erlässt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat,
erlässt die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung für den Vorstand.
Anmerkung:
Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 die nach §9 Abs. 2 lit. i) der Anstaltssatzung erforderliche Weisung an den Verwaltungsrat erteilt, die unter Ziffer 1 und 2 Beschlussantrags genannten Geschäftsordnungen zu erlassen.
20.12.2016 - Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
Ö 3 - geändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird mit der Änderung, den Zuständigkeitsbereich von Herrn Thomas Schneider mit der Wachkoma-Aktivpflege Bopfingen zu ergänzen (Anlage 1), einstimmig angenommen.