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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Fr, 21.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 12:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung 2008 - 2012 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau    
Ö 4  
Planung für den Bau des Radweges zwischen Neuler und Hüttlingen-Sulzdorf im Zuge der Kreisstraße 3236
165/08  
Ö 5  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2009 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
167/08  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Anmerkung:

Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 21.11.2008 bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wird zugestimmt.

 

3.      Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden, wie aus I. Ziffer 9 des Antrages ersichtlich, festgesetzt.
     
  2. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
     
  3. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2009 wird auf 940.988 € festgelegt.
     
  4. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 500.000 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
     
  5. Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2004 zu einem Teil von 710.995,84 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 714.765,46 € im Jahr 2009 abgedeckt.

    Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 40.419,74 € im Jahr 2009 abgedeckt.

 

9.Ab dem 01. Januar 2009 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:

Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und § 30 AWS)

 

Gefäße (Absatz 2 und 3)
 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Gebührenfestsetzung

Leerungs- bzw. Sackgebühr

Euro/Leerung bzw. Sack

(9)  30-l-Säcke

124,68

1,35

60 l MGB

139,26

2,70

80 l MGB

149,03

3,60

120 l MGB

168,42

5,40

240 l MGB

226,74

10,80

660 l Container

835,55

29,70

770 l Container

974,81

34,65

1,1 m³ Container

1.531,85

49,50

 

 

        Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten

234,78

Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten

344,88

Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten

454,98

 

 

Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Sack

30-l-Sack

3,50

 

 

Sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten
    (§ 29 Absatz 5 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/Abholung

Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte

50,00

 

 

Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)

 

Beutelvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Bio-Beutel

  7,5 l

0,25

15    l

0,50

 

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Grünabfallsack

50 l

1,70

 

 

Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)

 

Abfälle (Absatz 1)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis   50 l

4,50

 

bis 100 l

9,00

 

bis 200 l

18,00

 

bis 1 cbm

55,00

 

 

Altreifen (Absatz 2)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

Pkw- u. a. Reifen ohne Felge

4,00/Stück

 

Pkw- u. a. Reifen mit Felge

6,40/Stück

 

Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

25,00/Stück

 

 

 

 

Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

0,90

 

bis 0,5 cbm

8,10

 

 

II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 11.12.2007 wird als Satzung beschlossen.

 

   
    21.11.2008 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

 

   
    09.12.2008 - Kreistag
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

 

Ö 6  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 7  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 8  
Frageviertelstunde