Beschlussantrag Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR empfiehlt, der Kreistag beschließt: - Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses zum Zukunftskonzept der Kliniken und der Gesundheitsversorgungsstruktur des Ostalbkreises vom 25.07.2023 (127-2/2023) und in Ergänzung des Beschlusses zur Standortauswahl des zentralen Regionalversorgers am 05.03.2024 (017/2024) wird das zur Zukunftsstruktur der Kliniken notwendige weiterentwickelte Medizinkonzept 2035 in Form der in der Vorlage dargestellten Variante 2 unter Berücksichtigung der bundes- und landespolitischen Vorgaben für den zentralen klinischen Regionalversorger in Essingen, den klinischen Basisversorger in Mutlangen sowie den klinischen Versorger in Ellwangen beschlossen.
- Die in der Vorlage vorgestellten Restrukturierungs- und Sofortmaßnahmen für die Klinikstandorte Ostalb-Klinikum, Stauferklinikum sowie St. Anna-Virngrund-Klinik und beauftragt den Vorstand insgesamt mit der sofortigen (ggfs. abschnittsweisen) Umsetzung.
- Der Vorstand wird beauftragt, einzelne Maßnahmen zur Restrukturierung bzw. als Übergangsmaßnahme unter Beachtung der gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen unabhängig von den Zuständigkeitsgrenzen der Anstaltssatzung die nachfolgenden Punkte umzusetzen
- Abschluss von Gesamtdienstvereinbarungen je Maßnahme als Nachteilsausgleich für die betroffenen Beschäftigten, wie
- Abfindungsregelung
- Wechselprämien
- Fahrtkosten
- Fahrtweg
- Besitzstandsregelungen in der Vergütung der betroffenen Mitarbeiter
- Härtefallregelung
- Versetzungen an andere Standorte
- ggf. Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen für die von der Maßnahme betroffenen Beschäftigungsgruppen.
Die Umsetzung der Personalmaßnahmen soll sozial verträglich erfolgen. Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig über den Umsetzungsstand der Sofort- und Übergangsmaßnahmen sowie über die tariflichen und über die über- und außertariflichen Kosten, die durch die o.g. Maßnahmen entstehen.
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