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Vorlage - 021-1/01  

 
 
Betreff: Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm
- Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum
Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH
- Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
03.04.2001 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

1. Der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2. Der Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm zum 31.12.2001 wird zugestimmt.

 

3. Der Ostalbkreis tritt dem neuen Zweckverband "Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm" auf der Grundlage des beiliegenden Satzungsentwurfs (Anlage 2) bei.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH auszutreten.

 

 

Anmerkung:

 

1. Die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 3. April 2001 mündlich bekannt gegeben.

 

2. Die Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungs- und Finanzausschusses haben die Anlagen 1 - 8 bereits zur Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 27. März 2001 erhalten. Für die Sitzung des Kreistags am 3. April 2001 sind lediglich die Anlagen 1 und 2 beigefügt; insoweit jedoch die Anlagen 3 - 8 erwünscht sind, wird um Mitteilung gebeten.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt / Begründung:

 

1.      In den Anfängen der elektronischen Datenverarbeitung bei den Kommunen entstanden in Baden-Württemberg 8 Regionale Rechenzentren. In ihnen schlossen sich die Mehrzahl der Stadt- und Landkreise sowie der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Einführung und Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zusammen. Die Regionalen Rechenzentren nahmen dabei insbesondere folgende Aufgaben wahr:

é Zentrale Bearbeitungsstelle für die elektronische Datenverarbeitung,
é Kontaktstelle und Bindeglied zu zentralen Einrichtungen und zu anderen
    Kommunen,
é fachkompetente Servicestelle für die Anwender der elektronischen Datenver-
    arbeitung.

Dieser Aufgabenzuschnitt der Regionalen Rechenzentren hat sich im Laufe der Zeit verändert, er ist jedoch nicht völlig weggefallen. Noch heute – und wohl auch noch für längere Zeit – sind zentrale Rechenzentren für folgende Funktionen unerlässlich:

é Einrichtung zur zentralen Anwendung landeseinheitlicher Großverfahren,
é Betrieb von Großrechnern für Verfahren mit einem außergewöhnlich großen
    Speicherbedarf.
é Verknüpfungsstelle in der großflächigen Zusammenarbeit mit anderen
      Kommunen und zentralen Einrichtungen,

2.      Regionales Rechenzentrums Ulm

Dem Regionalen Rechenzentrum Ulm, das den Osten und den Südosten des Landes Baden-Württemberg abdeckt, gehören an:

é Alb-Donau-Kreis
    mit 55 Städten und Gemeinden
é Landkreis Biberach
    mit 45 Städten und Gemeinden
é Bodenseekreis
    mit 22 Städten und Gemeinden
é Landkreis Heidenheim
    mit 8 Städten und Gemeinden
é Ostalbkreis
    mit 38 Städten und Gemeinden
é Landkreis Ravensburg
    mit 37 Städten und Gemeinden
é Landkreis Sigmaringen
    mit 22 Städten und Gemeinden
é Stadtkreis Ulm




Der räumliche Zuschnitt der Regionalen Rechenzentren in Baden-Württemberg stammt aus dem Jahre 1972. Die – bereits erwähnten – Veränderungen im Aufgabenbereich haben auch bei den Regionalen Rechenzentren dazu geführt, größere Einheiten anzustreben. Schon seit Mitte 1998 kooperieren das Regionale Rechenzentrum Ulm und das Regionale Rechenzentrum Reutlingen. Zug um Zug wurden Einrichtungen und Arbeiten zusammengeführt, um wirtschaftlicher und schlagkräftiger agieren zu können. Diese Zusammenarbeit soll nunmehr zu dem von Anfang an vorgesehenen Ziel, der Verschmelzung der beiden Rechenzentren führen.

Auf die längere Zukunft gesehen, wird auch dieser Schritt kein endgültiger sein. Schon heute ist abzusehen, dass in nicht allzu ferner Zeit noch größere Einheiten entstehen werden.


3.      Elektronische Datenverarbeitung beim Ostalbkreis

Der Ostalbkreis hat – wie alle Kommunen – eine interne Trennung in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung.

