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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 03.04.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Rückgabe der Sozialhilfedelegation durch die Städt Aalen und Schwäbisch Gmünd   017/01  
Ö 4  
Einrichtung eines Verwaltungsschwerpunktes des Landratsamts in Schwäbisch Gmünd   018/01  
Ö 5  
Erweiterung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd, 2. BA - Baufreigabe   023/01  
Ö 6  
Erweiterungsbau an der Stauferklinik Schwäbisch Gmünd zur Unterbringung der Apotheke und verschiedener Funktions- und Dienstbereiche - Sachstandsbericht und Zustimmung zur Kostenberechnung    
Ö 7  
Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm - Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH - Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
021-1/01  
Ö 8  
Schulstruktur am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen   016/01  
Ö 9  
Fachklassenbildung an der Technischen Schule Aalen und an der Gewerblichen und Kaufmännischen Schule Ellwangen   019/01  
Ö 10  
Einrichtung des Berufskollegs II für Gesundheit und Pflege an der Elsa-Brändström-Schule Ellwangen zum Schuljahresbeginn 2001/2002   022/01  
Ö 11  
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
020-1/01  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23. Mai 2000:

 

1.      § 3 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Ehrenamtlich tätige Kreiseinwohner, die selbst nicht Kreisrat sind, die jedoch
      vom Kreistag als ständiges Mitglied in einen Kreistagsausschuss gewählt
      wurden, erhalten eine Entschädigung wie Kreisräte nach § 2 dieser Satzung,
      ausgenommen den monatlichen Grundbetrag nach § 2 Abs. 1a dieser Satzung.

(2) Sonstige ehrenamtlich tätige Kreiseinwohner erhalten den Ersatz ihrer Auslagen
      und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.

      Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

                  bis zu 5 Stunden                             40 €
                 
von mehr als 5 Stunden               50 €.

     
Für die Hin- und Rückfahrt werden bei der Berechnung der zeitlichen Inan-
      spruchnahme jeweils 1 Stunde angerechnet.

2.      Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Anmerkung:

 

Die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 3. April 2001 mündlich bekannt gegeben.

 

   
    03.04.2001 - Kreistag
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.

Ö 12  
Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses   039/01  
Ö 13  
Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft des Ostalbkreises für Abfallbewirtschaftung GOA mbH   041/01  
Ö 14  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 15  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 16  
Frageviertelstunde