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Vorlage - 171/04  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
14.09.2004 
konstituierende Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag beschließt folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises vom 8. April 2003:

 

  1. Die Hauptsatzung des Ostalbkreises in der Fassung vom 8. April 2003 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 5 Abs. 3 werden die Worte

 

”dem Verwaltungs- und Finanzausschuss 20 Kreisräte,

dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung 20 Kreisräte,

dem Schul- und Kulturausschuss 20 Kreisräte,

dem Sozialausschuss 20 Kreisräte,

dem Krankenhausausschuss (Betriebsausschuss) 20 Kreisräte”

 

gestrichen und durch die Worte

 

”dem Verwaltungs- und Finanzausschuss 16 Kreisräte,

dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung 16 Kreisräte,

dem Schul- und Kulturausschuss 16 Kreisräte,

dem Sozialausschuss 16 Kreisräte,

dem Krankenhausausschuss 16 Kreisräte”

 

ersetzt.

 

  1. § 8 Abs. 1 wird erweitert und wie folgt neu gefasst (Erweiterungen):

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Finanzen, Liegenschaften (ausgenommen Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen und Abfallbeseitigungsanlagen), örtliche und überörtliche Prüfungen, allgemeine Festsetzung von Tarifen, Erlass von Polizeiverordnungen, Wahlen, Gesundheit, Verbraucherschutz.

 

Bei Entscheidungen über die Stellenbesetzung der Amtsleiter des Kreisschul- und Kulturamts, des Kreissozialamts und des Kreisjugendamts sowie des Kreisbrandmeisters erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem jeweiligen Fachausschuss (Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung, Schul- und Kulturausschuss, Sozialausschuss, Jugendhilfeausschuss).

 

 

 

  1. § 8 Abs. 2 wird erweitert und wie folgt neu gefasst (Erweiterungen):

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Kreisplanung, Kreisentwicklung, Abfallbeseitigung und Kreisstraßen (einschließlich Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen und Abfallbeseitigungsanlagen), Bundes- und Landesstraßen, Verkehrsausbauplanungen, Öffentlicher Personennahverkehr, Schülerbeförderung, Feuerwehr, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Obst- und Gartenbauberatung, Vermessungswesen, Landwirtschaft, Flurneuordnung und Landentwicklung, Forstwesen, Gewässer, Gewerbeaufsicht.

 

Bei Entscheidung über die Stellenbesetzung des Kreisbrandmeisters erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

  1. § 8 Abs. 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst (Änderung):

 

Der Schul- und Kulturausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Schulen und Bildung, Kulturpflege, Archivwesen, Sport, Tourismus.

 

Bei Entscheidung über die Stellenbesetzung des Amtsleiters für Schulen und Bildung erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

  1. § 8 Abs. 4 wird erweitert und wie folgt neu gefasst (Erweiterungen):

 

Der Sozialausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – SGB - XII, insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt, Altenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfen für psychisch Kranke und Behinderte, des Weiteren für Kriegsopferfürsorge, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Unterhaltssicherung, Betreuungen für Volljährige, Soziale Beratungsangebote.

 

Bei Entscheidung über die Stellenbesetzung des Amtsleiters des Kreissozialamts erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

 

II.Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Sachverhalt/Begründung:

 

Durch die Kommunalwahlen am 13. Juni 2004 hat sich die Sitzzahl im Kreistag des Ostalbkreises von 75 auf 73 verringert. Im Ältestenrat kam man überein, insbesondere auch aus wirtschaftlichen Erwägungen, die Anzahl der Sitze in den beschließenden Ausschüssen von 20 auf 16 Mitglieder zu reduzieren.

 

Ferner werden durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG) und die damit verbundene Eingliederung von Sonderbehörden sowie von Teilen des Landeswohlfahrtsverbands in die Landkreisverwaltung die Geschäftskreise verschiedener Ausschüsse tangiert. Die bereits 1995 erfolgte Eingliederung unterer Sonderbehörden (Gesundheitsamt, Veterinäramt) wurde ebenfalls berücksichtigt. Zwar fallen Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kreistags und seiner Ausschüsse. Es soll jedoch gewährleistet sein, dass das Gremium über Vorgänge und Zusammenhänge von grundsätzlicher Bedeutung informiert und gegebenenfalls beteiligt wird.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine.


Anlagen:

 

Keine.

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Hahn

 

Fachdezernent/Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel