Antrag der Verwaltung: Der Raumkonzeption für die Eingliederung der unteren Sonderbehörden zum 1. Januar 2005 wird das Einvernehmen erteilt. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in diesem Zusammenhang erforderlichen baulichen Maßnahmen durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden - je nach zeitlichen Anfall - im Haushaltsjahr 2004 überplanmäßig bzw. im Haushaltsplan 2005 bereitgestellt.
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