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Vorlage - 060-1/2012  

 
 
Betreff: Neukonzeption zur Förderung von Schulsozialarbeit
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
Kreistag Kenntnisnahme
15.05.2012 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

Der Neukonzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ wird zugestimmt.

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2012 der Konzeption einstimmig zugestimmt. Die vorliegende Fassung (Stand: 25.04.2012) wurde entsprechend der Anregungen aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses aktualisiert.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Seit Oktober 2000 wird im Ostalbkreis Schulsozialarbeit angeboten. Aktuell gibt es an 18 allgemeinbildenden Schulen bzw. Schulzentren Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 13,5 Vollzeitstellen. Die Schulsozialarbeit erstreckt sich derzeit auf Grund-, Haupt-, Werkreal- und Realschulen. Hinzu kommen 3,0 Stellen an den beruflichen Schulen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen (Berufsvorbereitungsjahr, Berufseinstiegsjahr, 1- und 2-jährige Berufsfachschule). Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit bildet die am 17. Juni 2008 vom Kreistag verabschiedete Konzeption „Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Ostalbkreis“.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2011 mussten zwei Neuanträge (Abtsgmünd und Leinzell) unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltssituation des Ostalbkreises zurückgestellt werden. Gleichzeitig wurde vereinbart, die Konzeption des Ostalbkreises fortzuschreiben.

 

Zwischenzeitlich hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, sich ab dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Personalkosten der Schulsozialarbeit zu beteiligen (max. 16.700 € pro Vollzeitstelle). Aus diesem Grund hatte sich die Verwaltung - auch in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss und den beiden Antragstellern - dazu entschlossen, die Fortschreibung der Konzeption zur Schulsozialarbeit sowie die Entscheidung über die Förderanträge solange zurückzustellen bis die Rahmenbedingungen vom Land vorliegen.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 28. Februar 2012 wurde über den aktuellen Stand informiert. Im Januar 2012 hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg einen Entwurf mit Eckpunkten zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vorgelegt. Die endgültigen Fördergrundsätze wurden bis heute jedoch noch nicht verabschiedet. Dennoch hat sich die Landkreisverwaltung dazu entschlossen, die Kreiskonzeption zum jetzigen Zeitpunkt fortzuschreiben, weil davon auszugehen ist, dass die endgültigen Fördergrundsätze des Landes keine gravierenden Änderungen im Vergleich zum Entwurf enthalten werden.

 

Die Fortschreibung der Konzeption erfolgte in bewährter Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden (Schulträger), der Schulen, des Staatlichen Schulamtes Göppingen, der freien Träger der Schulsozialarbeit, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und der Landkreisverwaltung.

 

Zwischenzeitlich wurden die Städte und Gemeinden informiert. Eine Entscheidung über die eingegangen Neuanträge ist für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen und des Jugendhilfeausschusses am 10. Juli 2012 vorgesehen.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Nach der vorliegenden Konzeption beträgt der Zuschuss des Ostalbkreises für die Schulsozialarbeit nach Abzug der Landesförderung 50 % der verbleibenden Personalkosten (siehe Konzeption, Punkt 9).

 

Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2012 sind für die Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen insgesamt 502.200 € veranschlagt. Der erwartete Landeszuschuss in Höhe von 16.700 € pro Vollzeitstelle und Jahr wird den aktuellen Kreisaufwand reduzieren. Wie in der gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss am 28.02.2012 bereits berichtet, liegen der Verwaltung allerdings schon mehrere neue Anträge auf Förderung von Schulsozialarbeit vor.

 

Die bis Ende 2013 befristeten Bundesmittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen in die Finanzierung der Schulsozialarbeit einbezogen werden.

Anlagen

Anlagen

 

Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand: 25.04.2012)

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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Joklitschke                                                        Weiß

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage (378 KB)