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Vorlage - 137/2024  

 
 
Betreff: Übertragung der Prüfung der Rechnungslegung über das Körperschaftsvermögen der Hochschule Aalen auf die Rechnungsprüfung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
23.07.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt, der Stabstelle Rechnungsprüfung des Ostalbkreises die Prüfung der Rechnungslegung über das Körperschaftsvermögen (unselbständige Stiftungen) der Hochschule Aalen für die Jahre 2023 bis 2026 als weitere Aufgabe zu übertragen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Hochschule Aalen hat ein Körperschaftsvermögen gebildet, welches sich derzeit aus folgenden vier unselbständigen Stiftungen zusammensetzt:

 

  • Stiftung „Technik und Medizin“
  • Berndt-Ulrich-Scholz-Stiftung
  • Dr. Albert Grimminger-Stiftung
  • Karl und Auguste Kessler Bildungs-Stiftung

 

Bislang erfolgte die Prüfung der Rechnungslegung über das Körperschaftsvermögen der Hochschule Aalen durch die Universität Ulm. Der zeitliche Umfang beträgt ca. 1 Tag. Für die Jahre 2023 bis 2026 soll diese Prüfung auf die Stabstelle Rechnungsprüfung des Ostalbkreises als weitere Aufgabe übertragen werden. Die jährliche Prüfung umfasst eine stichprobenhafte Belegprüfung sowie die Erstellung einer Prüfungsniederschrift. Für diese Prüfungsleistung erhält der Ostalbkreis von der Hochschule Aalen eine Pauschale in Höhe von 750 € jährlich.

 

Zur Umsetzung dieses Prüfungsauftrags hat der Kreistag der Stabstelle Rechnungsprüfung die Prüfung der Rechnungslegung über das Körperschaftsvermögen der Hochschule Aalen als weitere Aufgabe zu übertragen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Prüfungsleistungen werden jährlich pauschal mit 750 € durch die Hochschule Aalen vergütet.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat