Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme. Sachverhalt/Begründung: Der Buchdrucker ist der häufigste und forstlich bedeutendste Borkenkäfer bei uns. Bei einer Massenvermehrung kann er immense wirtschaftliche Schäden herbeiführen. Betroffen ist in der Hauptsache die Baumart Fichte ab einem Alter von etwa 50 Jahren. Der Schwärmflug des Buchdruckers beginnt in der Regel im Mai bei anhaltenden Temperaturen von über 16,5 °C. Die Käfer bohren sich in die Fichten ein und legen unter der Rinde ihre Brut an. Durch die Fraßgänge der Larven werden die Leitungsbahnen des Baumes unterbrochen. Er stirbt ab. Biologie des Schädlings Die Entwicklungsdauer vom Ei bis zum fertigen Käfer dauert - abhängig vom Witterungsverlauf - 4 bis 6 Wochen. Die Zweite Käfergeneration schwärmt als etwa im Juli. Ist der Spätsommer und Herbst warm und trocken kann sich eine dritte Käfergeneration entwickeln. Die Überwinterung des Buchdruckers erfolgt in allen Entwicklungsstadien. Als Ei und Larve unter der Rinde, als Käfer im Boden. Da die Käfer sich bei den ersten Frösten im November / Dezember in den Boden zurückziehen, sollten alle befallenen Bäume vorher aus dem Wald entfernt werden um den Befallsdruck fürs nächste Jahr möglichst gering zu halten. Bekämpfungsstrategien Um Schäden am Wald durch massenhaftes Ausbreiten der Buchdrucker zu verhindern, müssen befallene Bäume gefällt werden, bevor die Entwicklung der Brut abgeschlossen ist. Entscheidend ist, den Befall rechtzeitig zu erkennen (Monitoring). Äußere Befallsmerkmale an betroffenen Bäumen sind braunes Bohrmehl in der Einbohrphase und Harzfluss. Später dann Abfallen der Rinde und Rötung der Kronen. Durch Lieferung ins Sägewerk, Entrindung oder Schutzspritzung kann die Brut unschädlich gemacht werden. Käferholzaufkommen Auslöser für die Massenvermehrung der Borkenkäfer in den letzten Jahren war der Sturm Lothar 1999. Der massenhafte Sturmholzanfall hat ideale Brutbedingungen für den Buchdrucker geschaffen. In den beiden Folgejahren kam es dadurch zu einem hohen Aufkommen an Käferholz. Das Trockenjahr 2003 hat die Bäume so geschwächt, dass wieder günstige Brutbedingungen für den Buchdrucker vorlagen. Hoheitliche Maßnahmen Die Untere Forstbehörde ergreift im Bedarfsfall hoheitliche Maßnahmen, i.d.R. gegenüber dem Privatwald, zum Schutz des Waldes und zur Interessenswahrung für benachbarte Waldgrundstücke. Die rechtlichen Grundlagen hierfür liefern das Pflanzenschutzgesetz und das Landeswaldgesetz. Die Gesetze schaffen die Voraussetzungen dafür, forstaufsichtliche Anordnungen zu erlassen oder die Beseitigung der Käferbäume per Ersatzvornahme auf Kosten des Waldbesitzers durchzuführen. Dabei sind verfahrenstechnische Fristen einzuhalten, solang keine unmittelbare „Gefahr im Verzug“ ist.
für Baden-Württ. Finanzierung und Folgekosten:
keine. Anlagen: keine. Sichtvermerke: Reck Dezernat I __________________________________________________ Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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