Der Krankenhausausschuss und der Kreistag nehmen Kenntnis
vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie dem
Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das
Regierungspräsidium.
12.07.2004 - Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)