtschaftspläne

 

der Krankenhaus-Eigenbetriebe des Ostalbkreises

 

r das Wirtschaftsjahr 2016

 

 

Aufgrund des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22) in Verbindung mit der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigBVO) in der Fassung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) hat der Kreistag am             folgende Wirtschaftspläne 2016 beschlossen:

 

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Ostalb - Klinikum Aalen“ und „Pflegeheim für Menschen im Wachkoma“ wird festgesetzt

 


  1.  
  1. Im Erfolgsplan mit

 

 

  • Erträgen für Aalen von

81.942.622 Euro

 

  • Erträgen für das MDZ von

1.094.393 Euro

 

  • Erträgen für Bopfingen Pflegeheim von

1.013.946 Euro

 

  • Erträgen für die Vermögensverwaltung von

79.165 Euro

 

insgesamt

84.130.126 Euro

 

 

 

 

  • Aufwendungen für Aalen von

83.303.152 Euro

 

  • Aufwendungen für das MDZ von

1.116.962 Euro

 

  • Aufwendungen für Bopfingen Pflegeheim von

1.094.146 Euro

 

  • Aufwendungen für die Vermögensverwaltung von

138.372 Euro

 

insgesamt

85.652.632 Euro

 

 

  1. Im Vermögensplan mit

 

 

  • Einnahmen und Ausgaben für Aalen von

7.034.054 Euro

 

  • Einnahmen und Ausgaben für das MDZ von

390.186 Euro

 

  • Einnahmen und Ausgaben für die Vermögensverwaltung von

5.078 Euro

 

insgesamt

7.429.318 Euro

 

 

  1. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

 

 

  • r Aalen

500.000 Euro

 

  • r Bopfingen

0 Euro

 

  • r die Vermögensverwaltung

0 Euro

 

  • r das MDZ

0 Euro

 

 

  1. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

 

  • r Aalen von

5.069.000 Euro

 

  • r Bopfingen von

0 Euro

 

  • r das MDZ von

0 Euro

 

 

  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt 

 

 

  • r Aalen auf

16.000.000 Euro

 

  • r Bopfingen auf

200.000 Euro

 

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd“ einschl. „Zentral-Apotheke“ und „Medi-Center“ wird festgesetzt

 

  1.     Im Erfolgsplan mit

 

 

  • Erträgen Stauferklinikum von

95.000.200 Euro

 

  • Erträgen Zentral-Apotheke von

1.897.200 Euro

 

  • Erträgen Medi-Center von

243.800 Euro

 

insgesamt

97.141.200 Euro

 

 

 

 

  • Aufwendungen Stauferklinikum von

97.559.100 Euro

 

  • Erträgen Zentral-Apotheke von

1.897.200 Euro

 

  • Aufwendungen Medi-Center von

167.000 Euro

 

insgesamt

99.623.300 Euro

 

 

  1.     Im Vermögensplan mit

 

 

  • Einnahmen und Ausgaben für Stauferklinikum von

2.917.100 Euro

 

  • Einnahmen und Ausgaben für Zentral-Apotheke von

40.000 Euro

 

  • Einnahmen und Ausgaben für das Medi-Center von

73.500 Euro

 

insgesamt

3.030.600 Euro

 

 

  1.     mit Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

 

 

  • r das Stauferklinikum (inkl. ZA) von

0 Euro

 

  • r das Medi-Center von

0 Euro

 

 

  1.     mit Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

 

  • r das Stauferklinikum (inkl. ZA) von

470.000 Euro

 

  • r das Medi-Center von

0 Euro

 

 

  1.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

20.000.000 Euro

 

 

 

 

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen“ und des „Arzt- und Therapiezentrums Ellwangen“ wird festgesetzt

 

  1. Im Erfolgsplan mit

 

 

  • Erträgen St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen von

41.753.000Euro

 

  • Erträgen Arzt-und Therapiezentrum Ellwangen von

194.000 Euro

 

insgesamt

41.947.000 Euro

 

 

 

 

  • Aufwendung St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen von

42.776.700 Euro

 

  • Aufwendungen Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen von

207.100 Euro

 

insgesamt

42.983.800 Euro

 

 

  1. Im Vermögensplan mit

 

 

  • Einnahmen und Ausgaben für St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen von

2.214.700 Euro

 

  • Einnahmen und Ausgaben für Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen von

530.700 Euro

 

insgesamt

2.745.400 Euro

 

 

  1. mit Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

 

 

  • r Ellwangen von

330.000 Euro

 

  • r das ATZ Ellwangen  von

500.000 Euro

 

 

  1. mit Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

 

  • r St. Anna-Virngrund-Klinik

0 Euro

 

  • r das ATZ von

0 Euro

 

 

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

8.000.000 Euro