Bürgerinformationssystem
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Antrag der
Verwaltung:
Aus
der Mitte des Krankenhausausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende
gewählt. Die
jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Krankenhausausschusses benannt. Sachverhalt/Begründung:
Der
Krankenhausausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16
Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des
Krankenhausausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende
Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die
Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss. Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Keine. Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Hahn Wolf Kämmerei __________________________________________________ Landrat __________________________________________________ |
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