Bürgerinformationssystem

Vorlage - 126-1/2024  

 
 
Betreff: Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR
als Teil der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis
- Restrukturierungs- und Medizinkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Kreistag Einbringung
23.07.2024 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Vorberatung
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
Anlage 2: Präsentation Zukunftskonzept Kliniken Ostalb-Medizinkonzept und Restrukturierung

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

  1. Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses zum Zukunftskonzept der Kliniken und der Gesundheitsversorgungsstruktur des Ostalbkreises vom 25.07.2023 (127-2/2023) und in Ergänzung des Beschlusses zur Standortauswahl des zentralen Regionalversorgers am 05.03.2024 (017/2024) wird das zur Zukunftsstruktur der Kliniken notwendige weiterentwickelte Medizinkonzept 2035 in Form der in der Vorlage dargestellten Variante  2 unter Berücksichtigung der bundes- und landespolitischen Vorgaben für den zentralen klinischen Regionalversorger in Essingen, den klinischen Basisversorger in Mutlangen sowie den klinischen Versorger in Ellwangen beschlossen.

 

  1. Die in der Vorlage vorgestellten Restrukturierungs- und Sofortmaßnahmen für die Klinikstandorte Ostalb-Klinikum, Stauferklinikum sowie St. Anna-Virngrund-Klinik und beauftragt den Vorstand insgesamt mit der sofortigen (ggfs. abschnittsweisen) Umsetzung.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt, einzelne Maßnahmen zur Restrukturierung bzw. als Übergangsmaßnahme unter Beachtung der gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen unabhängig von den Zuständigkeitsgrenzen der Anstaltssatzung die nachfolgenden Punkte umzusetzen


  • Abschluss von Gesamtdienstvereinbarungen je Maßnahme als Nachteilsausgleich für die betroffenen Beschäftigten, wie
    • Abfindungsregelung
    • Wechselprämien
    • Fahrtkosten
    • Fahrtweg
    • Besitzstandsregelungen in der Vergütung der betroffenen Mitarbeiter
    • Härtefallregelung
  • Versetzungen an andere Standorte
  • ggf. Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen für die von der Maßnahme betroffenen Beschäftigungsgruppen.

 

Die Umsetzung der Personalmaßnahmen soll sozial verträglich erfolgen. Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig über den Umsetzungsstand der Sofort- und Übergangsmaßnahmen sowie über die tariflichen und über die über- und außertariflichen Kosten, die durch die o.g. Maßnahmen entstehen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach Beschlussfassung durch den Kreistag zum Standort des zukünftigen Regionalversorgers in Essingen am 05.03.2024 wurde vom Vorstand das Medizinkonzept auf Basis des vorliegenden und gemeinsam mit den Fachabteilungen erstellten Grobkonzeptes erarbeitet. Zentrale Ziele der zukünftigen klinischen Versorgungsstruktur des Landkreises Ostalbkreis wurden im Rahmen des Kreistagsbeschlusses vom 25.07.2023 festgelegt. Diese sind die Sicherstellung einer hochwertigen, flächendeckenden sowie bedarfsgerechten Krankenhausversorgung, die im Einklang mit den Vorgaben von Bund und der Landeskrankenhausplanung stehen muss.

In der Beschlussbegründung und Herleitung wurde aber auch verlangt, die Grund- und Basisversorger raumschafts- und standortbezogen nach Bedarf weiterzuentwickeln und inhaltlich zu konkretisieren, unter Berücksichtigung von Einwohnerdichte und Fallzahlen.

 

Zwischenzeitlich sind folgende Erkenntnisse miteinzubeziehen:

-          Gutachten zum Standortauswahlverfahren mit einer nachweislichen Erreichbarkeit für 88 % der Bevölkerung des Landkreises zum neuen Regionalversorger in 30 PKW-Fahrminuten.

-          100 % Notfallversorgung der Menschen, insbesondere Einhalten der „Golden Hour“ bei schweren Verletzungen möglich, Ausbau des Rettungsdienstes sowie 24/7 Notaufnahme.

-          Weitere Konkretisierung der Bundes- und Landeskrankenhausplanung mit Leistungsgruppen.

-          Fallzahlprognosen für den Ostalbkreis mit sinkenden OP-Zahlen und eine dramatische wirtschaftliche Entwicklung der Kliniken Ostalb.

-          Das in Zielvariante 1 beschriebene Medizinkonzept entspricht den Eckpunkten des Kreistagsbeschlusses, steht jedoch in Zielkonflikten mit den neuen Erkenntnissen. Die Vorgaben des Erhalts bisheriger Leistungsangebote, einer Verbesserung der finanziellen Betriebsergebnisse und des Erhalts der qualitativen Anforderungen (G-BA) der Leistungserbringung lassen sich mit Variante 1 nicht erreichen.

-          Zielvariante 2 versucht diesem Zielkonflikt zu begegnen. An dieser Stelle ist auf die ausführliche Darstellung und Bewertung der Varianten in der Anlage zu verweisen. Insbesondere auch die Bewertung der IST-Situation der Standort mit Blick auf die anstehenden Leistungsgruppenzuweisungen durch die Länder. 

 

 

1. Zielbild Variante 1

 

Standort Essingen

Leistungsumfang: Zentralversorger

Am neuen Regionalversorger in Essingen (Fertigstellung ca. 2035) soll künftig das gesamte somatische Leistungsangebot und Psychosomatik der Kliniken Ostalb angeboten werden. Umfassend soll die Versorgung von Geburten und Kindern ab Level 1 dort erfolgen. In der Notfallmedizin (angestrebt wird höchste Stufe der Notfallversorgung) sollen insbesondere alle Schlaganfälle des Kreises in der regionalen Strokeunit inkl. einem neuroradiologischen Thrombektomieangebot (Kopfzentrum), alle Herzinfarkte und alle Schwerstverletzten im regionalen Traumazentrum inkl. einer Neurochirurgie und Gefäßchirurgie versorgt werden. Die Intensivmedizin soll auf der höchsten Versorgungsstufe, komplex, betrieben werden. Ergänzend zur Alterstraumatologie soll der geriatrische Schwerpunkt mit angegliederter geriatrischer Frührehabilitation in Essingen angesiedelt werden.

 

Elektiv sollen alle Fächer rund um ein onkologisches Zentrum (Darm, Gyn, Brust, Prostata, Niere, Pankreas, Hämatologie, Kopf) und Psychosomatik dort zentral angesiedelt werden. Eine stationäre onkologische Versorgung an den anderen Standorten ist nicht vorgesehen.

Weitere hochelektive Medizin wie Wirbelsäuleneingriffe, Endoprothetik inkl. Wechselendoprothetik soll in Essingen angeboten werden.

 

Zielbild Variante 1 - Standort Mutlangen

Leistungsumfang: Grundversorger und Geburtshilfe

Am Standort in Mutlangen soll in Variante 1 noch eine internistische Versorgung (geriatrische Ausrichtung), eine unfallchirurgische Versorgung und eine Geburtshilfe Level 4 angeboten werden. Ergänzend sollen 6 Intensivbetten betrieben werden. Die vorgehaltene Notfallversorgung entspricht der G-BA Basisnotfallversorgung. Alle anderen Leistungen (Kinderklinik Level 1-3, lokale Strokeunit, Herzkatheter 24/7, Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin mit Kardiologie, Onkologie, Pneumologie, Gastroenterologie und Komplexe Intensivmedizin) werden in Essingen zentralisiert.

 

Zielbild Variante 1 - Standort Ellwangen

Leistungsumfang: Grundversorger und Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinderpsychotherapie und Psychosomatik

Am Standort in Ellwangen soll in Variante 1 eine internistische Versorgung (geriatrische Ausrichtung), eine unfallchirurgische Versorgung, Schmerztherapie und die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinderpsychotherapie und Psychosomatik (KJPPP) angeboten werden. Ergänzend sollen 6 Intensivbetten betrieben werden. Alle anderen Leistungen (Urologie, Viszeralchirurgie, Geburtshilfe und Gynäkologie) werden in Essingen zentralisiert. Die vorgehaltene Notfallversorgung entspricht der G-BA Basisnotfallversorgung.


2. Zielbild (neu) Variante 2

 

Standort Essingen

Leistungsumfang: Zentralversorger

Am neuen Zentralversorger in Essingen (Fertigstellung ca. 2035) soll künftig das gesamte somatische Leistungsangebot und Psychosomatik der Kliniken Ostalb angeboten werden. Umfassend soll die Versorgung von Geburten und Kindern ab Level 1 dort erfolgen. In der Notfallmedizin (angestrebt wird höchste Stufe der Notfallversorgung) sollen insbesondere alle Schlaganfälle des Kreises in der regionalen Strokeunit inkl. einem neuroradiologischen Thrombektomieangebot (Kopfzentrum), alle Herzinfarkte und alle Schwerstverletzten im regionalen Traumazentrum inkl. einer Neurochirurgie und Gefäßchirurgie versorgt werden. Die Intensivmedizin soll auf der höchsten Versorgungsstufe, komplex, betreiben werden. Im Vergleich zu Variante 1 ist mit einem größeren Bettenbedarf in Essingen zu rechnen. Ergänzend zur Alterstraumatologie soll der geriatrische Schwerpunkt mit angegliederter geriatrischer Frührehabilitation in Essingen angesiedelt werden.

 

Elektiv sollen alle Fächer rund um ein onkologisches Zentrum (Darm, Gyn, Brust, Prostata, Niere, Pankreas, Hämatologie, Kopf) und Psychosomatik dort zentral angesiedelt werden. Eine stationäre onkologische Versorgung an den anderen Standorten ist nicht vorgesehen.

Weitere hochelektive Medizin inkl. Wechsel sollen abweichend von Variante 1 ausschließlich in Essingen angeboten werden.

 

Zielbild Variante 2 - Standort Mutlangen

Leistungsumfang: Klinik Grundversorger

Am bisherigen Standort in Mutlangen soll in Variante 2 eine klinische internistische Versorgung (ergänzt um geriatrische Kompetenz) und eine unfallchirurgische Versorgung angeboten werden. Ergänzend sollen 6 Intensivbetten betrieben werden. 

 

Alle anderen Leistungen (Kinderklinik Level 1-3, lokale Strokeunit, Herzkatheter 24/7, Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin mit Kardiologie, Onkologie, Pneumologie, Gastroenterologie und Komplexe Intensivmedizin) werden in Essingen zentralisiert.

Die vorgehaltene Notfallversorgung entspricht der G-BA Basisnotfallversorgung.

Weitere Angebote und insbesondere bestehende ambulante Versorgungsangebote in Fachdisziplinen bleiben erhalten. Insofern wird auf die in der Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

 

Zielbild Variante 2 - Standort Ellwangen

Leistungsumfang: Klinik Basisversorger/sektorenübergreifender Versorger

Am bisherigen Standort in Ellwangen soll in Variante 2 eine klinische internistische Versorgung (ergänzt um geriatrische Kompetenz), eine Schmerztherapie und die KJPPP angeboten werden. Alle anderen Leistungen (Unfallchirurgie, Endoprothetik, Intensivmedizin, Urologie, Viszeralchirurgie, Geburtshilfe und Gynäkologie) werden in Essingen zentralisiert. Es soll eine internistische Notaufnahme mit Überwachungsmöglichkeiten betrieben werden.

 

Weitere Angebote und insbesondere bestehende ambulante Versorgungsangebote in Fach-disziplinen bleiben erhalten. Insofern wird auf die in der Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

 

 

3. Bewertung

 

Einordung der Varianten - Variante 1

Durch die Parallelangebote an den weiteren Standorten können die klassischen betriebswirtschaftlichen Skaleneffekte (größere Patientenanzahl im Verhältnis zum Vorhalteaufwand in jeder einzelnen Disziplin) nur beschränkt gehoben werden. Dies hat neben Kosteneffekten auch Auswirkungen auf die Stabilität der 24/7-Vorhaltung. Je größer die Patientenzahl ist, desto mehr Personal kann vorgehalten werden. Die Belastungen für den einzelnen Mitarbeiter insbesondere durch Schichteinsätze wird geringer bzw. auch Ausfälle von einzelnen Mitarbeitern im Team sind leichter zu kompensieren. Bei reduzierter Fallzahl am Standort Essingen, verursacht durch die Parallelangebote in Mutlangen und Ellwangen, wird weniger Personal refinanziert. Diese Situation stellt die Kliniken Ostalb bereits aktuell vor massive Herausforderungen, die kleine Teams nicht auffangen können und so immer wieder Honorarkräfte eingesetzt werden müssen. Mittelfristig kann davon ausgegangen werden, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft und immer weniger Arbeitskräfte verfügbar sein werden. Weiter steigende Strukturvorgaben zur Personal- und Gerätevorhaltung erhöhen den Druck und führen dazu, dass kleinteilige Strukturen nicht aufrechterhalten werden können.

 

Insbesondere die Vorhaltung einer weiteren Geburtshilfe in Mutlangen ist besonders personalaufwendig. So muss neben einem 24/7 Arzt- und Stationsbetrieb der Kreißsaal sowie der OP mit komplettem Team rund um die Uhr betrieben werden. Trotz dieser großen Vorhaltung kann damit aber noch nicht der Sicherheitsstandard angeboten werden, den Geburtshilfeeinrichtungen mit einer Kinderklinik vorhalten. Dies ist insbesondere durch verbesserte Fahrzeiten zum Regionalversorger von ca. 20 min nach Essingen zu bewerten. Unter anderem sollten alle Risikogeburten zwingend in der Geburtshilfe mit angeschlossener Kinderklinik betreut und versorgt werden. Insgesamt zeigt sich der Trend, dass sich Familien die Geburtskliniken insbesondere nach der Vorhaltung einer Kinderklinik auswählen. Dies ist derzeit in Ellwangen zu beobachten. Die Geburtsklinik ohne angeschlossene Kinderklinik wird kaum mehr in Anspruch genommen. Das ist auch die klare Empfehlung der gynäkologischen Chefärzte der Kliniken Ostalb.

