Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Aus der Mitte des Krankenhausausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Krankenhausausschusses benannt. Sachverhalt/Begründung:
Der Krankenhausausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Krankenhausausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss. Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Keine.
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Hahn
Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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