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Aus der Mitte des Krankenhausausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Krankenhausausschusses benannt.
Aus der Mitte des Krankenhausausschusses werden als Stellvertretende Vorsitzende mehrheitlich bei zwei Enthaltungen gewählt: