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Vorlage - 207/04  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Krankenhausausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
11.10.2004 
Sitzung des Krankenhausausschusses (Klausurtagung) ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Aus der Mitte des Krankenhausausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.

 

Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Krankenhausausschusses benannt.


Sachverhalt/Begründung:

 

Der Krankenhausausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Krankenhausausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine.


Anlagen:

 

Keine.

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt __________________________________________________

 Hahn

 

Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________

 Wolf

 

Kämmerei __________________________________________________

 Hubel

 

Landrat __________________________________________________

 Pavel