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Tagesordnung - konstituierende Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: konstituierende Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 14.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Vereidigung und Wiederverpflichtung von Landrat Klaus Pavel durch Herrn Regierungspräsident Dr. Udo Andriof    
Ö 3  
Verpflichtung der Kreisrätinnen und Kreisräte
173/04  
Ö 4  
Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
171/04  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag beschließt folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises vom 8. April 2003:

 

  1. Die Hauptsatzung des Ostalbkreises in der Fassung vom 8. April 2003 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 5 Abs. 3 werden die Worte

 

”dem Verwaltungs- und Finanzausschuss 20 Kreisräte,

dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung 20 Kreisräte,

dem Schul- und Kulturausschuss 20 Kreisräte,

dem Sozialausschuss 20 Kreisräte,

dem Krankenhausausschuss (Betriebsausschuss) 20 Kreisräte”

 

gestrichen und durch die Worte

 

”dem Verwaltungs- und Finanzausschuss 16 Kreisräte,

dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung 16 Kreisräte,

dem Schul- und Kulturausschuss 16 Kreisräte,

dem Sozialausschuss 16 Kreisräte,

dem Krankenhausausschuss 16 Kreisräte”

 

ersetzt.

 

  1. § 8 Abs. 1 wird erweitert und wie folgt neu gefasst (Erweiterungen):

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Finanzen, Liegenschaften (ausgenommen Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen und Abfallbeseitigungsanlagen), örtliche und überörtliche Prüfungen, allgemeine Festsetzung von Tarifen, Erlass von Polizeiverordnungen, Wahlen, Gesundheit, Verbraucherschutz.

 

Bei Entscheidungen über die Stellenbesetzung der Amtsleiter des Kreisschul- und Kulturamts, des Kreissozialamts und des Kreisjugendamts sowie des Kreisbrandmeisters erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem jeweiligen Fachausschuss (Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung, Schul- und Kulturausschuss, Sozialausschuss, Jugendhilfeausschuss).

 

 

 

  1. § 8 Abs. 2 wird erweitert und wie folgt neu gefasst (Erweiterungen):

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Kreisplanung, Kreisentwicklung, Abfallbeseitigung und Kreisstraßen (einschließlich Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen und Abfallbeseitigungsanlagen), Bundes- und Landesstraßen, Verkehrsausbauplanungen, Öffentlicher Personennahverkehr, Schülerbeförderung, Feuerwehr, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Obst- und Gartenbauberatung, Vermessungswesen, Landwirtschaft, Flurneuordnung und Landentwicklung, Forstwesen, Gewässer, Gewerbeaufsicht.

 

Bei Entscheidung über die Stellenbesetzung des Kreisbrandmeisters erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

  1. § 8 Abs. 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst (Änderung):

 

Der Schul- und Kulturausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Schulen und Bildung, Kulturpflege, Archivwesen, Sport, Tourismus.

 

Bei Entscheidung über die Stellenbesetzung des Amtsleiters für Schulen und Bildung erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

  1. § 8 Abs. 4 wird erweitert und wie folgt neu gefasst (Erweiterungen):

 

Der Sozialausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – SGB - XII, insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt, Altenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfen für psychisch Kranke und Behinderte, des Weiteren für Kriegsopferfürsorge, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Unterhaltssicherung, Betreuungen für Volljährige, Soziale Beratungsangebote.

 

Bei Entscheidung über die Stellenbesetzung des Amtsleiters des Kreissozialamts erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

 

II.Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

   
    14.09.2004 - Kreistag
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag von Herrn Kreisrat Rehm wurde mehrheitlich, bei 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Landrat Pavel bat nun um Beschlussfassung über den Antrag der Verwaltung.

 

 

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wurde bei 2 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Ö 5  
Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistags
174/04  
Ö 6  
Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien    
Ö 6.1  
Verwaltungs- und Finanzausschuss
175/04  
Ö 6.2  
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
176/04  
Ö 6.3  
Schul- und Kulturausschuss
177/04  
Ö 6.4  
Krankenhausausschuss
178/04  
Ö 6.5  
Sozialausschuss
179/04  
Ö 6.6  
Jugendhilfeausschuss
180/04  
Ö 6.7  
Stiftungsausschuss
181/04  
Ö 6.8  
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb
182/04  
Ö 6.9  
Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg
183/04  
Ö 6.10  
Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg
184/04  
Ö 6.11  
Aufsichtsrat der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA)
191/04  
Ö 6.12  
GOB-Beirat
189/04  
Ö 6.13  
Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)
190/04  
Ö 6.14  
Mitgliederversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg
185/04  
Ö 6.15  
Verbandsversammlung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
188/04  
Ö 6.16  
Verbandsversammlung des Schulverbands für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd
187/04  
Ö 6.17  
Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch
186/04  
Ö 7  
Sonstiges / Bekanntgaben