 

In der Notfallmedizin (sofern dies lebensgefährliche Erkrankungen und Verletzungen betrifft), werden bereits heute die Patienten über größere Strecken in die dafür eingerichteten Zentren gebracht. In diesen Zentren stehen 24/7 entsprechend erfahrene interdisziplinäre Teams zur Verfügung. Schwerstverletzte müssen oftmals von diversen Fachabteilungen betreut werden, die in solchen Behandlungen möglichst erfahren sein sollten. Schlaganfälle und Herzinfarkte werden schon heute nicht in Ellwangen betreut. Schwere Kopfverletzungen können jetzt schon nur in Aalen behandelt werden. Größere Gefäßverletzungen/-erkrankungen erfolgt seit vielen Jahren für den gesamten Kreis in Mutlangen.

 

Für Teile der Schlaganfallpatienten ist eine Interventionelle Behandlung mit der sog. Thrombektomie notwendig, bei der Neuroradiologen mittels Katheter die Durchblutungsstörungen im Gehirn beseitigen können. Da diese Experten aber sehr selten sind und ein aufwendiges Team vorgehalten werden muss, macht es nur Sinn, dieses zentral zu organisieren.

 

Bei diesen sog. Tracerdiagnosen gilt die „golden hour“ innerhalb derer die Behandlung dieser Patienten ab Zeitpunkt des Ereigniseintritts in der spezialisierten Klinik erfolgen soll. Dies wird über ein suffizientes Netz der präklinischen Rettungsdienste organisiert.

 

Bei der Schaffung von lokalen Versorgungsangeboten in Mutlangen und Ellwangen, geht es also nicht um die Versorgung von lebensgefährlichen Notfällen, sondern um wohnortnahe Gesundheitsangebote für die jeweilige Bevölkerung. Die allgemeine Innere Medizin in Ellwangen und Mutlangen spielt einen relevanten Faktor für die wohnortnahe Versorgung. Die stationäre Versorgung von vor allem älteren Menschen mit Erstdiagnostik und Weiterleitung im Verbund über Behandlungspfade oder Weiterbehandlung insbesondere in den Krankheitsbildern Delir, Schwäche, COPD bietet eine gute Versorgung vor Ort an, die ohne die Vorhaltung von diversen Teams und Geräten einhergeht.

 

Für die jeweilige weitergehende lokale Notfallversorgung, insbesondere im chirurgischen Bereich, müssen in Mutlangen und Ellwangen unter Berücksichtigung der Fallzahlen und des Machbaren, insbesondere des finanziell Machbaren, differenzierte Angebote den Häusern zugeordnet werden. 

 

Der Vorstand empfiehlt, die Variante 1 aus den dargestellten Gründe nicht weiterzuverfolgen. Wir halten diese Variante für medizinisch, wirtschaftlich und personell nicht sinnvoll. Die Zentralisierung wird in dieser Variante auf ein Minimum beschränkt, viele Leistungen (24/7-OP-Betrieb, Intensivmedizin, Innere, Unfallchirurgie, Anästhesie, Radiologie, Labor) müssen weiter 3-fach vorgehalten werden.

 

Einordnung der Varianten - Variante 2

Die Erreichbarkeit des Zentralversorgers in Essingen ist als sehr gut zu bezeichnen. Komplexe Notfälle werden in allen Varianten künftig im großen Zentrum (Level 3 erreichbar) versorgt. Bereits heute werden schwere Notfälle über größere Strecken in die Zentren transportiert (Herzinfarkt, Schlaganfall, Polytrauma, schwere Kopfverletzungen, Risikogeburten). Höhere Fallzahlen durch Zentrenbildung führen zu Steigerungen von Qualität, Effizienz und erleichtern die Erfüllung von Strukturvorgaben. Größere Teams führen zu mehr Stabilität in der Einsatzplanung und zu mehr Spezialisierung. Die Reduzierung von 24/7-Vorhalteeinrichtungen hat einen reduzierteren Personalbedarf in Randzeiten zur Folge und macht einen effizienteren Personaleinsatz möglich. Die Konzentration von Leistungsangeboten führt zur vermehrten Nutzung von Synergien und damit in Folge zu einer Reduzierung an technischer Vorhaltung.

 

Die Vorhaltung einer sehr guten internistischen Basisversorgung und dem Angebot einer 24/7 Notfallversorgung bei leichten Notfällen mit weiteren, auch ambulanten, Vor-Ort-Angeboten bilden am Standort Ellwangen eine internistische Basisversorgung. Fachklinische Ausprägung erfährt der Standort Ellwangen zusätzlich durch das Angebot der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und Psychosomatik mit angeschlossener Tagesklinik sowie dem Angebot der chronischen Schmerztherapie im stationären und ambulanten/tagesklinischen Umfang.

 

Im Umfang des Leistungsangebotes eines Grundversorgers mit einer G-BA Basis-Notfallstufe können Patienten am Standort Mutlangen, der Raumschaft mit der höchsten Bevölkerungsdichte im Landkreis und einem hohen Notfallaufkommen versorgt werden. Auch hier ist die Vorhaltung einer sehr guten internistischen Basisversorgung und einer chirurgischen Basisversorgung im Leistungsangebot des Klinikstandortes.

