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Antrag der Verwaltung:Der Kreistag des Ostalbkreises sieht in der Einführung einer LKW-Maut
speziell auf der B 29 kein geeignetes Mittel, ausweichenden Schwerverkehr
von der B 29 fernzuhalten. Der Kreistag lehnt deshalb die Erweiterung der
Mautpflicht auf die B 29 entschieden ab, da sie nachteilige Auswirkungen
auf den Wirtschaftsstandort Ostwürttemberg haben und die Probleme der
unzureichenden Straßeninfrastruktur bei den Bundesstraßen im Ostalbkreis nicht
lösen wird. Der Kreistag fordert wiederholt den raschen Ausbau der B 29 im
Ostalbkreis, damit die schädlichen Folgen des für die Wirtschaft der Region
notwendigen Verkehrs auf die Bevölkerung vermindert bzw. beseitigt werden
können. Sachverhalt/Begründung:Vorbemerkung Unbestritten stellt der LKW-Verkehr, der sich infolge der Autobahnmaut
auf die B 29 verlagert hat, ein schwerwiegendes Problem dar. Die
Bevölkerung war durch die sehr hohe Verkehrsbelastung und das besonders hohe
Schwerverkehrsaufkommen auf der B 29 insbesondere in den Ortsdurchfahrten
von Schwäbisch Gmünd und Mögglingen aber auch in den Ortsdurchfahrten östlich
der A 7 schon vor Einführung der LKW-Autobahnmaut über Gebühr belastet.
Die jetzige nochmalige LKW-Verkehrszunahme um bis zu 30 % macht die
Situation vollends unerträglich. Auf die Beratung im Kreistag am 15.02.2005
(Drucksache Nr. 018/05) wird verwiesen. Rasche Abhilfe tut daher Not. Erste Priorität muss dabei der Bau der bereits planfestgestellten
Neubaumaßnahmen B 29 Tunnel in Tallage Schwäbisch Gmünd, B 29
Ortsumgehung Mögglingen und B 29 Ausbau Essingen - Aalen haben. Mit dem
Bau dieser Streckenabschnitte wären die schlimmsten Problemfelder beseitigt und
die Diskussion zur LKW-Maut auf der B 29 zumindest für den Abschnitt
westlich der A 7 erledigt. Zur Beseitigung der nachteiligen
Verkehrssauswirkungen im östlichen Kreisgebiet in Bopfingen, Trochtelfingen und
Pflaumloch müssen die entsprechenden Planungen ernsthaft und zügig in Angriff
genommen bzw. weitergeführt werden. Sofortige Abhilfe ist mit dem Straßenaus- bzw. -neubau jedoch nicht zu
erreichen. Zum einen ist mit den Maßnahmen noch nicht begonnen, zum anderen
liegen vor deren Fertigstellung noch mehrjährige Bauzeiten. Die Vorschlagsliste zur raschen Problemlösung reicht daher von Verkehrsbeschränkungen
(Tempo 30, Nachtfahrverbote) für den Schwerverkehr bis zur Einführung der
LKW-Maut speziell auf der B 29, was laut Autobahnmautgesetz (ABMG) möglich
sei. Zeitweilige Fahrverbote für den Schwerverkehr können allenfalls temporär
greifen. Welche Schwierigkeiten mit der Durchführung und der Durchsetzung
dieser Verbote verbunden sind, wird noch gesondert zu untersuchen sein.
Tempobeschränkungen - sofern sie denn eingehalten würden - sind vollkommen
wirkungslos. Bei der ca. 1,5 km langen Ortsdurchfahrt Mögglingen bewegt
sich der Zeitmehrbedarf für einen 30 km/h fahrenden LKW zwischen 30 und 60
Sekunden, was sicher keinen Einfluss auf die Routenwahl hat. LKW-Maut überhaupt möglich? Die LKW-Maut wird prinzipiell zunächst nur auf Bundesautobahnen erhoben.
Eine LKW-Maut ist laut ABMG auf Bundesstraßen nur im Ausnahmefall zulässig, auf
den übrigen Straßen überhaupt nicht vorgesehen. Die Mautpflicht kann durch
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen auf
bestimmte, genau bezeichnete Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt werden, aber
nur, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. Von
Verkehrsverlagerungen als Begründung ist nicht die Rede. Der Begriff „Sicherheitsgründe" wird nicht weiter beschrieben.
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Kommission der Europäischen
Gemeinschaft - sie muss vor Ausdehnung der Mautpflicht angehört werden und der
Bundesrat muss zustimmen - den Begriff eng auslegen wird. Nicht ausreichen
wird, wenn die Belästigung der Bevölkerung durch die schädlichen Auswirkungen
des Verkehrs als Sicherheitsgründe deklariert werden. Selbst wenn die Abgas-
und Lärmbelastung des PKW- und LKW-Verkehrs insgesamt zu einer Gefahr für die
Gesundheit und damit für Leib und Leben der anwohnenden Bevölkerung führt,
würde sich die Frage stellen, ob dies nicht vor Einführung der Maut auch schon
so war. Es müsste wohl nachgewiesen werden, dass der zusätzliche verdrängte
LKW-Verkehr das Fass des Zumutbaren zum Überlaufen gebracht hat. Mindestens für
Mögglingen steht zu vermuten, dass dieser Nachweis nicht gelingen wird, da dort
die Verkehrsemissionen dass Maß der Gesundheitsgefährdung schon lange vor der
Einführung der Maut überschritten haben dürften. Ein kausaler Zusammenhang
zwischen der LKW-Maut für die Autobahnen und einer neu entstandenen
Gefahrenlage auf der B 29 wird sich kaum oder nur schwer begründen lassen. Das Unfallgeschehen wird sich durch die zusätzlichen LKWs nicht derart
drastisch erhöhen, dass sich von daher „Sicherheitsgründe" werden
ableiten lassen. Insofern ist die im ABMG vorgesehene Ausdehnung der LKW-Maut auf
Bundesstraßen aus Sicherheitsgründen eine stumpfe Waffe gegen Mautflüchtlinge,
die wohl nur selten oder gar nicht zur Anwendung kommen wird und für die
B 29 untauglich ist. Die diesbezüglichen Vorschläge der Bundespolitik
müssen daher als Ablenkung vom eigentlichen Problem, nämlich der fehlenden
Finanzierung für den Bundesstraßenausbau, gewertet werden. Auswirkungen der LKW-Maut auf der B 29 Eine LKW-Maut auf der B 29 kann realistischer Weise nur auf dem
autobahnähnlich ausgebautem Abschnitt zwischen der B 10 in Stuttgart und
Schwäbisch Gmünd-West eingeführt werden. Nur hier gibt es eindeutig definierte
Anschlussstellen, die eine Zuordnung der bezahlten Maut zur befahrenen Strecke
erlauben, was sowohl für das Bezahlen bei der Abwicklung über Internet oder
Tankstellenterminal als auch für die Überwachung Grundvoraussetzung ist. Eine
LKW-Maut auf der B 29 weiter bis Aalen bzw. bis zur Autobahn ist nur dann
möglich, wenn alle betroffenen Fahrzeuge mit den Onboard-Units ausgestattet
wären. Aber selbst dann wäre eine Kontrolle praktisch undurchführbar. Von einer LKW-Maut bis Gmünd-West betroffen wäre der gesamte
Wirtschaftsverkehr aus der Region Stuttgart mit dem Ziel Ostalbkreis und
darüber hinaus ins benachbarte Donau-Ries sowie der weiträumigere
Mautvermeidungsverkehr. Jede Fahrt (einfacher Weg) würde sich durchschnittlich
um ca. 5,70 € verteuern (46 km à 12,4 ct/km). Über ein
Jahr gerechnet entstünden für die Wirtschaft in unserer Region zusätzliche
Kosten in der Größenordnung von 1,5 bis 3,0 Mio. €. Dies ist
angesichts des anhaltenden und zunehmenden Kostendrucks für unsere
Wirtschaftsbetriebe keinesfalls hinnehmbar. Als weitere Folge werden bei abnehmender Wirtschaftlichkeit Gewerbe- und
Industrieansiedlungen, auf die unser strukturell benachteiligter und ländlich
geprägter Ostalbkreis dringend angewiesen ist, immer schwieriger. Für die
Landwirtschaft, die ihre Produkte zur Vermarktung oder Weiterverarbeitung in
die Ballungsräume bringen muss, entstehen Kostennachteile, die angesichts der
im Vergleich zu anderen Regionen ohnehin nicht optimalen Standort- und
Produktionsbedingungen ihre Lage weiter verschärfen. Logistikzentren und
Zulieferbetriebe haben sich aus Kostengründen im Ostalbkreis angesiedelt, von
wo sie den Ballungsraum Stuttgart mit Waren und Produkten für die Bevölkerung
und die verarbeitende Industrie beliefern. Was passiert, wenn diese
Kostenvorteile durch die LKW-Maut aufgezehrt werden? Der regionale Verkehr über die Grenze des Ostalbkreises hinweg in den
Rems-Murr-Kreis würde zur Vermeidung der Mautzahlung (vielleicht nicht einmal
zur Kosteneinsparung, als vielmehr zur Vermeidung des bürokratischen Aufwandes
beim Zahlungsvorgang) auf die parallelen Kreistrassen K 3313 und
K 3334 ausweichen, die dafür wenig geeignet sind bzw. mit höherem Aufwand
unter- und erhalten werden müssten. Zusätzlich würden die Ortlagen von Waldhausen
und Lorch mit Schwerverkehr belastet. Gleiches gälte auch für die Kreisstraßen
und Ortslagen im Rems-Murr-Kreis. Eine LKW-Maut würde insbesondere auch hiesige Speditionen und
Logistikzentren betreffen. Diese Firmen haben hier ihre Standorte, von wo sie
ihre Fahrzeuge betreiben und wo sie Waren von einem Fahrzeug auf ein anderes
umladen und Teilladungen bündeln. D. h. sie haben entsprechende
Arbeitsplätze in unserer Region aufgebaut. Ausschlaggebend waren dafür, die
günstigeren Grundstückspreise und die z. T. auch niedrigeren Löhne im
Vergleich zu den Ballungszentren. Werden diese Kostenvorteile durch die Maut
aufgezehrt, so werden diese Arbeitsplätze gefährdet. Die Einführung einer
LKW-Maut auf der B 29 wäre also mit Kollateralschäden verbunden, d. h.
es würde die Falschen treffen. Wird Mautausweichverkehr vermieden? Die Frage, ob durch die LKW-Maut auf der B 29 Ausweichverkehre
vermieden werden können, ist nur schwer zu beantworten. Die alleinige
Betrachtung der Mautbeträge ist sicher unzureichend. Es seien dennoch zwei
Beispiele genannt: Die Strecke vom Hafen Stuttgart nach Augsburg-West hat über die A 8
eine Länge von 153 km, von denen 130 km mautpflichtig sind; die Maut
beträgt derzeit rund 16 €. Die gleiche mautfreie Strecke über Aalen,
Nördlingen und Donauwörth ist 176 km lang. Aufgrund des Zeitmehrbedarfs
und des Dieselmehrverbrauchs dürfte diese Strecke für eine
„Mautflucht“ nicht besonders interessant sein. Durch eine Maut auf
der B 29 würde die Mautersparnis auf ca. 10,40 € sinken. Die Strecke vom Hafen Stuttgart zum Grenzüberhang Waidhaus nach
Tschechien ist über die A 81 Heilbronn und die A 6 insgesamt 338 km lang.
Die 282 km Autobahn kosten 35 € Maut. Für den 335 km
langen Weg über Aalen und die A 7 und A 6 müssen für
211 Autobahnkilometer ca. 26 € Maut bezahlt werden. Die Strecke
über Aalen, Nördlingen und Oettingen ist 330 km lang, hier fallen auf
111 km Autobahn knapp 14 € Maut an. Im Falle einer LKW-Maut auf
der B 29 würden sich die Mautkosten um 5,70 € auf
31,70 € bzw. 19,70 € erhöhen. Die Mautdifferenz betrüge
also nur noch 3,30 € bzw. 15,30 €. Angesichts dieser geringen Unterschiede dürfte es unter Berücksichtigung
von Zeit- d. h. Lohnkosten (auf Autobahnen erreichen die LKWs eine
Durchschnittsgeschwindigkeit von knapp 80 km/h, auf Bundes- und
Landesstraßen nachts bestenfalls knapp über 60 km/h), von Dieselkosten
(auf Bundesstraßen ca. 20 % höherer Verbrauch) sowie den höheren
Verschleißkosten (das Anfahren und Schalten ist immer eine besondere
Beanspruchung der Fahrzeuge) aus betriebswirtschaftlichen Gründen keinen
Mautausweichverkehr geben. Offensichtlich wird aber bei vielen Speditionen insbesondere denen des
ehemaligen Ostblocks bzw. den Unternehmen, die nur aus dem selbstfahrenden
Fuhrunternehmer und seinem Fahrzeug bestehen, anders kalkuliert. Die Lohnkosten
sind offensichtlich so niedrig oder werden nicht eingerechnet, sodass ein
Zeitmehrbedarf nicht ins Gewicht fällt,
wohl aber die Mautkosten, die in der Endabrechnung fehlen. Ein wichtiger Kostenfaktor ist wohl auch der Einbau und Betrieb der
„Onboard-Unit“, mit dem die Maut automatisch abgebucht wird. Die
Kosten betragen rund 450 € für den Einbau (das Gerät wird von
Toll-Collect kostenfrei gestellt). Für Wartung und Updates sind etwa
3 - 4 Stunden Nutzungsausfall des LKWs pro Jahr anzusetzen. Ein
gewisser Zeitbedarf entsteht für die Kontrolle der Mautabrechnungen, ggf.
entstehen auch Kosten für entsprechende Prüfprogramme. Dieser Aufwand wird
oftmals gescheut und lässt viele zu Mautflüchtlingen werden, weil ohne diese
Geräte die Mautzahlung sehr kompliziert ist und die notwendige Flexibilität bei
der Routenwahl fehlt. Anderseits ist das Einbuchen über Internet oder
Tankstellenterminal für die fremdsprachigen LKW-Fahrer wohl so problembehaftet,
dass sie häufig vermieden wird, insbesondere dann, wenn der Termindruck nicht
ganz so stark ist, d. h. einige Stunden Fahrtzeitreserve vorhanden sind. Diese Gründe der „Mautflucht“ lassen sich durch eine
Mauterhebung auf der B 29 nicht beseitigen. Fazit: Eine Bemautung der B 29 führt nicht zwangsläufig zum Abbau von
Mautvermeidungsverkehr. Das Problem wird also nicht zuverlässig gelöst. Die LKW-Maut ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Ostalbkreis. Es
entstehen zusätzliche Kosten, die den wirtschaftlichen Erfolg von Gewerbe,
Industrie, Landwirtschaft und Speditionsgewerbe und damit Arbeitsplätze
gefährden. Die LKW-Maut auf der B 29 führt zu einer weiteren
Verkehrsverdrängung auf Kreis- und Landesstraßen und schafft daher neue
Belastungen, die von der Region getragen werden müssen. Neue Bevölkerungsteile
werden durch Verkehrsemissionen belastet, die Baulastträger der parallelen
Kreis- und Landesstraßen haben einen höheren Aufwand für ihre
Straßenunterhaltung zu schultern. Das Problem der fehlenden Verkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis wird durch
die LKW-Maut nicht gelöst. Der Ausbau der B 29 ist unabhängig von
zusätzlichem Mautvermeidungsverkehr aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen
längst überfällig. Die Schlussfolgerung und die Forderung des Kreistages und der Region kann
daher nur lauten: ·
keine
LKW-Maut auf der B 29 ·
stattdessen
sofortiger Ausbau der B 29 Sichtvermerke:
Weiß Dezernat I __________________________________________________ Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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