Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Empfehlung an den Kreistag: Die gegenseitige Austauschbarkeit der drei Entsorgungsschecks wird ab 01.01.2007 auf die Sperrmüll- und die Schrottkarte begrenzt. Die Entsorgungsschecks für Elektro- und Elektronikaltgeräte können nur noch für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verwendet werden.
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