é Ein Teil der Verfahren wird mit eigenen oder eigen beschafften Programmen auf
    Anlagen in der eigenen Verwaltung durchgeführt,
é ein anderer Teil der Verfahren – insbesondere landeseinheitliche Großverfahren,
    die eine große Rechnerkapazität voraussetzen – wird in Zusammenarbeit mit
    dem Regionalen Rechenzentrum durchgeführt.

Beim Regionalen Rechenzentrum Ulm laufen insbesondere folgende Verfahren:

ê Finanzwesen             ê Kfz-Zulassung                  ê Waabis
ê Personalwesen         ê Führerscheinwesen       ê Bußgeldverfahren

Die vollständige Auflistung aller bei beiden Rechenzentren laufenden Verfahren ist aus Anlage 3 ersichtlich.


4.      Mitgliedschaft des Ostalbkreises

Der Ostalbkreis ist seit 01.11.1979 Mitglied des Regionalen Rechenzentrums Ulm. Das Regionale Rechenzentrum Ulm hat – intern – folgende eigenständige Rechtsträger:

é Zweckverband Interkommunale Datenverarbeitung Ulm,
é Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH

Die Zusammenarbeit mit dem Regionalen Rechenzentrum Ulm war und ist uneingeschränkt positiv. Aus diesem Grunde spricht sich die Verwaltung dafür aus, dem durch den Zusammenschluss der beiden Rechenzentren in Ulm und Reutlingen entstehenden neuen Rechenzentrum, dem Zweckverband „Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm“ beizutreten und mit ihm in gleicher Weise zusammenzuarbeiten.


Das Interkommunale Rechenzentrum Ulm GmbH wird von der Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm nicht unmittelbar berührt. Es ist noch offen, ob es mit der Kommunales Rechenzentrum Alb-Schwarzwald GmbH zusammengeführt wird oder ob es aufgelöst werden soll. Um hierfür alle Möglichkeiten offenzuhalten, ist vorgesehen, die Verwaltung zum Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH zu ermächtigen.

Näheres zur Auflösung des Regionalen Rechenzentrums Ulm sowie zur Neugründung und zur Struktur des neuen Regionalen Rechenzentrums „Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm“ sind aus folgenden Anlagen ersichtlich:

é Schreiben des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm vom
    15.12.2000                                                                              Anlage 4
é Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Inter-
    kommunale Datenverarbeitung Ulm (Entwurf)                     Anlage 1
é Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung
    Reutlingen-Ulm (Entwurf)                                                  Anlage 2
é Beschlussvorschlag zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale
    Datenverarbeitung Ulm und zum Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale
    Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm                              Anlage 5
é Schreiben des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm vom
    11.01.2001                                                                              Anlage 6
é Organisationsschaubild des neuen regionalen Rechenzentrums „Kommunale
    Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm                              Anlage 7
é Schreiben der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH vom
    23.02.2001                                                                              Anlage 8

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Kosten an das Rechenzentrum resultieren aus dem Umfang der Inanspruchnahme des Rechenzentrums; auf § 19 des Entwurfs der Verbandssatzung (Anlage 2) wird Bezug genommen.

 

Die - im Voraus hochgerechneten - Kosten des Ostalbkreises werden jeweils in den Verwaltungshaushalt aufgenommen.

Anlagen:

Anlagen:

 

( Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Interkommunale

    Datenverarbeitung Ulm (Anlage 1)

( Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Informationsver-

    arbeitung Reutlingen-Ulm (Anlage 2)

( Auflistung der beim Regionalen Rechenzentrum laufenden Verfahren des

    Ostalbkreises (Anlage 3)

( Schreiben des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm

    vom 15.12.2000 (Anlage 4)

( Beschlussvorschlag zur Änderung der Verbandssatzung, zur Auflösung des Zweck-

    verbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum Beitritt zum neuen

    Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (Anlage 5)

( Schreiben des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm vom

    11.01.2001 (Anlage 6)

( Organisationsschaubild des neuen Regionalen Rechenzentrums Kommunale

    Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (Anlage 7)

( Schreiben der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH vom 23.02.2000

    (Anlage 8)

 

Stammbaum:
021/01   Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm - Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH - Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm   Hauptamt   Beschlussvorlage
021-1/01   Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm - Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH - Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm   Hauptamt   Beschlussvorlage