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Landrat Pavel ruft den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung auf, folgende Formulierung in die Neukonzeption zur Förderung von Schulsozialarbeit entsprechend aufzunehmen:
7.2 Schularten
Der Ostalbkreis fördert Schulsozialarbeit an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, insbesondere an Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen einschließlich Gemeinschaftsschulen. Schulsozialarbeit kann außerdem gefördert werden an Grundschulen, Gymnasien und Sonderschulen, wenn die entsprechenden Bedarfskriterien vorliegen. Der Ostalbkreis fördert Schulsozialarbeit auch an öffentlichen beruflichen Schulen, insbesondere am Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufseinstiegsjahr (BEJ), an den ein und zweijährigen Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsaufbauschulen und im Rahmen der Dualen Ausbildung.
Beschluss
Dieser Änderungsantrag wird bei 36 Ja-Stimmen und 25-Gegenstimmen angenommen.
Landrat Pavel ruft den Antrag auf, die Neukonzeption zur Förderung der Schulsozialarbeit unter diesen Vorgaben zu beschließen:
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen. |
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