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Antrag der Betriebsleitung: Der Krankenhausausschuss stimmt dem Ergebnis der Pflegesatzverhandlungen und damit der Inbetriebnahme der Spezialpflegeeinheit für Patienten im Wachkoma an der Klinik am Ipf Bopfingen (Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 27. Mai 2003) am 01. Oktober 2004 zu. Sachverhalt / Begründung: Der Kreistag hat am 27. Mai 2003 der von der Betriebsleitung vorgeschlagenen medizinischen und pflegerischen Neuausrichtung der Klinik am Ipf
grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Verhandlungen zu führen. Die Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Landeswohlfahrtsverband für den Teilbereich „Spezialpflegeeinheit für Patienten im Wachkoma“ wurden am 9. Juni 2004 erfolgreich abgeschlossen. Die Forderung des Klinikums basierte auf dem im Krankenhausschuss am 17. Februar 2004 als Tischvorlage verteilten Pflegekonzept. Dieses hochaktuelle Konzept wird durch die am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation gestützt. In den Verhandlungen stellte sich allerdings schnell heraus, dass dieses Konzept in Baden-Württemberg noch nicht umsetzbar ist, da eine entsprechende Rahmenvereinbarung auf Landesebene fehlt. In anderen Bundesländern wie Berlin, Sachsen oder Bayern gibt es bereits entsprechende Rahmenvereinbarungen. Landrat Pavel hat sich deshalb schon an das Sozialministerium mit der Bitte gewandt, im zuständigen Landespflegerat die Diskussion über eine Rahmenvereinbarung für Baden-Württemberg anzustoßen. Bis zu einer Entscheidung auf Landesebene muss die Einrichtung in Bopfingen mit weniger Personal als Mustereinrichtungen in anderen Bundesländern auskommen. Dennoch ist auch mit den nun verhandelten Ressourcen nicht nur bloße zustandserhaltende Pflege möglich, sondern es können viele aktivierende Elemente miteinbezogen werden. Unter Berücksichtigung der in Baden-Württemberg geltenden Rahmenbedingungen kann das Verhandlungsergebnis als sehr gut bezeichnet werden: Pflegestufe 1: 64,20 €, Personalschlüssel Pflege 1:2,28 Pflegestufe 2: 87,98 €, Personalschlüssel Pflege 1:1,63 Pflegestufe 3: 110,95 €, Personalschlüssel Pflege 1:1,20 Unterkunft und Verpflegung: 18,67 € (bei Sondenernährung) Investitionskostenpflegesatz: Derzeit wird mit dem Landeswohlfahrtsverband noch über den Investitionskostenpflegesatz verhandelt. Das Ergebnis hat allerdings keinen Einfluss auf die Fragestellung, ob ein wirtschaftlicher Betrieb des Pflegeheims möglich ist. |
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