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Antrag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Pavel in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH zu ermächtigen, der Baufreigabe für den Bau einer Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage auf der Kreismülldeponie Ellert zuzustimmen. Sachverhalt/Begründung:
Nach Vorberatung im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29.06.2004 hat der Kreistag am 27.07.2004 den Grundsatzbeschluss zur Realisierung einer Mechanisch-Biologischen-Stabilisierungsanlage durch die GOA gefasst. Bereits in seiner Sitzung am 26.11.2004 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung den Bau einer MBA beraten und dem Kreistag empfohlen, dem Bau zuzustimmen. Diesem Votum hat sich der Kreistag in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2004 angeschlossen. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, dass die Gesellschafterversammlung am 16.12.2004 ebenfalls den Baubeschluss gefasst hat.
Der Sachverhalt und die Begründung für den Bau einer MBA-Anlage wurde in der Drucksache 276–1/04 dargelegt und soll hier nicht wiederholt werden.
Die Gesamtanlage besteht aus 3 Bauteilen, die sich wie folgt darstellen:
1. Gewerbeabfallaufbereitung (Gewerbe- und Sperrmüll)
2. Mechanisch-biologischer Teil (Hausmüll, Gewerbe)
3. Nachrottefläche (Feinfraktion aus Ziffer 1 + 2)
Die Baugenehmigung für den Teil der Gewerbeabfallaufbereitung liegt zwischenzeitlich vor. Mit einer Genehmigung für den mechanisch-biologischen Teil ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen. Gleiches gilt vermutlich für die Nachrottefläche, da hier die Genehmigungsbehörde eine Verbindung mit dem biologischen Teil sieht.
Bei der nun fortgeschrittenen Planung, der zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigung und ersten Erfahrungen der Abnehmer von Ersatzbrennstoffen sind die Anforderungen an die Anlage und die Ersatzbrennstoffqualität erheblich gestiegen. Dies hat auch zur Folge, dass sich die Investitionskosten inkl. der Nebenkosten (Planungskosten, Genehmigungskosten usw.) auf 17 Mio. € erhöht haben.
Die MBA-Anlage besteht aus folgenden Investitions-Blöcken:
Die Finanzierung der geplanten Neu-Investitionen in Höhe von 17.084.000 € ist wie folgt vorgesehen:
Die angesammelten Eigenmittel sind derzeit in Form von Festgeldern, Geldmarktkonten und Ausleihungen angelegt. Sowohl für die Kredite als auch für das Leasing verlangen die Kreditgeber Sicherheiten. Die Banken legen neben den vorgenannten Sicherheiten Wert auf eine angemessene Finanzierung durch Eigenmittel. Die derzeit äußerst niedrige Zinssituation für kurzfristige Kredite sollte ausgenützt werden. Gleichzeitig bieten kurzfristige Kredite die problemlose Möglichkeit von Sondertilgungen.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist darüber hinaus ferner angedacht, die Bauwerkskosten und anteilige Kosten für Maschinen über Leasing zu finanzieren.
Die Laufzeiten der Kredite sind auf 10 Jahre, die Leasingdauer auf bis zu 15 Jahre vorgesehen, jeweils in Abhängigkeit der Nutzungsdauer/AfA.
Die nun vorliegende Planung, die auch Grundlage für die Genehmigung ist, sieht einen Durchsatz von 70.000 t in der Gewerbeabfallaufbereitung vor. Diese Größenordnung wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen gewählt. Auch darauf wurde in den vergangenen Beratungen hingewiesen.
Erheblich zur Steigerung der Investitionskosten haben die gestiegenen Anforderungen an die Qualität des Brennstoffes beigetragen. Einige Abnehmer fordern nun, dass der Brennstoff anpelletiert wird. Dies wiederum setzt eine entsprechende Zerkleinerung des Materials voraus. Zusätzliche Zerkleinerung und Pelletierung schlagen mit rund 600.000 € Zusatzkosten zu Buche. Immer mehr ist die Frage des Chlorgehalts im Brennstoff in den Mittelpunkt gerückt. Um eine entsprechende Brennstoffqualität in Bezug auf den Chlorgehalt zu erhalten und damit die Absatzwege zu sichern sind nun 3 NIR-Geräte (Nahinfrarot) notwendig. Die Kosten dafür betragen 400.000 €.
Die Absicherung der Inputmenge , die der GOA angeliefert wird, erfolgt über Bring-or-Pay-Verträge mit den Anlieferern. Dies bedeutet, dass die Anlieferer für das reservierte Kontingent bezahlen, ob sie Mengen anliefern oder nicht. Alle in Frage kommenden Lieferanten wurden angeschrieben. Die ersten "Mengenreservierungen" sind eingegangen. Mit weiteren ernsthaften Interessenten wird in den nächsten Tagen verhandelt, so dass in Kürze der Input abgesichert sein wird.