 

Auf Basis der Zielvariante 2 können einige Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne von Zentrenstrukturen für mehr Qualität, besseren Personaleinsatz und bessere Wirtschaftlichkeit bereits jetzt angegangen werden.

 

Rechtsvorgaben und G-BA-Richtlinien beeinflussen bereits heute in zunehmendem restriktivem Maße die Leistungserbringung an den Kliniken. Beispielsweise ist die operative Versorgung von Patienten mit Schenkelhalsfrakturen am Standort Ellwangen auf Grund nicht ausreichender Strukturvorgaben derzeit nicht mehr möglich. Eine Verlegung des Patienten an den Standort Aalen oder Mutlangen muss umgehend erfolgen.

 

In der anstehenden Krankenhausreform bestimmen Fallzahlen, vorgehaltene Strukturen und Fachkompetenz pro Standort insbesondere in hochspezialisierten Bereichen (z.B. Onkologie, Neonatologie, Gefäßchirurgie, Geburtshilfe, Kardiologie, Intensivmedizin) die Zuweisung der Leistungsgruppen durch das Land und damit die Möglichkeit der Patientenbehandlung an den Klinikstandorten. Eine fehlende Zuordnung hat zur Konsequenz, dass die Patienten in anderen Kliniken, die hierfür vom Land die Zuordnung der Leistungsgruppe erhalten haben, behandelt werden müssen.


 

 

Leistungskonzentration in diesen hochspezialisierten Bereichen ist der einzig zukunftsfähige Weg für die Kliniken Ostalb zur Herstellung einer erforderlichen Marktposition. Dieses Handlungsgebot ist für den Ostalbkreis als großer Vorteil eines vorhandenen Wachstumspotentials zu werten. Ein Abwarten bis zur Fertigstellung und Bezug des Regionalversorgers und der hierdurch möglichen maximalen Konzentration von medizinischen Leistungen ist auf Grund der zu erwartenden Zuweisung von Leistungsgruppen durch das Land (spätestens 2025) ausgeschlossen.

 

Prämisse „Abbau Mehrfachvorhaltung“

Variante 2 sieht Mutlangen als Grundversorger, Ellwangen als sektorenübergreifender Versorger vor. Zur Vermeidung großer Residualkosten sind, wann immer möglich,  Strukturen so zusammenzulegen, dass ganze Abteilungen bzw. Funktionsbereiche nicht mehr betrieben werden müssen. Dies betrifft insbesondere den OP-Bereich in Ellwangen als auch den Fachbereich Geburtshilfe im Rahmen einer Mehrfachvorhaltung am Standort Mutlangen.

 

 

4. Restrukturierungs- und Übergangsmaßnahmen

 

Der Vorstand sieht in Variante 2 die Einhaltung kreispolitischer Vorgaben einer zukunftsfähigen klinischen Versorgung der Bevölkerung des Ostalbkreises bestmöglich erfüllt. Insbesondere mit Blick auf die Punkte demographische Entwicklung, Fachkräftebedarf, zunehmende Anforderungen in Struktur- und Personalvorgaben und den Anforderungen zu Struktur, Qualität, Personal, Landes- und Bundesvorgaben der geplanten neuen Krankenhausreform.

 

Im Zielbild sind nur die zugeordneten stationären Leistungen dargelegt. Natürlich bleiben trotz der Zuordnung die vor Ort bestehenden ambulanten sowie unterstützenden Angebote bestehen. Näheres auch in der Anlage bzw. der Präsentation.

 

 

Da die Restrukturierungsmaßnahmen auch stark von baulichen Gegebenheiten abhängen, müssen bis zur Inbetriebnahme des neuen Zentralversorgers insbesondere die zwei bisher großen Häuser Mutlangen und Aalen voll in Betrieb bleiben. Der Standort Aalen geht mit Inbetriebnahme des Standortes Essingen vollständig außer Betrieb.

 

In der Planung soll der Standort Ellwangen bereits in der Übergangsmaßnahme zum sektorenübergreifenden Versorger verändert und der stationäre OP-Betrieb zeitnah eingestellt , ggf. kurzfristig im Übergang noch ambulant genutzt werden. So lassen sich massiv Kosten sparen und Personal sinnvoller an den anderen Standorten einsetzen. Insgesamt sollen Leistungen zwischen den Standorten konsolidiert und Schwerpunkte gebildet werden.

