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Vorlage - 093/05  

 
 
Betreff: Änderung des Bonussystems an den Beruflichen Schulen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
26.07.2005 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Lernmittel für die Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen im Ostalbkreis können ab dem Schuljahr 2005/2006 auf freiwilliger Basis mit einem Eigenanteil von 50 % des Bruttopreises erworben werden.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

 

1.Ausgangslage:

 

Nach § 94 Schulgesetz Baden-Württemberg hat an den öffentlichen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Kollegs, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und Sonderschulen der Schulträger den Schülern alle notwendigen Lernmittel, mit Ausnahme von Gegenständen geringen Wertes, leihweise zu überlassen, sofern die Lernmittel nicht von den Erziehungsberechtigten oder den Schülern selbst beschafft werden.

 

Bereits 1973 hat der Schul- und Kulturausschuss des Ostalbkreises unter diesen gesetzlichen Vorgaben (damals § 62 des Schulgesetzes zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens) die Vereinheitlichung des Bonusverfahrens an den Schulen in der Trägerschaft des Ostalbkreises mit einem Kostenanteil für die Schüler von 1/3 des Bruttopreises beschlossen. Dieses Bonusverfahren mit 1/3 Eigenanteil wird bis heute den Schülern auf freiwilliger Basis neben dem Leihverfahren angeboten.

 

In anderen Landkreisen wird das Bonusverfahren von einem Drittel bis 50 % und sogar bis 70 % Schüleranteil gehandhabt. 14 Landkreise bevorzugen das Modell 50 % Schulträger und 50 % Schüleranteil.

 

In seiner Sitzung am 18. und 19. April 2005 hat der „Sonderausschuss Aufgabenkritik“ empfohlen das Bonussystem auf 50 % Schulträger und 50 % Schüler zu ändern. Der Kreistag hat am 14. Juni 2005 den vom „Sonderausschuss Aufgabenkritik“ empfohlenen Maßnahmen zugestimmt.

 

2.Kostenvergleich der Schulbuchbeschaffung im Leih- und im Bonusverfahren:

 

Laut Lernmittelverordnung ist ein Schulbuch mindestens 5 Jahre im Umlauf. An den Beruflichen Schulen im Ostalbkreis ist ein Schulbuch im Durchschnitt 5,5 Jahre im Gebrauch. Für den Kostenvergleich wird deshalb von einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ausgegangen. Das Buch wird vom Schüler in der Regel über 3 bis 3 ½ Jahre genutzt. Als Buchpreis werden 30,00 € angenommen.

 

a)Kosten im Leihverfahren:

 

Im Leihverfahren ist es erforderlich, dass im 1., 2. und 3. Jahr jeweils ein Schulbuch anzuschaffen ist. Im 4., 5., und 6. Jahr werden die Bücher an die nachfolgenden Jahrgänge zur Nutzung weitergegeben. Es fallen hierbei keine Beschaffungskosten mehr an. Die Kosten für die Schulbuchbeschaffung betragen innerhalb von 6 Jahren somit 90,00 €.

 


b)Kosten im Bonusverfahren mit 2/3 Kostenanteil des Schulträgers:

 

Innerhalb von 6 Jahren wird 6 Mal das Schulbuch beschafft. Es entstehen hierfür Kosten in Höhe von 180,00 €. Gleichzeitig erzielt der Schulträger Einnahmen aus dem Verkauf der Schulbücher in Höhe von 60,00 €. Es verbleibt somit für den Schulträger ein Gesamtaufwand in 6 Jahren in Höhe von 120,00 €.

 

Kosten im Bonusverfahren mit 50 % Kostenanteil des Schulträgers:

 

Innerhalb von 6 Jahren wird 6 Mal das Schulbuch beschafft. Es entstehen hierfür Kosten in Höhe von 180,00 €. Gleichzeitig erzielt der Schulträger Einnahmen aus dem Verkauf der Schulbücher in Höhe von 90,00 €. Es verbleibt somit für den Schulträger ein Gesamtaufwand in 6 Jahren in Höhe von 90,00 €.

 

Berechnungsübersicht:

 

Leihverfahren

Bonusverfahren

 

 

 

Ausgaben

Ausgaben

Einnahmen bei

33 % Schüleranteil

Einnahmen bei

50 % Schüleranteil

1. Jahr

30,00 €

30,00 €

10,00 €

15,00 €

2. Jahr

30,00 €

30,00 €

10,00 €

15,00 €

3. Jahr

30,00 €

30,00 €

10,00 €

15,00 €

4. Jahr

0,00€

30,00 €

10,00 €

15,00 €

5. Jahr

0,00 €

30,00 €

10,00 €

15,00 €

6. Jahr

0,00 €

30,00 €

10,00 €

15,00 €

Summe:

90,00 €

180,00 €

60,00 €

90,00 €

 

 

 

 

 

Kosten für den Schul-träger nach

6 Jahren:

 

 

 

90,00 €

 

 

 

 

 

 

 

120,00 €

 

 

 

90,00 €

 

Wie die Berechnung zeigt werden die im Leihverfahren entstehenden Kosten nur mit dem Bonusverfahren mit 50 % Kostenanteil der Schüler erreicht.

 

3.Vorteile des Bonusverfahrens für die Schüler:

 

Nachfragen bei benachbarten Landkreisen haben ergeben, dass auch bei einem 50 %igen Kostenanteil der Schüler weiterhin Bücher wie im bisherigen Umfang erworben werden. Die Schüler erhalten dadurch die Möglichkeit während ihrer Schulzeit in ihrem „eigenen“ Buch Notizen, Unterstreichungen, Markierungen, Verweise und dgl. anzubringen, was in einem geliehenen Buch nicht erlaubt ist. Ebenso kann das Buch auch nach Abschluss der Schulausbildung als Nachschlagewerk und bei der Ausübung des Berufs weiter nützlich sein.

 

4.Fazit:

 

Durch § 94 Schulgesetz wurde den Schulträgern auferlegt alle notwendigen Lernmittel, mit Ausnahme von Gegenständen geringen Wertes, leihweise den Schülern zu überlassen. Gleichzeitig wird aber auch die Durchführung des Bonusverfahrens ermöglicht. Der Antrag der Verwaltung wird auch unter dem Aspekt der angespannten Haushaltslage des Ostalbkreises gestellt. Hierbei ist zu erreichen, dass Ausgaben minimiert und die Einnahmen voll ausgeschöpft werden. Da das Leihverfahren neben dem feiwilligen Bonusverfahren weiterhin praktiziert wird entstehen den Schülern, auch bei Festlegung des Bonusverfahrens mit 50 % Kostenanteil, keine Nachteile in ihrer Schulausbildung.

 

Im Schuljahr 2003/2004 konnten insgesamt Einnahmen aus dem Bonusverfahren in Höhe von 67.800,00 € erzielt werden. Bei gleichbleibenden Verkaufszahlen von Lernmitteln würden sich die Einnahmen bei einer 50 %igen Kostenbeteiligung der Schüler auf 101.700,00 € erhöhen. Dies bedeutet Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 33.900,00 €.

 

Aufgrund der Dringlichkeit des Antrags war eine Vorberatung im Schul- und Kulturausschuss nicht mehr möglich.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Mehreinnahmen von 35.000,00 € pro Jahr.

Anlagen:

Anlagen:

 

0

 

Sichtvermerke:

 

Fachbereich__________________________________________________

Maier                                   Höschle

Fachdezernent/

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Landrat__________________________________________________

Pavel