Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Die Erhöhung des Wertes der pauschalen Nebenleistungen von 10 % auf 15 % des zu entrichtenden Pachtpreises sowie die Erhöhung des Steuersatzes von 15 % auf 60 % für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Bundesgebiet haben, wird mit der beiliegenden Änderungssatzung mit Wirkung vom 01. April 2006 beschlossen.
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