 

Bei der Entscheidung über strukturelle Maßnahmen, d. h. der Schwerpunktbildung, der konsequenten Zuordnung und damit dem Abbau von Doppel- und Dreifachstrukturen ist zuerst die Versorgungssicherheit und deren Erreichbarkeit sowie ausreichender Kapazitäten zu berücksichtigen und dann zu prüfen, ob sich die Maßnahme umsetzten lässt. Sämtliche Maßnahmen müssen personell, räumlich, rechtlich (Sozialplan, Nachteilsausgleich) möglich sein und müssen in mehreren Etappen umgesetzt werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Restrukturierungsprozess im zeitlichen Ablauf

 

6. Zuständigkeit und Prozess

 

Der bisherige Kreistag des Ostalbkreises hat am 25.07.2023 das Zukunftskonzept im Grundsatz beschlossen. Mit dem Beschluss zum Standort des Regionalversorger in Essingen am 05.03.2024 wurde ferner bereits ein Umsetzungsbeschluss auf der Basis des Zukunftskonzeptes getroffen. Der nächste Umsetzungsbeschluss der nun ansteht, ist die Festlegung bzw. Konkretisierung des Medizinkonzeptes für das entwickelte Zielbild mit Regionalversorger und dezentraler Versorgung in Mutlangen und in Ellwangen. Dieses ist nun weiterentwickelt und beschlussfähig. Der neue Vorstand und insbesondere der Vorstandsvorsitzende hat nach dem Beschluss zum Standort unverzüglich mit der Konkretisierung des Medizinkonzeptes (Medizinkonzept 2035) begonnen. Ende Mai trafen notwendige Berechnungen ein, mit dem Sozialministerium konnten diese am 10.06.2024 besprochen werden. Zwischenzeitlich erfolgte aber am 09.06.2024 die Kommunalwahl und damit zogen neue Kreistagsmitglieder in den Kreistag ein.

 

Die finanzielle Situation der Kliniken Ostalb und deren Auswirkungen auf den Kreishaushalt ist dramatisch. Die Restrukturierungs- und Übergangsmaßnahmen dulden keinen Aufschub. Wären die Kliniken Ostalb nicht in der Trägerschaft des Kreises müsste Insolvenz angemeldet werden. Nach aktuellen Prognosen muss mit einem Betriebsdefizit für 2024 von vermutlich - 60 Mio. EUR gerechnet werden. 2023 konnte das Defizit wegen Sondermaßnahmen in Höhe von 14,5 Mio. EUR bei rund - 39 Mio. Euro gehalten werden. Diese Beträge kann der Kreishaushalt nicht mehr abdecken, auch eine Erhöhung der Kreisumlage in Höhe von weiteren min. 6 bis max. 12 Punkten schnürt den Kommunen die Luft ab.

 

Es können auch nicht einzelne Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen werden, ohne das Gesamtkonzept der Restrukturierung festzulegen. Das Gesamtbild der Restrukturierung setzt wiederum das zukünftige Medizinkonzept voraus, damit nicht jetzt Angebote geschaffen oder geschlossen werden, die dann in Zukunft dort wieder stattfinden. Dies bedeutet, dass die Beschlüsse Ziffer 1-3 zusammenhängen.

 

Um dieser besonderen Situation, aber auch der Dringlichkeit der Maßnahmen gerecht zu werden, wurde der neue Kreistag frühestmöglich in die Beschlussfassung eingebunden. Am 15.06.2024 wurde der neue Kreistag bereits kurzfristig zur nichtöffentlichen Klausurtagung eingeladen. Am 20.06.2024 hat Herr Landrat Dr. Bläse ein Schreiben an Gesundheitsminister Manfred Lucha gesandt, in dem er den Ernst der Lage dargelegt und um umfangreiche Finanzhilfen zur Deckung des Defizits sowie zur Finanzierung der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen gebeten hat. Ob und in welchem Umfang dieser Bitte entsprochen wird, steht offen. Jedoch ist ein Signal aus dem Ministerium glasklar: Mit Finanzhilfen kann überhaupt nur rechnen, wer im eigenen Einflussbereich konsequent handelt und sich den veränderten Rahmenbedingungen anpasst.

 

Die Verwaltung und der Vorstand der Kliniken Ostalb sind fest davon überzeugt, dass das vorgelegte Konzept notwendig und zielführend ist, um die Krankenhausversorgung für die Menschen im Ostalbkreis zukunftsfähig und gleichzeitig wirtschaftlich tragbar aufzustellen. Es soll trotz des engen Zeitplans die Möglichkeit geschaffen werden, alternative Vorschläge – sofern diese genauso oder sogar besser geeignet sind, um die Krankenhausversorgung zukunftsfähig und gleichzeitig finanzierbar zu gestalten – im Prozess einzubringen. Deshalb soll wie in der Verwaltungsratssitzung am 24.06.2024 angekündigt, die knappe Zeit bis zu den ersten offiziellen Sitzungen am 22. und 23.07.2024 genutzt werden, um insbesondere die neu gewählten Kreistagsmitglieder schnell und tief in die Themen einzuarbeiten, damit diese trotz des knappen Vorlaufs eine fundierte und verantwortungsvolle Entscheidung über die Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis treffen können. Auch soll die Zeit genutzt werden, um mit Vertretern der niedergelassenen Ärzte und Rettungsdienste über die diskussionsbedürftigen Punkte zu sprechen und mögliche Alternativen auszuloten.

