Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm - Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH - Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
1. Der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands
Interkommunale Datenverarbeitung Ulm (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Der Auflösung des Zweckverbands Interkommunale
Datenverarbeitung Ulm zum 31.12.2001 wird zugestimmt.
3. Der Ostalbkreis tritt dem neuen Zweckverband
"Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm" auf der Grundlage
des beiliegenden Satzungsentwurfs (Anlage 2) bei.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, aus der Interkommunales
Rechenzentrum Ulm GmbH auszutreten.
Anmerkung:
1. Die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 3. April 2001 mündlich bekannt gegeben.
2. Die Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungs- und
Finanzausschusses haben die Anlagen 1 - 8 bereits zur Sitzung des Verwaltungs-
und Finanzausschusses am 27. März 2001 erhalten. Für die Sitzung des Kreistags
am 3. April 2001 sind lediglich die Anlagen 1 und 2 beigefügt; insoweit jedoch
die Anlagen 3 - 8 erwünscht sind, wird um Mitteilung gebeten.
Sachverhalt/Begründung:
Sachverhalt / Begründung:
1.In den Anfängen der
elektronischen Datenverarbeitung bei den Kommunen entstanden in
Baden-Württemberg 8 Regionale Rechenzentren. In ihnen schlossen sich die
Mehrzahl der Stadt- und Landkreise sowie der Städte und Gemeinden zur
gemeinsamen Einführung und Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung
zusammen. Die Regionalen Rechenzentren nahmen dabei insbesondere folgende
Aufgaben wahr:
é Zentrale Bearbeitungsstelle für die elektronische
Datenverarbeitung, é Kontaktstelle und Bindeglied zu zentralen Einrichtungen
und zu anderen Kommunen, é fachkompetente Servicestelle für die Anwender der
elektronischen Datenver- arbeitung.
Dieser Aufgabenzuschnitt der Regionalen Rechenzentren hat sich im Laufe der
Zeit verändert, er ist jedoch nicht völlig weggefallen. Noch heute – und
wohl auch noch für längere Zeit – sind zentrale Rechenzentren für
folgende Funktionen unerlässlich:
é Einrichtung zur zentralen Anwendung landeseinheitlicher
Großverfahren, é Betrieb von Großrechnern für Verfahren mit einem
außergewöhnlich großen Speicherbedarf. é Verknüpfungsstelle in der großflächigen Zusammenarbeit
mit anderen Kommunen und zentralen
Einrichtungen,
2.Regionales
Rechenzentrums Ulm
Dem Regionalen Rechenzentrum Ulm, das den Osten und den Südosten des Landes
Baden-Württemberg abdeckt, gehören an:
é Alb-Donau-Kreis mit 55 Städten und Gemeinden é Landkreis Biberach mit 45 Städten und Gemeinden é Bodenseekreis mit 22 Städten und Gemeinden é Landkreis Heidenheim mit 8 Städten und Gemeinden é Ostalbkreis mit 38 Städten und Gemeinden é Landkreis Ravensburg mit 37 Städten und Gemeinden é Landkreis Sigmaringen mit 22 Städten und Gemeinden é Stadtkreis Ulm
Der räumliche Zuschnitt der Regionalen Rechenzentren in Baden-Württemberg
stammt aus dem Jahre 1972. Die – bereits erwähnten – Veränderungen
im Aufgabenbereich haben auch bei den Regionalen Rechenzentren dazu geführt,
größere Einheiten anzustreben. Schon seit Mitte 1998 kooperieren das Regionale
Rechenzentrum Ulm und das Regionale Rechenzentrum Reutlingen. Zug um Zug wurden
Einrichtungen und Arbeiten zusammengeführt, um wirtschaftlicher und
schlagkräftiger agieren zu können. Diese Zusammenarbeit soll nunmehr zu dem von
Anfang an vorgesehenen Ziel, der Verschmelzung der beiden Rechenzentren führen.
Auf die längere Zukunft gesehen, wird auch dieser Schritt kein endgültiger
sein. Schon heute ist abzusehen, dass in nicht allzu ferner Zeit noch größere
Einheiten entstehen werden.
3.Elektronische
Datenverarbeitung beim Ostalbkreis
Der Ostalbkreis hat – wie alle Kommunen – eine interne Trennung in
der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung.
