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Vorlage - 149/06  

 
 
Betreff: Einhaltung der Hilfsfrist im Rettungsdienst
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
24.10.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss  für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat zuletzt in seiner Sitzung vom 9. Mai 2006 über die Einhaltung der Hilfsfrist im Ostalbkreis beraten. Ein weiterer Bericht in der Sitzung des Ausschusses am 24. Oktober 2006 war damals zugesagt worden. Inzwischen hat der Bereichsausschuss in seiner Sitzung vom 19. Juli 2006 folgende Verbesserungen beschlossen:

 

1)                 Einrichtung einer neuen Rettungswache in Heubach mit einem Rettungswagen rund um die Uhr, wobei die Besetzung mit zwei Rettungsassistenten erfolgt. Ziel dieser Maßnahme ist zum einen eine weitere Verbesserung der Einhaltung der Hilfsfrist im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, aber insbesondere auch eine Entlastung der Rettungswache Mutlangen. Von dort aus waren in der Vergangenheit zahlreiche Fahrten in dem Bereich der VG Rosenstein durchgeführt worden, um den dortigen Rettungsdienst zu entlasten. Dies hatte zu einer Verschlechterung bei der Einhaltung der Hilfsfrist im Versorgungsbereich Schwäbisch Gmünd beigetragen.

 

2)                 Die Gemeinde Tannhausen, die Teilorte Ober- und Unterbronnen der Gemeinden Stödtlen und der Teilort Lippach der Gemeinde Westhausen werden künftig von der Rettungswache Bopfingen aus versorgt. Damit kann in diesen Bereichen die Hilfsfrist voraussichtlich eingehalten werden. Dies war bisher bei einer Versorgung von der Rettungswache Ellwangen aus nicht möglich. Voraussetzung für diese Maßnahmen war eine Verlängerung der Dienstzeit des zweiten Rettungswagens in Bopfingen von bisher 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die o. g. Maßnahmen werden über den Bereichsausschuss finanziert. Für den Notarztdienst in Bopfingen ist im Haushaltsplan 2006 weiterhin ein Betrag in Höhe von 50 T Euro eingestellt. Ein entsprechender Betrag ist auch in den kommenden Jahren vorgesehen.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Götz

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel