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Vorlage - 065/05  

 
 
Betreff: Stellungnahme des Ostalbkreises im Rahmen der Diskussion zur Einführung einer LKW-Maut für die B 29
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
14.06.2005 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag des Ostalbkreises sieht in der Einführung einer LKW-Maut speziell auf der B 29 kein geeignetes Mittel, ausweichenden Schwerverkehr von der B 29 fernzuhalten. Der Kreistag lehnt deshalb die Erweiterung der Mautpflicht auf die B 29 entschieden ab, da sie nachteilige Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Ostwürttemberg haben und die Probleme der unzureichenden Straßeninfrastruktur bei den Bundesstraßen im Ostalbkreis nicht lösen wird.

 

Der Kreistag fordert wiederholt den raschen Ausbau der B 29 im Ostalbkreis, damit die schädlichen Folgen des für die Wirtschaft der Region notwendigen Verkehrs auf die Bevölkerung vermindert bzw. beseitigt werden können.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Vorbemerkung

 

Unbestritten stellt der LKW-Verkehr, der sich infolge der Autobahnmaut auf die B 29 verlagert hat, ein schwerwiegendes Problem dar. Die Bevölkerung war durch die sehr hohe Verkehrsbelastung und das besonders hohe Schwerverkehrsaufkommen auf der B 29 insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Schwäbisch Gmünd und Mögglingen aber auch in den Ortsdurchfahrten östlich der A 7 schon vor Einführung der LKW-Autobahnmaut über Gebühr belastet. Die jetzige nochmalige LKW-Verkehrszunahme um bis zu 30 % macht die Situation vollends unerträglich. Auf die Beratung im Kreistag am 15.02.2005 (Drucksache Nr. 018/05) wird verwiesen. Rasche Abhilfe tut daher Not.

 

Erste Priorität muss dabei der Bau der bereits planfestgestellten Neubaumaßnahmen B 29 Tunnel in Tallage Schwäbisch Gmünd, B 29 Ortsumgehung Mögglingen und B 29 Ausbau Essingen - Aalen haben. Mit dem Bau dieser Streckenabschnitte wären die schlimmsten Problemfelder beseitigt und die Diskussion zur LKW-Maut auf der B 29 zumindest für den Abschnitt westlich der A 7 erledigt. Zur Beseitigung der nachteiligen Verkehrssauswirkungen im östlichen Kreisgebiet in Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch müssen die entsprechenden Planungen ernsthaft und zügig in Angriff genommen bzw. weitergeführt werden.

 

Sofortige Abhilfe ist mit dem Straßenaus- bzw. -neubau jedoch nicht zu erreichen. Zum einen ist mit den Maßnahmen noch nicht begonnen, zum anderen liegen vor deren Fertigstellung noch mehrjährige Bauzeiten.

 

Die Vorschlagsliste zur raschen Problemlösung reicht daher von Verkehrsbeschränkungen (Tempo 30, Nachtfahrverbote) für den Schwerverkehr bis zur Einführung der LKW-Maut speziell auf der B 29, was laut Autobahnmautgesetz (ABMG) möglich sei.

 

Zeitweilige Fahrverbote für den Schwerverkehr können allenfalls temporär greifen. Welche Schwierigkeiten mit der Durchführung und der Durchsetzung dieser Verbote verbunden sind, wird noch gesondert zu untersuchen sein. Tempobeschränkungen - sofern sie denn eingehalten würden - sind vollkommen wirkungslos. Bei der ca. 1,5 km langen Ortsdurchfahrt Mögglingen bewegt sich der Zeitmehrbedarf für einen 30 km/h fahrenden LKW zwischen 30 und 60 Sekunden, was sicher keinen Einfluss auf die Routenwahl hat.

 

 

LKW-Maut überhaupt möglich?

 

Die LKW-Maut wird prinzipiell zunächst nur auf Bundesautobahnen erhoben. Eine LKW-Maut ist laut ABMG auf Bundesstraßen nur im Ausnahmefall zulässig, auf den übrigen Straßen überhaupt nicht vorgesehen. Die Mautpflicht kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen auf bestimmte, genau bezeichnete Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt werden, aber nur, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. Von Verkehrsverlagerungen als Begründung ist nicht die Rede.

 

Der Begriff „Sicherheitsgründe" wird nicht weiter beschrieben. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaft - sie muss vor Ausdehnung der Mautpflicht angehört werden und der Bundesrat muss zustimmen - den Begriff eng auslegen wird. Nicht ausreichen wird, wenn die Belästigung der Bevölkerung durch die schädlichen Auswirkungen des Verkehrs als Sicherheitsgründe deklariert werden. Selbst wenn die Abgas- und Lärmbelastung des PKW- und LKW-Verkehrs insgesamt zu einer Gefahr für die Gesundheit und damit für Leib und Leben der anwohnenden Bevölkerung führt, würde sich die Frage stellen, ob dies nicht vor Einführung der Maut auch schon so war. Es müsste wohl nachgewiesen werden, dass der zusätzliche verdrängte LKW-Verkehr das Fass des Zumutbaren zum Überlaufen gebracht hat. Mindestens für Mögglingen steht zu vermuten, dass dieser Nachweis nicht gelingen wird, da dort die Verkehrsemissionen dass Maß der Gesundheitsgefährdung schon lange vor der Einführung der Maut überschritten haben dürften. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der LKW-Maut für die Autobahnen und einer neu entstandenen Gefahrenlage auf der B 29 wird sich kaum oder nur schwer begründen lassen.

 

Das Unfallgeschehen wird sich durch die zusätzlichen LKWs nicht derart drastisch erhöhen, dass sich von daher „Sicherheitsgründe" werden ableiten lassen.

 

Insofern ist die im ABMG vorgesehene Ausdehnung der LKW-Maut auf Bundesstraßen aus Sicherheitsgründen eine stumpfe Waffe gegen Mautflüchtlinge, die wohl nur selten oder gar nicht zur Anwendung kommen wird und für die B 29 untauglich ist. Die diesbezüglichen Vorschläge der Bundespolitik müssen daher als Ablenkung vom eigentlichen Problem, nämlich der fehlenden Finanzierung für den Bundesstraßenausbau, gewertet werden.

 

 

Auswirkungen der LKW-Maut auf der B 29

 

Eine LKW-Maut auf der B 29 kann realistischer Weise nur auf dem autobahnähnlich ausgebautem Abschnitt zwischen der B 10 in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd-West eingeführt werden. Nur hier gibt es eindeutig definierte Anschlussstellen, die eine Zuordnung der bezahlten Maut zur befahrenen Strecke erlauben, was sowohl für das Bezahlen bei der Abwicklung über Internet oder Tankstellenterminal als auch für die Überwachung Grundvoraussetzung ist. Eine LKW-Maut auf der B 29 weiter bis Aalen bzw. bis zur Autobahn ist nur dann möglich, wenn alle betroffenen Fahrzeuge mit den Onboard-Units ausgestattet wären. Aber selbst dann wäre eine Kontrolle praktisch undurchführbar.

 

Von einer LKW-Maut bis Gmünd-West betroffen wäre der gesamte Wirtschaftsverkehr aus der Region Stuttgart mit dem Ziel Ostalbkreis und darüber hinaus ins benachbarte Donau-Ries sowie der weiträumigere Mautvermeidungsverkehr. Jede Fahrt (einfacher Weg) würde sich durchschnittlich um ca. 5,70 € verteuern (46 km à 12,4 ct/km). Über ein Jahr gerechnet entstünden für die Wirtschaft in unserer Region zusätzliche Kosten in der Größenordnung von 1,5 bis 3,0 Mio. €. Dies ist angesichts des anhaltenden und zunehmenden Kostendrucks für unsere Wirtschaftsbetriebe keinesfalls hinnehmbar.

 

Als weitere Folge werden bei abnehmender Wirtschaftlichkeit Gewerbe- und Industrieansiedlungen, auf die unser strukturell benachteiligter und ländlich geprägter Ostalbkreis dringend angewiesen ist, immer schwieriger. Für die Landwirtschaft, die ihre Produkte zur Vermarktung oder Weiterverarbeitung in die Ballungsräume bringen muss, entstehen Kostennachteile, die angesichts der im Vergleich zu anderen Regionen ohnehin nicht optimalen Standort- und Produktionsbedingungen ihre Lage weiter verschärfen. Logistikzentren und Zulieferbetriebe haben sich aus Kostengründen im Ostalbkreis angesiedelt, von wo sie den Ballungsraum Stuttgart mit Waren und Produkten für die Bevölkerung und die verarbeitende Industrie beliefern. Was passiert, wenn diese Kostenvorteile durch die LKW-Maut aufgezehrt werden?

 

Der regionale Verkehr über die Grenze des Ostalbkreises hinweg in den Rems-Murr-Kreis würde zur Vermeidung der Mautzahlung (vielleicht nicht einmal zur Kosteneinsparung, als vielmehr zur Vermeidung des bürokratischen Aufwandes beim Zahlungsvorgang) auf die parallelen Kreistrassen K 3313 und K 3334 ausweichen, die dafür wenig geeignet sind bzw. mit höherem Aufwand unter- und erhalten werden müssten. Zusätzlich würden die Ortlagen von Waldhausen und Lorch mit Schwerverkehr belastet. Gleiches gälte auch für die Kreisstraßen und Ortslagen im Rems-Murr-Kreis.

 

Eine LKW-Maut würde insbesondere auch hiesige Speditionen und Logistikzentren betreffen. Diese Firmen haben hier ihre Standorte, von wo sie ihre Fahrzeuge betreiben und wo sie Waren von einem Fahrzeug auf ein anderes umladen und Teilladungen bündeln. D. h. sie haben entsprechende Arbeitsplätze in unserer Region aufgebaut. Ausschlaggebend waren dafür, die günstigeren Grundstückspreise und die z. T. auch niedrigeren Löhne im Vergleich zu den Ballungszentren. Werden diese Kostenvorteile durch die Maut aufgezehrt, so werden diese Arbeitsplätze gefährdet. Die Einführung einer LKW-Maut auf der B 29 wäre also mit Kollateralschäden verbunden, d. h. es würde die Falschen treffen.

 

 

Wird Mautausweichverkehr vermieden?

 

Die Frage, ob durch die LKW-Maut auf der B 29 Ausweichverkehre vermieden werden können, ist nur schwer zu beantworten. Die alleinige Betrachtung der Mautbeträge ist sicher unzureichend. Es seien dennoch zwei Beispiele genannt:

 

Die Strecke vom Hafen Stuttgart nach Augsburg-West hat über die A 8 eine Länge von 153 km, von denen 130 km mautpflichtig sind; die Maut beträgt derzeit rund 16 €. Die gleiche mautfreie Strecke über Aalen, Nördlingen und Donauwörth ist 176 km lang. Aufgrund des Zeitmehrbedarfs und des Dieselmehrverbrauchs dürfte diese Strecke für eine „Mautflucht“ nicht besonders interessant sein. Durch eine Maut auf der B 29 würde die Mautersparnis auf ca. 10,40 € sinken.

 

Die Strecke vom Hafen Stuttgart zum Grenzüberhang Waidhaus nach Tschechien ist über die A 81 Heilbronn und die A 6 insgesamt 338 km lang. Die 282 km Autobahn kosten 35 € Maut. Für den 335 km langen Weg über Aalen und die A 7 und A 6 müssen für 211 Autobahnkilometer ca. 26 € Maut bezahlt werden. Die Strecke über Aalen, Nördlingen und Oettingen ist 330 km lang, hier fallen auf 111 km Autobahn knapp 14 € Maut an. Im Falle einer LKW-Maut auf der B 29 würden sich die Mautkosten um 5,70 € auf 31,70 € bzw. 19,70 € erhöhen. Die Mautdifferenz betrüge also nur noch 3,30 € bzw. 15,30 €.

 

Angesichts dieser geringen Unterschiede dürfte es unter Berücksichtigung von Zeit- d. h. Lohnkosten (auf Autobahnen erreichen die LKWs eine Durchschnittsgeschwindigkeit von knapp 80 km/h, auf Bundes- und Landesstraßen nachts bestenfalls knapp über 60 km/h), von Dieselkosten (auf Bundesstraßen ca. 20 % höherer Verbrauch) sowie den höheren Verschleißkosten (das Anfahren und Schalten ist immer eine besondere Beanspruchung der Fahrzeuge) aus betriebswirtschaftlichen Gründen keinen Mautausweichverkehr geben.

 

Offensichtlich wird aber bei vielen Speditionen insbesondere denen des ehemaligen Ostblocks bzw. den Unternehmen, die nur aus dem selbstfahrenden Fuhrunternehmer und seinem Fahrzeug bestehen, anders kalkuliert. Die Lohnkosten sind offensichtlich so niedrig oder werden nicht eingerechnet, sodass ein Zeitmehrbedarf nicht ins Gewicht fällt,  wohl aber die Mautkosten, die in der Endabrechnung fehlen.

 

Ein wichtiger Kostenfaktor ist wohl auch der Einbau und Betrieb der „Onboard-Unit“, mit dem die Maut automatisch abgebucht wird. Die Kosten betragen rund 450 € für den Einbau (das Gerät wird von Toll-Collect kostenfrei gestellt). Für Wartung und Updates sind etwa 3 - 4 Stunden Nutzungsausfall des LKWs pro Jahr anzusetzen. Ein gewisser Zeitbedarf entsteht für die Kontrolle der Mautabrechnungen, ggf. entstehen auch Kosten für entsprechende Prüfprogramme. Dieser Aufwand wird oftmals gescheut und lässt viele zu Mautflüchtlingen werden, weil ohne diese Geräte die Mautzahlung sehr kompliziert ist und die notwendige Flexibilität bei der Routenwahl fehlt. Anderseits ist das Einbuchen über Internet oder Tankstellenterminal für die fremdsprachigen LKW-Fahrer wohl so problembehaftet, dass sie häufig vermieden wird, insbesondere dann, wenn der Termindruck nicht ganz so stark ist, d. h. einige Stunden Fahrtzeitreserve vorhanden sind.

 

Diese Gründe der „Mautflucht“ lassen sich durch eine Mauterhebung auf der B 29 nicht beseitigen.

 

Fazit:

 

Eine Bemautung der B 29 führt nicht zwangsläufig zum Abbau von Mautvermeidungsverkehr. Das Problem wird also nicht zuverlässig gelöst.

 

Die LKW-Maut ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Ostalbkreis. Es entstehen zusätzliche Kosten, die den wirtschaftlichen Erfolg von Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft und Speditionsgewerbe und damit Arbeitsplätze gefährden.

 

Die LKW-Maut auf der B 29 führt zu einer weiteren Verkehrsverdrängung auf Kreis- und Landesstraßen und schafft daher neue Belastungen, die von der Region getragen werden müssen. Neue Bevölkerungsteile werden durch Verkehrsemissionen belastet, die Baulastträger der parallelen Kreis- und Landesstraßen haben einen höheren Aufwand für ihre Straßenunterhaltung zu schultern.

 

Das Problem der fehlenden Verkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis wird durch die LKW-Maut nicht gelöst. Der Ausbau der B 29 ist unabhängig von zusätzlichem Mautvermeidungsverkehr aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen längst überfällig.

 

Die Schlussfolgerung und die Forderung des Kreistages und der Region kann daher nur lauten:

·                     keine LKW-Maut auf der B 29

·                     stattdessen sofortiger Ausbau der B 29

 

 

Finanzierung und Folgekosten:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

                                                   

Geschäftsbereich                  __________________________________________________

                                                    Weiß

 

Dezernat I                                __________________________________________________

                                                    Wolf

 

Dezernat II                               __________________________________________________

                                                    Hubel

 

Landrat                                     __________________________________________________

                                                    Pavel