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Vorlage - 062/05  

 
 
Betreff: Gentechnikfreie Ostalb - Bericht
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV Beteiligt:Geschäftsbereich Landwirtschaft
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
14.06.2005 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2005 verschiedene Anfragen und Anträge zur Errichtung einer gentechnikfreien Zone im Ostalbkreis gestellt. Darauf wird nachstehend ausführlich eingegangen:

 

Weltweit werden genveränderte Organismen (GVO) auf 81 Mio. ha von 8,25 Mio. Bauern angebaut (zum Vergleich: Ackerfläche Deutschland 11,8 Mio. ha). Hauptanbauländer sind USA, Argentinien, Kanada und China, in der EU Spanien (58.000 ha - zum Vergleich Fläche des Ostalbkreises ca. 151 000 ha). Die wichtigsten GVO-Pflanzen sind bisher Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps. Etwa 70 Prozent der Lebensmittel sind mit Gentechnik in irgendeiner Form in Berührung gekommen (GVO-haltige Futtermittel, Enzyme wie Chymosin zur Käseherstellung oder Zusatzsstoffe wie Vitam B12. Andererseits sind Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen, die kennzeichnungspflichtig wären, in Deutschland praktisch nicht auf dem Markt.

 

Der Durchbruch der Gentechnik wurde in den USA mit einer Herbizidtoleranz bei Mais erzielt; d. h. in GVO-Mais-Anbauflächen konnte ein Unkrautmittel (Glyphosat, Handelsname Round up) eingesetzt werden, mit dem praktisch alle Unkräuter im Maisacker bekämpft werden konnten. Es folgte der BT-Mais mit einem gentechnisch eingebauten Schutzmechanismus gegen Schädlinge (z. B. Maiszünsler).

 

Das Problem war, dass weder der kritische Verbraucher, noch die Bevölkerung allgemein einen Nutzen in dieser Art Züchtung erkennen konnten. Im Gegenteil, Ängste im Hinblick auf Umweltbelastung, Allergien und Auskreuzung von GVO-Pflanzen wurden laut. Bei der Auskreuzung geht es um die Vermischung von GVO-Pflanzen mit Wildpflanzen. So ist es nicht verwunderlich, dass nach Umfragen die Mehrheit der Bevölkerung bisher keine gentechnisch veränderten Lebensmittel will und sich darüber hinaus ca. 75 Prozent der EU-Bewohner schlecht informiert fühlt. Andererseits ist das Interesse, sich zu informieren, nicht sehr ausgeprägt.

 

Chancen der Gentechnik

 

Die Desoxyribonukleinsäure (DNA) als Trägerin der genetischen Information des Lebens bekommt zunehmend die Bedeutung einer „Ressource“ für die weitere wirtschaftliche Entwicklung.

 

2004 waren in Deutschland 105 gentechnisch hergestellte Arzneimittel (z. B. Insulin für Zuckerkranke, Blutgerinnungsfaktor VIII oder Interferon, Impfstoffe gegen Hepatitis und Borellose mit 76 Wirkstoffen (14 aus deutscher Produktion) auf dem Markt. Diese „rote Gentechnik“ genießt im Gegensatz zur „Grünen“ hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung.

 

Der Nutzen der grünen Gentechnik liegt z. Z. vor allem in der Unterstützung einer wirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion, wie dem Anbau herbizidtoleranter und insektenresistenter Sorten. Künftig könnte die Toleranz gentechnisch veränderter Pflanzen gegen abiotische Faktoren (Dürre, salzhaltige Böden u.ä.) eine wichtige Rolle spielen und Ackerbau auf Flächen zulassen, die bisher nicht genutzt werden können.

 

Zukunftsperspektiven haben gentechnisch veränderte Lebensmittel auch in ernährungsphysiologischer Hinsicht oder für die industrielle Verwertung (Fettsäuremuster bei Raps).

 

Die grüne Gentechnik ist in der Züchtung nur ein Weg unter mehreren. Sie kann mechanische, biologische und chemische Verfahren im integrierten Pflanzenschutz und in der Pflanzenproduktion ergänzen und damit einen Beitrag leisten, um Hunger in der Welt zu bekämpfen.

 

Risiken der Gentechnik

 

Gentechnisch veränderte Eigenschaften können durch Auskreuzen auf Wildpflanzen übertragen werden mit negativen Folgen für deren Vielfalt (Biodiversität). Allerdings können sich die meisten Kulturpflanzen ohne Hilfe des Menschen kaum ausbreiten und es gibt nur wenig Wildpflanzen als Kreuzungspartner.

 

Durch die produzierten Giftstoffe der insektenresistenten Pflanzen (z. B. Bt-Mais) werden auch Nützlinge geschädigt; dies trifft jedoch auch für die herkömmlichen Verfahren der Schädlingsbekämpfung mit biologischen Bakterienpräparaten und chemischen Mitteln zu.

 

Die Resistenz gentechnisch veränderter Pflanzen lässt mit der Zeit nach, weil sich Feinde und Schädlinge auf den neuen Pflanzentyp einstellen.

 

Gentechnik beschleunigt den Trend zu einigen dominanten Nutzpflanzen, die Abhängigkeit von wenigen Konzernen nimmt zu. Dies trifft jedoch auch für andere Zuchtmethoden, wie die Hybridzüchtung bei Mais, Raps und Getreide zu.

 

Durch die Aufnahme von fremden Gensegmenten können bei Menschen allergische Reaktionen ausgelöst werden, wobei GVO-Lebensmittel im Gegensatz zu konventionellen auf ihr Allergie-Risiko geprüft werden.

 

Risikoabschätzung

 

Die Zulassungsprüfung von gentechnisch veränderten Organismen erfolgt nach dem Stufenprinzip - step by step -

  • Labor,
  • experimentelle Freisetzung,
  • Inverkehrbringen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung der vorherigen Stufe ergibt, dass die nächste Stufe eingeleitet werden kann.

 

Die wissenschaftliche Bewertung der Sicherheit erfolgt in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food and Safety Administration - EFSA) in Parma/Italien. Zugelassene GVOs werden in Bezug auf die menschliche Gesundheit und Umwelt als sicher eingestuft.

 

Mit der Weiterentwicklung der Gentechnologie ist eine Vielzahl heute noch nicht abschätzbarer Chancen und Risikopotentiale verbunden. Entwicklung und Anwendung zeigen schon bisher, dass einerseits anfängliche Erwartungen korrigiert werden mussten und dass andererseits Befürchtungen nicht eingetreten sind.

 

Rechtliche Regelungen

 

Die WTO-Abkommen (WTO=World-Trade-Organisation) über sanitäre und phytosanitäre (die pflanzengesundheitbetreffende) Maßnahmen verpflichtete die Europäische Kommission zum Erlass gesetzlicher Regelungen im Umgang mit gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.

 

Die Europäische Union erließ im März 2001 die Freisetzungsrichtlinie, die das Zulassungsverfahren von GVO in den Mitgliedsstaaten regelt. Diese musste bis Oktober 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union verabschiedete zwei Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln; diese sind seit April 2004 unmittelbar in den Mitgliedstaaten anzuwenden.

 

Das deutsche Gentechnologie-Gesetz verlangt einen hohen bürokratischen Aufwand im Anbau, ein hohes Haftungsrisiko für die oder den GVO-Anbauer, die abgeleitet vom Nachbarrecht verschuldensunabhängig und u. U. gemeinschaftlich haften. Diese Haftung wird vielfach als unverhältnismäßig angesehen und hat bisher jeden kommerziellen Anbau in Deutschland verhindert. Befürworter einer Erprobungsphase verlangen deshalb die Einrichtung eines Ausgleichsfonds unter Einschluss der Saatgutfirmen, der bei Schäden einspringt.

 

Nach den EU-Verordnungen sind zu kennzeichnen:

  • Lebens- und Futtermittel mit einem GVO-Anteil von über 0,9 Prozent
  • Aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnene Lebens- und Futtermittel unabhängig davon, ob man noch gentechnisch veränderte Bestandteile darin nachweisen kann (z. B. Maismehl, Sojaschrot) oder nicht (z. B. Glucosesirup, Sojaöl).

 

Nicht kennzeichnungspflichtig sind Erzeugnisse von Tieren, z. B. Fleisch, Milch, Eier, die mit Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Organismen gefüttert worden sind. Die EU- Kennzeichnungsverordnungen werden auch von Gentechnikbefürwortern akzeptiert.

 

Kontrollen, Untersuchungen

 

Zu GVO-Untersuchungen hat Baden-Württemberg zwei molekularbiologische Labore bei der chemischen und veterinärwissenschaftlichen Untersuchungsanstalt (CVUA) in Freiburg (für Lebensmittel) und bei der landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Augustenberg (für Futtermittel und Saatgut) eingerichtet.

 

Bei der Untersuchung von 382 Lebensmittelproben im Jahr 2004 waren in 27 Prozent der Sojaproben und in 26 Prozent der Maisproben GVO-Anteile nachweisbar, allerdings fast ausschließlich im Spurenbereich unter 0,1 Prozent.

 

Bei Futtermitteln wurde seit Einführung der Kennzeichnungspflicht im Frühjahr 2004 200 Proben untersucht. Bei Saatgut waren es 50 Raps- und Maispartien. Auch hier gab es Verunreinigungen im Spurenbereich. Diskutiert wird ein Kennzeichnungsschwellenwert von 0,3 Prozent.

 

Die immer wieder geforderte Kennzeichnung von Eiern, Fleisch und Milch von mit GVO-haltigen Futtermitteln gefütterten Tieren ist aufgrund fehlender analytischer Merkmale in den tierischen Produkten nur indirekt über Buchprüfung beim Landwirt möglich.

 

Die Wahlfreiheit des GVO-kritischen Verbrauchers ist aber insofern gewährleistet, als er bei Eiern, Fleisch und Milch auf Ökoprodukte ausweichen kann, die gentechnikfrei erzeugt werden sollen.

 

Gentechnikfreie Zonen

 

In Baden-Württemberg wurde bisher der Kreis Reutlingen als gentechnikfreie Zone proklamiert. Ähnliche Bestrebungen bestehen im Bodenseekreis und am Oberrhein. Im Kreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis setzt sich die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BES) mit ihrem Vorsitzenden Bühler ebenfalls für eine gentechnikfreie Zone ein; verlangt von ihren Mitgliedern den Einsatz gentechnikfreier Zukauffuttermittel und benützt dies als Werbeargument für ihre Fleisch- und Wurstwaren.

 

Das deutsche Gentechnikgesetz vom 4. Februar 2005 verlangt eine Registrierung und Bekanntmachung der zum Anbau vorgesehenen Flächen. Im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat befindet sich noch eine Verordnung, in der geregelt werden soll, ob die Bekanntmachung flurstücksgenau veröffentlicht werden muss, oder ob es genügt die Markung, in welcher das Flurstück liegt, zu nennen.

 

Bei exakter Veröffentlichung des Flurstücks besteht für den Anbauer die Gefahr der Zerstörung oder Vermischung des Aufwuchses durch GVO-Gegner. Zu diesem Anbauhemmnis für GVO-Pflanzen kommt das Haftungsrisiko, welches der Landwirt bei Schäden in Nachbarkulturen trägt.

 

In Baden-Württemberg käme derzeit der Anbau von gentechnisch verändertem Mais und Raps in Frage. Bei beiden Kulturen ist der wirtschaftliche Effekt durch Einsparung von Pflanzenschutzmitteln relativ gering. So sollen im Jahr 2005 im ganzen Land nach Meldung im Standortregister und Aussage der Fachhochschule in Nürtingen nur auf 2 Hektar GVO-Kulturen angebaut werden.

 

Aufgrund dieser Zurückhaltung der Praxis haben die freiwillig gentechnikfreien Zonen oder Kreise derzeit nur einen politischen und keinen fachlichen Hintergrund. Sollte es in Baden-Württemberg zu einer Ausdehnung von GVO-Flächen kommen, so wären freiwillig gentechnikfreie Zonen in abgeschlossenen klein strukturierten Gebieten eine Möglichkeit, die Beeinträchtigung von Nachbarfeldern durch GVO-haltige Pollen zu vermeiden. Diesen Stand vertritt auch das Land Baden-Württemberg.

 

Der Ostalbkreis besitzt im Gegensatz zum württembergischen Unterland und zum Rheintal keine klein strukturierten Ackerbaugebiete. Bereitschaft und Bedürfnis nach einer gentechnikfreien Zone ist weder in Kreisen der praktischen Landwirtschaft noch bei Vermarktern erkennbar.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in engster Abstimmung mit der Landwirtschaft Situation und Entwicklung intensiv zu betrachten und zu begleiten, um gegebenenfalls Handlungsschritte und Maßnahmen vorzuschlagen.

 

Quellen:

- Gentechnisch veränderte Organismen - Chancen und Risiken bei der Einführung in die Praxis von Thomas Würfel, MLR Stuttgart, Ref. 23

- eigene Erhebungen

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

      -

Anlagen:

Anlagen:

 

     

 

Sichtvermerke:

 

Fachbereich                   _________________________________________________

                   von Woellwarth

Dezernent                   _________________________________________________

                   Götz

Dezernat I                   _________________________________________________

                   Wolf

Dezernat II                   _________________________________________________

                   Hubel

Landrat                   _________________________________________________

                   Pavel