Bürgerinformationssystem

Vorlage - 090/05  

 
 
Betreff: Landkreisweite Fahrpreiskooperation
- Zwischeninformation
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.07.2005 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag des Ostalbkreises nimmt den beigefügten Bericht zur Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1. Ausgangslage

 

 Der Kreistag des Ostalbkreises beauftragte in seiner Sitzung vom 27. Juli 2004 die Verwaltung auf Grundlage der in der Sitzungsvorlage 088-1/04 vorgestellten Eckpunkte, die vertragliche Ausgestaltung für die kreisweite Fahrpreiskooperation vorzunehmen. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 10. Mai 2005 wurden diese präzisiert und ein Zwischenbericht abgegeben.

 

2. Vertragliche Regelungen

 

 Der "Vertrag über eine Kooperation zur Regelung kreiseinheitlicher Fahrpreise im Ostalbkreis" regelt alle mit diesem Projekt zusammenhängenden Inhalte zwischen dem Ostalbkreis, DB Regio und den Busunternehmen. Der Vertragsentwurf mit Stand vom 13. Juli 2005 liegt als Anlage bei.

 

 Der Vertragsentwurf ist nach Auffassung der Landkreisverwaltung und der Verkehrsunternehmen bereits sehr weitgehend ausgehandelt. Einige Fragen sind noch offen, ebenfalls fehlen noch die Anlagen. Mit dem Vertrag wird den von den Kreisgremien gemachten Vorgaben entsprochen. Zur Zeit wird der Vertrag von der Rechtsabteilung der DB überprüft.

 

 Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:

 

 - Der Landkreis bezahlt im Rahmen dieses Vertrages für die von den Verkehrsunternehmen verkauften Fahrausweise die Differenz zwischen dem jeweiligen Haustarif und dem Abgabepreis (§ 1).

 

 - Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich für alle Fahrten mit Quelle und Ziel im Ostalbkreis die Abgabepreise zu verlangen, wie sie sich aus einer Preisliste (künftige Anlage 2 zum Vertrag) ergeben. Die Höhe der Abgabepreise richtet sich nach der Zahl der durchfahrenen Zonen. Diese ergibt sich aus dem Tarifzonenplan (künftige Anlage 1 zum Vertrag).

 

 - Über die Höhe der Abgabepreise entscheidet der Landkreis im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel.

 

 - Eine unabhängige Verrechnungsstelle ermittelt die den Verkehrsunternehmen zustehenden Zahlungsansprüche.

 

 - Ein Koordinierungsbeirat (§ 7) berät den Landkreis bei allen wichtigen Entscheidungen.

 

 - Eine beim Geschäftsbereich Nahverkehr einzurichtende Koordinierungsstelle (§ 8) überwacht die finanziellen Auswirkungen der Abgabepreise, betreibt das Markting und bereitet die Sitzungen des Koordinierungsbeirates vor und nach.

 

 - In einer noch fertigzustellenden weiteren Anlage werden die Regelungen getroffen, die zur Umsetzung des Abgabepreises gegenüber den Fahrgästen erforderlich sind. Diese Regelungen werden veröffentlicht.

 

3. Vertragsverhandlungen mit dem Land

 

 Dem für Fragen der Verbundförderung zuständigen Innenministerium wurde die Grundstruktur der Fahrpreiskooperation vorgestellt und die von der PTV ermittelten Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen in Höhe von ca. 3,5 Mio. € (vgl. Kreistag 27. Juli 2004) erläutert. Seitens des Landes wird die Konstruktion der Kooperation mit den verschiedenen Einzelelementen mitgetragen. Hinsichtlich der methodisch und rechnerisch richtig ermittelten Aufwendungen für die Harmonisierung und Durchtarifierung der Fahrpreise wurde der Ostalbkreis jedoch aufgefordert, Änderungen der Abgabepreise mit dem Ziel einer Absenkung des Gesamtaufwandes von derzeit 3,5 Mio. € vorzunehmen. Eine Beteiligung des Landes in Höhe von maximal 1,4 Mio. €/Jahr (Gesamt 2,8 Mio. €) für Harmonisierung und Durchtarifierung kann noch akzeptiert werden. Begründet wurde dies mit der finanziellen Förderung anderer vergleichbarer Projekte im Land (z. B. BODO 1,4 Mio. €, Heilbronn/Hohenlohe ca. 1,5 Mio. €, DING ca. 1,4 Mio. €). Vom Land wurde zudem darauf hingewiesen, dass bei der Fahrpreiskooperation nicht die absolute Absenkung der für die Fahrgäste relevanten Fahrpreise im Vordergrund stehen dürfe, sondern die Durchgängigkeit der Fahrscheine und ein möglichst einfaches System vorrangig sei.

 

 Die vorläufig kalkulierten ca. 140.000 € für die Verrechnungs- und Koordinierungsstelle sind laut Innenministerium gerechtfertigt. Das Land übernimmt 70.000 € pro Jahr. Laufende Marketingaufwendungen sind vom Ostalbkreis alleine zu tragen. Für eine Einstiegskampagne und notwendige Informationsausstattungen werden Landesmittel auf Grundlage detaillierter Darstellungen bereitgestellt.

 

 Vom Land wird eine 5-jährige Laufzeit des ersten Vertrages mit dem Ostalbkreis angeboten, in dem ab dem 4. Jahr eine Absenkung der Leistungen für die Harmonisierung um 2 % pro Jahr enthalten ist. Gegenüber einer ansonsten üblichen 3-jährigen Laufzeit und einem anschließenden neuen Vertrag mit gegebenenfalls anderen Bedingungen und der obligatorischen Absenkung bietet das Angebot des Landes Vorteile. Der im Vertrag künftig enthaltene Betrag ist als maximale Beteiligung des Landes anzusehen. Die Degression ab dem 4. Jahr betrifft diesen Maximalbetrag und nicht die gegebenenfalls niedrigeren tatsächlich anfallenden verbundbedingten Kosten.

 

4. Kostenzusammenstellung

 

 Nach dem momentanen Stand ist von folgenden laufenden kooperationsbedingten Kosten pro Jahr auszugehen. Die Forderung des Landes auf eine Absenkung ist hierbei bereits umgesetzt:

 

Aufwendungsbereich

Gesamt

Ostalbkreis

Land

Harmonisierung/Durchtarifierung

2.800.000

1.400.000

1.400.000

Koordinierungs-/Verrechnungsstelle

140.000

70.000

70.000

Marketing

50.000

50.000

0

Ausgleichszahlungen IX SGB

140.000

140.000

0

Gesamt

3.130.000

1.660.000

1.470.000

 

 Diese vorläufig geschätzten Kosten liegen unterhalb der ursprünglichen Kalkulation.

 

 Die Kosten der erforderlichen Erstinvestitionen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau abschätzbar, so dass nur vorläufige Ansätze möglich sind. Für eine reine Anpassung von Hard- und Software der unterschiedlichen Systeme im Busbereich mit dem Ziel eines durchgängigen Verkaufs zum kreiseinheitlichen Fahrpreis ist mit einem Aufwand von mindestens ca. 1,2 Mio. € für ca. 330 eingesetzte Busse zu rechnen.

 

 Angesichts dieser hohen Summe für eine Anpassung vorhandener, unterschiedlicher Systeme, die bereits seit mehreren Jahren im Einsatz sind, bietet sich die Einführung eines einheitlichen modernen Systems an. Diese Einschätzung wird vom Land geteilt, das sich mit 50 % an diesen Aufwendungen beteiligt. Ein genauer Kostenumfang ist erst nach Festlegung des Anforderungsprofils und Vorlage konkreter Angebote auf Basis einer Ausschreibung möglich. Mit einem Aufwand von ca. 1,5 - 2,0 Mio. € muss gerechnet werden.

 

 Für den Schienenverkehr wurden von DB Regio die detaillierten Kosten für Hard- und Softwareanpassungen ermittelt. Zusammen mit der Ausstattung noch fehlender Stationen mit Fahrausweisautomaten ist mit einem Aufwand von ca. 150.000 € zu rechnen.

 

 Für Fahrgastinformationszwecke sind an den ca. 1.600 Haltestellen des Busverkehrs und den 21 Bahnhöfen und Haltepunkten Erweiterungen erforderlich. Hier können viele vorhandene Informationseinrichtungen weiter verwendet werden, an zahlreichen Haltestellen sind jedoch auch Ergänzungen notwendig. Mit Kosten von ca. 150.000 € ist zu rechnen.

 

 Für die Einführung der Fahrpreiskooperation ist ein umfassendes Marketingkonzept zusammen mit der Herstellung von Informationsmaterialien vorzusehen. Die hier anfallenden Kosten werden sich voraussichtlich zwischen 70.000 € und 100.000 € bewegen.

 

 Der Gesamtumfang der verbundbedingten Erstinvestitionen beläuft sich somit auf ca. 1,9 - 2,4 Mio. €, die zur Hälfte vom Land mit getragen werden.

 

5. Weiteres Vorgehen - Terminplanung

 

 Mit den Verkehrsunternehmen werden die Vertragsanlagen weiter ausgearbeitet, die insbesondere klare Regelungen zu Fragen der Abrechnung enthalten. Gleichfalls sind dort die für die Fahrgäste wirksamen Regelungen verständlich und eindeutig festzulegen.

 

 Entsprechend der Forderung des Landes auf eine Reduzierung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen auf gesamt ca. 2,8 Mio. € muss auf Basis der aktuellen Haustarife der Verkehrsunternehmen eine neue Variante der Abgabepreise entwickelt und mit den Unternehmen abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage wird von PTV eine erneute Berechnung der verbundbedingten Aufwendungen erstellt. Bei Festlegung der Abgabepreise und der Kostenkalkulation sind zusätzlich weitere Erhöhungen der Haustarife bis zum Start der Kooperation zu berücksichtigen.

 

 Für die technische Ausstattung der Fahrzeuge müssen die Anforderungen noch endgültig abgestimmt und auf deren Grundlage Angebote eingeholt werden. Nach Vorliegen der Angebote, die auch Lieferfristen enthalten, ist dann eine Festlegung des Starttermins möglich, der eine einwandfreie Funktion aller technischen Einrichtungen voraussetzt. Bei der Terminsetzung sind Vorgaben der DB zu beachten, die Umstellungen von Fahrausweisautomaten auf neue Preise ausschließlich an fixen Terminen (z. B. 1. April oder 28. Mai 2006) zulässt.

 

 Ziel der Landkreisverwaltung ist es, in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 25. Oktober 2005 und des Kreistages vom 8. November 2005

 

 - die Kalkulation der Abgabepreise zur Entscheidung vorzulegen.

 

 - über die Kosten der technischen Ausstattung zu berichten.

 

 - die Verträge samt Anlagen in der endgültigen Fassung zur Entscheidung vorzulegen.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die im Haushaltsjahr 2006 und den Folgejahren anfallenden Kosten der Fahrpreiskooperation werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung detailliert dargestellt.

Anlagen:

Anlagen:

 

1

 

Sichtvermerke:

 

Fachbereich __________________________________________________

 Maier

Dezernent __________________________________________________

 Götz

Dezernat I __________________________________________________

 Wolf

Dezernat II __________________________________________________

 Hubel

Landrat __________________________________________________

 Pavel