Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt folgende Ergänzung bzw. Änderung der öffentlichen Beauftragung der Kliniken des Ostalbkreises mit der Erbringung der medizinischen Dienstleistungen vom 12. März 2008: - Beim Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen
- wird bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. f) das Zeichen „.“ durch das Zeichen „,“ ersetzt und folgender Buchstabe g) angefügt: „ g) Betrieb eines Parkhauses.“ und
- erhält der § 2 Abs. 2 folgende neue Fassung:
“Daneben erbringt das Krankenhaus folgende Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen:- Vermietung von Räumen in einem Medizinischen Dienstleistungszentrum mit einer Radiologischen Praxis, Friseur, Ergotherapiepraxis, Sanitätshaus, Praxis für Neurologie und Psychiatrie, Dialysepraxis und Pflegehotel
- Vermietung Praxis Nuklearmedizin und Kernspintomographie
- Vermietung Praxisräume Strahlentherapie
- Vermietung eines Raumes für die Katholischen Sozialstationen
- Vermietung eines Raumes an die Häusliche Kinderkrankenpflege
- Vermietung von Räumen an ein Pathologisches Institut
- Vermietung von Flächen zum Betrieb einer Cafeteria
- Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Chirurgische Praxis
- Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an ein Dialyse-Institut
- Vermietung von Verwaltungsräumen in Bopfingen an die abo.“
- Beim Betrauungsakt des Klinikums Schwäbisch Gmünd wird bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h) das Zeichen „.“ durch das Zeichen „,“ ersetzt und folgender Buchstabe i) angefügt: „ i) Betrieb eines Parkhauses.“
- Beim Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
- wird bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h) das Zeichen „.“ durch das Zeichen „,“ ersetzt und folgender Buchstabe i) angefügt: „ i) Betrieb einer Parkanlage / eines Parkhauses.“ und
- wird bei § 2 Abs. 2 die Ziffer 5 angefügt: „ 5. Vermietung eines Arzt- und Therapiezentrums“.
|