 

Dafür fanden Informationsveranstaltungen am 03./04. und 06.07.2024 an jedem Klinikstandort statt, bei denen der Vorstand der Kliniken Ostalb über die aktuelle Lage und Herausforderungen sowie das Zukunftskonzept berichtete und Fragen beantwortete. Am 09.07.2024 wurde dann eine Sondierungskonferenz durchgeführt, bei der im Detail mit den diskussionsbedürftigen Punkte aus dem vorliegenden Konzept diskutiert und Alternativvorschläge gesammelt wurden. Am 16.07.2024 wird eine Online-Fragestunde mit dem Fachgutachter Prof. Boris Augurzky, Mitglied der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ der Bundesregierung angeboten. Dort besteht die Möglichkeit inhaltliche Fragen zu den aktuellen Rahmenbedingungen, den laufenden Reformbestrebungen der Bundesregierung sowie den vorgeschlagenen Konzepten zur Zukunftssicherung der Kliniken Ostalb zu stellen. Am 18.07.2024 findet dann die Lösungskonferenz statt, bei der die Prüfergebnisse der in der Sondierungskonferenz am 09.07.2024 erarbeiteten Ergebnisse und Vorschläge präsentiert und diskutiert wurden, mit dem Ziel konsensfähige Lösungen für die weitere Beratung und Beschlussfassung in den Kreistagssitzungen zu finden. 

 

Auch fand am 08.07.2024 eine Sitzung des Koordinierungsausschusses mit den St. Anna Schwestern statt, an welchem die Problematik der Geburtshilfe und der notwendigen Schließung der Abteilung, insbesondere unter fachlichen, strukturellen und finanziellen Gesichtspunkten und mit übereinstimmender Bewertung, erörtert wurde. Eine weitere Sitzung zur Darlegung von Versorgungsgesichtspunkten findet am 23.07.2024 statt.

 

Im Sinne der Sache und der Kliniken (Mitarbeitenden sowie Patienten) wäre es am besten, bereits am 23.07.2024 eine Entscheidung zu treffen, Klarheit zu schaffen und in die Umsetzung zu kommen. Denn jeder Tag den wir länger brauchen, tut weh, insbesondere finanziell und verlängert die Unsicherheit für die Mitarbeitenden.

 

Auf der anderen Seite darf der neuen Kreistag und die neuen Kreistagsmitglieder nicht „überfahren“ werden. Sollte sich der Kreistag am 23.07.2024 inhaltlich noch nicht so weit fühlen oder noch über inhaltliche Ergänzungen und sich daraus ergebender Konsequenzen detaillierter diskutieren wollen, so kann dies der Kreistag in der Sitzung am 23.07.2024 bzw. im Vorfeld selbst entscheiden, wie der Entscheidungsprozess erfolgen soll. Wichtig ist, dass wir uns auf die Sache konzentrieren und sich alle Akteure konstruktiv in die Lösungsfindung einbringen. Der Kreistag des Ostalbkreises hat im aktuellen Klinikprozess bislang immer beweisen, dass er bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

 

 

Fazit:

 

Das Ziel, die neuen Kreistagsmitglieder sehr schnell „fit zu machen“ und mit vielen Informationen zu versorgen, hat sehr gut funktioniert. Die künftigen Kreistagsmitglieder haben sich an vielen Terminen bereits vor der Einsetzung Zeit genommen, sich mit dem Thema der Kliniken zu beschäftigen. Die Kreistagsmitglieder spüren und sehen die finanzielle Abwärtsspirale der Kliniken Ostalb und die verheerenden Auswirkungen auf die Kreisfinanzen und indirekt auf die Kommunalfinanzen.

 

 

 

 

 

Allen ist klar, wir müssen handeln und haben keine Zeit mehr. Die Kreistagsmitglieder sehen die zwingende Notwendigkeit nach gravierenden Maßnahmen im operativen und im strukturellen Bereich.

 

Das vom Vorstand der Kliniken und der Landkreisverwaltung vorgelegte Konzept wurde im Vorfeld der Einsetzung des Kreistag in vielen Sitzungen erörtert und vorgestellt. Das Konzept und dessen Maßnahmen sind im Wesentlichen klar herausgearbeitet und einer Entscheidungsreife zugeführt. Einige Punkte werden strittig bewertet. Bei den Sitzungen und insbesondere der Sondierungssitzung am 09.07.2024 wurden Teilaspekte differenzierter betrachtet oder ergänzende Sichtweisen eingebracht (z. B. in Ellwangen: differenzierte Bewertung D-Arzt, privates Engagement im Bereich OP-Struktur; in Mutlangen: Kinderklinik Standort im Übergang; trotz Schwerpunktzuweisung am Ostalb-Klinikum - was bleibt am Stauferklinikum, wo ist die Urologie im Übergang richtig verortet, wie ist die künftige Behandlungskette der Onkologie über die Standorte und wie können Einweiser mitgenommen werden?). Diese Punkte sollen noch vertieft werden.

