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Vorlage - 145/05  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erhebung der Jagdsteuer
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
08.11.2005 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Erhöhung des Wertes der pauschalen Nebenleistungen von 10 % auf 15 % des zu entrichtenden Pachtpreises sowie die Erhöhung des Steuersatzes von 15 % auf 60 % für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Bundesgebiet haben, wird mit der beiliegenden Änderungssatzung mit Wirkung vom 01. April 2006 beschlossen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Jagdsteuer wird im Ostalbkreis aufgrund der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer vom 06. März 1979, zuletzt geändert durch die Satzung vom 23. November 1993, erhoben. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer errechnet sich der Jahreswert der Jagd bei verpachteten Jagden aus dem vom Pächter aufgrund des Pachtvertrags zu entrichtenden Pachtpreis einschließlich der vertraglichen oder freiwilligen Nebenleistungen (z. B. Wildschadenersatz, Wildschutzkosten, Wildfütterung, Spenden,...). Der Wert der Nebenleistungen wird ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Höhe sie anfallen, bislang mit 10 % des zu entrichtenden Pachtpreises festgesetzt.

 

Nach § 4 der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer beträgt der Steuersatz für Inländer 15 % (Höchstsatz) und für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Bundesgebiet haben, derzeit ebenfalls 15 % des Jahreswerts der Jagd. § 10 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg lässt für die Besteuerung des zuletzt genannten Personenkreises jedoch einen Steuersatz bis zu 60 % des Jahreswerts der Jagd zu.

 

Angesichts der schwierigen Finanzsituation des Landkreises hat der „Sonderausschuss Aufgabenkritik“ am 18. und 19. April 2005 beschlossen, den Wert der pauschalen Nebenleistungen von 10 % auf 15 % zu erhöhen. Der Kreistag hat dem Gesamtpaket am 14. Juni 2005 zugestimmt.

Der Landkreistag Baden-Württemberg führte im Herbst 2003 eine Umfrage über die Erhebung der Jagdsteuer und deren Berechnungsgrundlagen durch. Diese Umfrage hat ergeben, dass alle Landkreise die Jagdsteuer erheben und 17 von 35 Landkreisen in Baden-Württemberg 15 % des zu entrichtenden Pachtpreises als pauschale Nebenleistungen der Besteuerung unterwerfen.

Am 27. September 2005 wurden die Hegeringleiter im Ostalbkreis und die Kreisjägermeister der Jägervereinigung Aalen und Schwäbisch Gmünd in einem Gespräch bei Herrn Landrat Pavel über die vorgenannte Änderung der Besteuerungsgrundlagen informiert.

 

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, den Steuersatz für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Bundesgebiet haben, von 15 % auf 60 % des Jahreswerts der Jagd zu erhöhen. Derzeit ist dieser Sachverhalt im Ostalbkreis zwar nicht gegeben, jedoch sollte vor Eintritt eines solchen Falles die Rechtsgrundlage geschaffen sein. In Baden-Württemberg haben nahezu alle Landkreise für diesen Personenkreis einen Steuersatz von 60 % des Jahreswerts der Jagd.

 

Im Jahr 2005 betrug das Jagdsteueraufkommen 134.750 €. Durch die Erhöhung des Prozentsatzes der pauschalen Nebenleistungen ab dem Jahr 2006 steigt das Jagdsteueraufkommen um ca. 6.000 €. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01. April und endet am 31. März des Folgejahres.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen

 

Satzung des Ostalbkreises zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Wollmann

 

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

 

Geschäftsstelle Kreistag__________________________________________________

Ebert

 

Landrat__________________________________________________

Pavel