Aus dem angelieferten Abfall in der Gewerbeabfallaufbereitungsanlage ergeben sich nachstehend aufgeführte Brennstoff- bzw. Wertstofffraktionen:
Mittelkalorik Korngröße < 250 mm Heizwert12.000 – 14.000 kJ/kg Chlor< 1 % Tonnen12.000 Vertragslaufzeit1.12.2016 bzw. 31.1.2010 (für 4.000 t)
Mittelkalorik Korngröße < 25 mm Heizwert11.000 – 25.000 kJ/kg Chlor< 1,0 % Tonnen10.000 (angekollert/pelletiert) Vertragslaufzeit1.12.2020
Hochkalorik Korngröße < 250 mm Heizwert17.000 kJ/kg Chlor0,7 – 1,0 % Tonnen5.000 Vertragslaufzeit30.06.2006
Mittelkalorik (Direktvertrag) Korngröße < 35 mm Heizwert12.000 – 18.000 kJ/kg Chlor< 1 % Tonnen10.000 (anpelletiert) Vertragslaufzeitwird noch verhandelt
Hochkalorik (Direktvertrag) Korngröße < 20 mm Heizwert18.000 kJ/kg Chlor0,5 – 0,7 % Tonnen10.000 (anpelletiert) Vertragslaufzeitwird noch verhandelt
MVA-Fraktion (Störstoffe)2.750 t Schwerstoffe zur Deponie500 t Mineralische Feinfraktion für Nachrotte13.500 t NE-Metalle500 t FE-Metalle1.300 t Verwertungsmaterialen (Holz, Wertstoffe usw.)4.450 t ---------- insgesamt70.000 t
Eindeutige Aussage der GOA war immer, dass der Bau einer Gewerbeabfallaufbereitung bzw. einer mechanisch-biologischen Anlage nur dann Sinn macht, wenn die Absatzströme als gesichert angesehen werden können.
Die Vermarktungsverträge liegen nun zwischenzeitlich vor. Über die Vermarktungsgesellschaft CaRo Süd GmbH & Co. KG, an der die Firma Nehlsen beteiligt ist, könnten 27.000 t Brennstoff vermarktet werden. Weiter wurde der GOA das Angebot gemacht, rund 10.000 t Hochkalorik-Brennstoff sowie weitere 10.000 t Mittel- bis Hochkalorik-Brennstoff über Direktverträge mit einem Zementkonzern bzw. einem Kraftwerk abzuschließen. Dies wird von der Geschäftsführung der GOA als sinnvoll erachtet, da es auch die preislich interessantere Variante darstellt. Ferner ist es sicherlich angebracht, auf zwei Abnehmerschienen zu setzen. In der nächsten Woche werden die Gespräche für die Direktverträge geführt. Mit den aufgezeigten Vermarktungswegen ist der Abfluss der erzeugten Brennstoffmengen gesichert, wobei nicht verschwiegen werden soll, dass der Engpass in den Verwertungsmöglichkeiten dazu geführt hat, dass sich die Verwertungskosten pro Tonne Brennstoff im Gegensatz zur ersten Kalkulation um 7,50 € erhöht haben.
Trotz Herausforderungen wie der Erhöhung der Investitionskosten und der gestiegenen Verwertungskosten für den Ersatzbrennstoff steht die Geschäftsführung der GOA zu der Aussage, dass der Bau einer entsprechenden Anlage und damit der Zugriff auf Abfallstoffströme zur Absicherung der Geschäftstätigkeit der GOA sinnvoll und notwendig ist. Es hat sich gezeigt, dass sich auch die nun von uns notwendigerweise geforderten höheren Verwertungskosten am Markt durchsetzen lassen. In den letzten Wochen sind die Preise ab 01.06.2005 spürbar gestiegen. Der zwischenzeitlich größte Entsorger in Deutschland bietet, regional unterschiedlich, zurzeit Verwertungskosten von 160 – 180 € an.
Nachdem sich der Kreistag erst im Dezember letzten Jahres für den Bau einer MBA-Anlage ausgesprochen hat, ist die GOA nun unter erheblichem Zeitdruck. Die in Frage kommenden Anlagenlieferanten sind mit Aufträgen derart ausgelastet, dass vor Dezember eine Inbetriebnahme der Anlage nicht möglich ist. Aus diesem Grunde musste ein Provisorium geplant werden, welches aber in der Lage ist, zumindest die Qualität einer Mittelkalorik zu produzieren. Für die Bereitstellung eines Zerkleinerers, der Nachzerkleinerer und NIR-Geräte mussten deshalb Mietverträge abgeschlossen werden, da ansonsten ab 01.06.2005 kein Gewerbeabfall mehr verarbeitet werden könnte. Es ist aber sichergestellt, dass sämtliche Mietkosten bei einer endgültigen Bestellung voll als Kaufpreis angerechnet werden.
Mit beiden in Frage kommenden Anlagenlieferanten wurde vereinbart, dass die genannten Geräte direkt von der GOA beschafft werden, da auch die Anlagenlieferanten diese extern beziehen würden. Damit spart sich die GOA zugleich auch noch die entsprechenden Zuschläge, die bei einem Generalübernehmer anfallen würden.
Damit kein Risiko für den Ostalbkreis entsteht, stellt die GOA sicher, dass die vertraglich gesicherten Behandlungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen Würzburg und Ulm in einer Größenordnung von 30.000 t/Jahr eingehalten werden.
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