 

Am 23.07.2024 findet die erste Sitzung des neuen Kreistags zu diesem Themenkomplex statt. Fraktionen des Kreistags haben in Anerkennung der Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung, die jedoch hochkomplex ist, darum gebeten, dem neuen Kreistag die notwendige Zeit zu geben und den 23.07.2024 als Einbringung sowie Vorberatung zu verwenden und den Beschluss in der Sitzung im September zu treffen. Dieser Bitte kommt die Verwaltung nach und hat daraufhin die Beratungsfolge dementsprechend ergänzt.

 

Klinikvorstand und Landrat weisen darauf hin, dass die Teilschließung der Geburtshilfe zum 31.08.2024 kurz vor dem Abschluss steht inkl. der Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitenden. Da bislang aus allen Fraktionen explizit die Zustimmung zu dieser Maßnahme erklärt wurde, soll im Wege der Eilentscheidung die Teilschließung umgesetzt werden, da der Betrieb derzeit personell kaum noch aufrecht zu halten ist, kaum mehr Geburten stattfinden, weitere finanzielle Belastungen abgewendet werden und insbesondere für die Mitarbeitenden schnell Klarheit geschaffen werden soll.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

1. Wirtschaftliche Effekte 2035

-          Regionalversorger mit optimalen Wegen, optimierter Personalvorhaltung, reduzierter Dopplungen zeigt in diversen anderen Standorten eine massiv verbesserte Wirtschaftlichkeit (derzeit alle defizitär, teilweise aber bis zu 2/3 besser).

-          Größere Abteilungen sind wettbewerbsfähiger und werden durch Patienten besser angenommen

-          verbesserte Effizienz

-          Ellwangen ausschließlich konservativ zu positionieren, wirkt sich wirtschaftlich mit ca. 10-15 Mio. EUR positiv p.a. nach Umsetzung aller Maßnahmen aus

-durch Wegfall Vorhaltekosten

-durch höhere Auslastung in Essingen und durch bessere „Vollfinanzierung“ von sektorenübergreifenden Versorgern

-          Die Zusammenführung der Geburtshilfe Mutlangen und Aalen in Essingen 2035 erbringt mindestens einen positiven Effekt von ca. 2,5 Mio. EUR p.a.

-          Die Strukturen eines Neubaus ermöglichen den optimalen Personaleinsatz und geben die Möglichkeit für die notwendige Zentralisierung.

-          Die weiterhin im Übergang notwendigen Doppelvorhaltungen können dann weiter massiv reduziert werden

-          Altersbedingte Fluktuation überschreitet schon jetzt den künftigen Personalbedarf

-          Mit dem zunehmenden Fachkräftemangel müssen Vorhaltungen möglichst personalsparend geplant werden

 

2. Wirtschaftliche Effekte aus Restrukturierungsmaßnahmen und Zielkonzept

Positive Ergebnisse

-          Wegfall OP-Ellwangen, bessere Auslastung Aalen bis zu 11-14 Mio. EUR p.a.*

-          Fusion Stroke-Units: 1,1 Mio. EUR

-          Fusion Kinderkliniken 2 Mio. EUR

-          Fusion Herzkatheter: 1 Mio. EUR

-          Weitere Effekte aus Einkauf, Digitalisierung

-          Erfüllung Strukturvorgaben

-          Erfüllung Vorgaben Leistungsgruppen

-          Deutlich verbesserte Marktpositionen, starke und wettbewerbsfähige Zentren

-          Robotik-Konzept umsetzbar

-          reduzierter Personalbedarf durch konsequente Spezialisierung der beiden Standorte Aalen und Mutlangen

*Nach kompletter Stilllegung OP und Intensiv und sämtlicher dafür notwendigen personeller und strukturellen Optimierungsmaßnahmen, inkl. teilweise Leistungsverlagerung nach Aalen und Mutlangen. Versorgungsstrukturen werden über Aalen (Labor, Radiologie, Küche, Lager) abgebildet.


Notwendige Investments

 

Mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg wurde am 10.06.2024 sowohl das Zukunftskonzept als auch das Restrukturierungs- und Übergangskonzept besprochen. Das Sozialministerium hat signalisiert, dass sie dem Zielbild (Neu) Variante 2 zustimmen und die geplanten Änderungen im Übergang als medizinisch sinnvoll erachten. Zustimmung gab es auch bezüglich notwendiger Kosten für die dargelegten Übergangsmaßnahmen.

 


Anlage

 

Präsentation Zukunftskonzept Kliniken Ostalb-Medizinkonzept und Restrukturierung

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Rieß, Vorstandsvorsitzender

gez. Pansow, Vorständin

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2: Präsentation Zukunftskonzept Kliniken Ostalb-Medizinkonzept und Restrukturierung (7067 KB)