é Ein Teil der Verfahren wird mit eigenen oder eigen
beschafften Programmen auf Anlagen in der eigenen Verwaltung
durchgeführt, é ein anderer Teil der Verfahren – insbesondere
landeseinheitliche Großverfahren, die eine große Rechnerkapazität
voraussetzen – wird in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Rechenzentrum
durchgeführt.
Beim Regionalen Rechenzentrum Ulm laufen insbesondere folgende Verfahren:
ê Finanzwesenê Kfz-Zulassungê Waabis ê Personalwesenê Führerscheinwesenê Bußgeldverfahren
Die vollständige Auflistung aller bei beiden Rechenzentren laufenden Verfahren
ist aus Anlage 3 ersichtlich.
4.Mitgliedschaft des Ostalbkreises
Der Ostalbkreis ist seit 01.11.1979 Mitglied des Regionalen Rechenzentrums Ulm.
Das Regionale Rechenzentrum Ulm hat – intern – folgende
eigenständige Rechtsträger:
é Zweckverband Interkommunale Datenverarbeitung Ulm, é Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH
Die Zusammenarbeit mit dem Regionalen Rechenzentrum Ulm war und ist
uneingeschränkt positiv. Aus diesem Grunde spricht sich die Verwaltung dafür
aus, dem durch den Zusammenschluss der beiden Rechenzentren in Ulm und
Reutlingen entstehenden neuen Rechenzentrum, dem Zweckverband „Kommunale
Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm“ beizutreten und mit ihm in
gleicher Weise zusammenzuarbeiten.
Das Interkommunale Rechenzentrum Ulm GmbH wird von der Auflösung des
Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm nicht unmittelbar berührt.
Es ist noch offen, ob es mit der Kommunales Rechenzentrum Alb-Schwarzwald GmbH
zusammengeführt wird oder ob es aufgelöst werden soll. Um hierfür alle
Möglichkeiten offenzuhalten, ist vorgesehen, die Verwaltung zum Ausscheiden aus
der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH zu ermächtigen.
Näheres zur Auflösung des Regionalen Rechenzentrums Ulm sowie zur Neugründung
und zur Struktur des neuen Regionalen Rechenzentrums „Kommunale
Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm“ sind aus folgenden Anlagen
ersichtlich:
é Schreiben des Zweckverbands Interkommunale
Datenverarbeitung Ulm vom 15.12.2000Anlage
4 é Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
Zweckverbands Inter- kommunale Datenverarbeitung Ulm
(Entwurf)Anlage 1 é Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale
Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (Entwurf)Anlage
2 é Beschlussvorschlag zur Auflösung des Zweckverbands
Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum
Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung
Reutlingen-UlmAnlage
5 é Schreiben des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung
Ulm vom 11.01.2001 Anlage
6 é Organisationsschaubild des neuen regionalen
Rechenzentrums „Kommunale Informationsverarbeitung
Reutlingen-UlmAnlage
7 é Schreiben der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH
vom 23.02.2001Anlage
8
Finanzierung und Folgekosten:
Finanzierung und Folgekosten:
Die Kosten an das Rechenzentrum resultieren aus dem
Umfang der Inanspruchnahme des Rechenzentrums; auf § 19 des Entwurfs der
Verbandssatzung (Anlage 2) wird Bezug genommen.
Die - im Voraus hochgerechneten - Kosten des Ostalbkreises
werden jeweils in den Verwaltungshaushalt aufgenommen.
Anlagen:
Anlagen:
( Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
Zweckverbands Interkommunale
Datenverarbeitung Ulm (Anlage 1)
( Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale
Informationsver-
arbeitung
Reutlingen-Ulm (Anlage 2)
( Auflistung der beim Regionalen Rechenzentrum laufenden
Verfahren des
Ostalbkreises
(Anlage 3)
( Schreiben des Zweckverbands Interkommunale
Datenverarbeitung Ulm
vom 15.12.2000
(Anlage 4)
( Beschlussvorschlag zur Änderung der Verbandssatzung,
zur Auflösung des Zweck-
verbands
Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum Beitritt zum neuen
( Schreiben der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH
vom 23.02.2000
(Anlage 8)
Stammbaum:
021/01
Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm
- Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum
Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH
- Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
Hauptamt
Beschlussvorlage
021-1/01
Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm
- Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum
Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH
- Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm