Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen Abtsgmünd (Ostalbkreis) und Sulzbach-Laufen (Landkreis Schwäbisch Hall) im Zuge der Flurbereinigung Sulzbach-Laufen (Radweg) zu. Sachverhalt/Begründung: In der Gemeinde Sulzbach-Laufen im Landkreis Schwäbisch Hall findet derzeit ein Flurneuordnungsverfahren (Radweg) statt. Im betroffenen Gebietsteil verläuft die Gemeindegrenze zwischen Sulzbach-Laufen und Abtsgmünd. Die Gemeindegrenze ist in diesem Bereich identisch mit der Kreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Kreis Schwäbisch Hall. Die Gemeinde- und Kreisgrenze verläuft im betroffenen Gebietsteil entlang eines natürlichen Wassergrabens. Allerdings hat sich im Laufe der Zeit der Wassergraben durch natürliche Einflüsse lagemäßig verändert. Da die Gewässerlinie auch künftig Grenzlinie sein soll, ist die Gemeinde- und Kreisgrenze dem tatsächlichen Verlauf im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens anzupassen. Dadurch ergibt sich eine geringfügige Änderung der Kreisgrenze mit einem Flächenabgang von ca. 2,31 a zu Lasten des Ostalbkreises bzw. der Gemeindefläche von Abtsgmünd. Nach § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes können durch den Flurbereinigungsplan Gemeinde- und Kreisgrenzen geändert werden, soweit es wegen der Flurneuordnung zweckmäßig ist. Die Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenze bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Die betroffenen Gemeinden Sulzbach-Laufen und Abtsgmünd haben mittels Gemeinderatsbeschluss der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung bereits zugestimmt. Finanzierung und Folgekosten:
keine Anlagen: Lagepläne Sichtvermerke: Strobel Dezernat I __________________________________________________ Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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