Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 23.07.2024 Status: öffentlich
Zeit: 14:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis - Restrukturierungs- und Medizinkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR
Enthält Anlagen
126-1/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

  1. Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses zum Zukunftskonzept der Kliniken und der Gesundheitsversorgungsstruktur des Ostalbkreises vom 25.07.2023 (127-2/2023) und in Ergänzung des Beschlusses zur Standortauswahl des zentralen Regionalversorgers am 05.03.2024 (017/2024) wird das zur Zukunftsstruktur der Kliniken notwendige weiterentwickelte Medizinkonzept 2035 in Form der in der Vorlage dargestellten Variante  2 unter Berücksichtigung der bundes- und landespolitischen Vorgaben für den zentralen klinischen Regionalversorger in Essingen, den klinischen Basisversorger in Mutlangen sowie den klinischen Versorger in Ellwangen beschlossen.

 

  1. Die in der Vorlage vorgestellten Restrukturierungs- und Sofortmaßnahmen für die Klinikstandorte Ostalb-Klinikum, Stauferklinikum sowie St. Anna-Virngrund-Klinik und beauftragt den Vorstand insgesamt mit der sofortigen (ggfs. abschnittsweisen) Umsetzung.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt, einzelne Maßnahmen zur Restrukturierung bzw. als Übergangsmaßnahme unter Beachtung der gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen unabhängig von den Zuständigkeitsgrenzen der Anstaltssatzung die nachfolgenden Punkte umzusetzen


  • Abschluss von Gesamtdienstvereinbarungen je Maßnahme als Nachteilsausgleich für die betroffenen Beschäftigten, wie
    • Abfindungsregelung
    • Wechselprämien
    • Fahrtkosten
    • Fahrtweg
    • Besitzstandsregelungen in der Vergütung der betroffenen Mitarbeiter
    • Härtefallregelung
  • Versetzungen an andere Standorte
  • ggf. Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen für die von der Maßnahme betroffenen Beschäftigungsgruppen.

 

Die Umsetzung der Personalmaßnahmen soll sozial verträglich erfolgen. Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig über den Umsetzungsstand der Sofort- und Übergangsmaßnahmen sowie über die tariflichen und über die über- und außertariflichen Kosten, die durch die o.g. Maßnahmen entstehen.

 

 

 

   
    23.07.2024 - Kreistag
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

Die Thematik wurde im Rahmen der Sitzung eingebracht und wird zur weiteren Beratung an den Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR sowie zur Beschlussfassung an den Kreistag am 24. September 2024 verwiesen.

Ö 4  
Übertragung der Prüfung der Rechnungslegung über das Körperschaftsvermögen der Hochschule Aalen auf die Rechnungsprüfung
137/2024  
Ö 5  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 6  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 7  
Frageviertelstunde