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Vorlage - 165/08  

 
 
Betreff: Planung für den Bau des Radweges zwischen Neuler und Hüttlingen-Sulzdorf im Zuge der Kreisstraße 3236
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
21.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Dem Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße 3236 zwischen Neuler und Hüttlingen-Sulzdorf wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme ist wie auf Seite 3 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 220.000 € finanziert.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Notwendigkeit der Baumaßnahme

    Radfahren wird in der heutigen Zeit immer beliebter. So wird das Fahrrad immer häufiger für die Fahrt zur Arbeit oder zur Erholung in der Freizeit eingesetzt. Vor allem für Familien mit Kindern ist eine gemeinsame Radtour in der freien Natur ein großartiges Erlebnis. Um so wichtiger ist daher, den Radverkehr durch den Bau von Radwegen sicher und abseits der Straßen zu führen.

    Bereits im Zusammenhang mit der Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrt am 27.06.2005 beantragte die Gemeinde Neuler eine Fortsetzung der im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens durch die Erstellung eines Parallelweges zur Kreisstraße begonnenen Radwegeverbindung zwischen Neuler und Hüttlingen-Sulzdorf. Der hohe Stellenwert dieser Radwegeverbindung für die Gemeinde Neuler zeigt sich an der Bereitschaft 25 % der Gesamtkosten des Radweges zu übernehmen, obwohl der höhere Kostenanteil auf Markung der Nachbargemeinde Hüttlingen anfällt.

    Die bestehende Kreisstraße 3236 zwischen Neuler und Hüttlingen-Sulzdorf ist mit 4.800 Kfz/24 h bei einem SV-Anteil von 150 Kfz/24 h belastet. Durch den guten Ausbaustandard und der zügigen Linienführung werden auf der Kreisstraße mitunter sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren. Durch diese Situation ist Radfahren auf dieser Straße mit einem sehr hohen Risiko verbunden.

    Der Geschäftsbereich Straßenbau hat im Laufe dieses Jahres mehrere Varianten einer Radwegeverbindung ausgearbeitet und mit dem betroffenen Gemeinden abgestimmt. Die Gremien beider Gemeinden haben sich für die vorliegende Variante ausgesprochen, die Gemeinde Neuler in ihrer Sitzung am 15.10.2008 und Gemeinde Hüttlingen in ihrer Sitzung am 16.10.2008.

    Der Ostalbkreis als Straßenbaulastträger für Kreisstraßen ist daher gefordert, alles zu unternehmen, um eine sichere Radwegverbindung zwischen Neuler und Hüttlingen-Sulzdorf zu realisieren.

     
  2. Darstellung der Baumaßnahme

    Der Trassenverlauf ist aus der in der Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich.

    Beginnend am südlichen Ortseingangsbereich der Gemeinde Neuler wird der geplante Radweg zunächst auf einem im Rahmen der Flurbereinigung Neuler bereits gebauten, rund 1,5 km langen und in größten Teilen (ca. 1,2 km) bereits asphaltierten Wirtschaftsweg geführt. Die verbleibenden 300 m dieses Abschnittes müssen infolge des neuen Rad- und Gehwegs lediglich noch asphaltiert werden. Dieser Wirtschaftsweg verläuft in einem Abstand von etwa 300 m parallel zur Kreisstraße 3236 und ist daher etwas umwegig. Durch die etwas umwegige Führung auf dem bestehenden Wirtschaftsweg konnten jedoch die Baukosten erheblich reduziert werden. Der Wirtschaftsweg mündet in der Nähe der Markungsgrenze der Gemeinden Neuler und Hüttlingen wieder in die Kreisstraße. Von dort aus wird der geplante Radweg bis Sulzdorf auf einer Länge von ca. 1,1 km als abgesetzter Radweg südwestlich der Kreisstraße geführt, d. h. zwischen Straße und Radweg wird ein Grünstreifen mit einer Mindestbreite von 1,5 m angelegt.

    Im Bereich der Markungsgrenze der Gemeinden Neuler und Hüttlingen befindet sich der Berchthaldenbach. Dieser kann umweltschonend durch eine Verlängerung des bestehenden Straßendurchlasses gequert werden.

    Der geplante Rad- und Gehweg erhält im Abschnitt zwischen der Markungsgrenze und Sulzdorf eine Breite von 2,25 m, im Bereich des Wirtschaftsweges wird er ca. 3,5 m breit.

    Die Gesamtlänge des neuen Rad- und Gehweges beträgt ca. 2,6 km. Zusätzlich zum Radweg außerhalb der Ortslagen Neuler und Sulzdorf wird der bereits entlang der Kreisstraße 3236 in der Ortsdurchfahrt Neuler bestehende Gehweg zwischen der Einmündung der Sulzdorfer Straße und der Abzweigung des zukünftigen Rad- und Gehweges von der Kreisstraße auf eine Länge von rund 200 m zu einem Rad- und Gehweg ausgebaut.

 


 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Auf der Basis der geplanten Linienführung ergeben sich nach der Kostenschätzung des Geschäftsbereichs Straßenbau für den Rad- und Gehweg zwischen Neuler und Hüttlingen-Sulzdorf folgende Kosten:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Gemeinde Neuler

Gemeinde

Hüttlingen

Grunderwerb und Vermessung

39.000

19.500

9.750

9.750

Baukosten

166.000

83.000

41.500

41.500

Gesamtkosten

205.000

102.500

51.250

51.250

 

Das Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten.

 

In der Mittelfristigen Finanzplanung 2008 - 2012 ist für den Radweg folgende Finanzierung vorgesehen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Gemeinde Neuler

Gemeinde

Hüttlingen

2008

20.000

20.000

0

0

2009

200.000

90.000

55.000

55.000

Gesamtkosten

220.000

110.000

55.000

55.000

 

Die Gemeinden Neuler und Hüttlingen beteiligen sich zu je 25 % an den Gesamtkosten des Rad- und Gehweges.

 

Anlagen

Anlagen

 

Lageplan

 


 

 

Sichtvermerke

 

 

 

__________________________________________


 

Engelhard

 

 


 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

 

 

Landrat

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Pavel