Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Der Bericht über die Verfahren zur Durchführung der
Flurneuordnung im Ostalbkreis wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt/Begründung: Verwaltungsaufbau: Der Dienstbezirk des ehemaligen Amtes für Flurneuordnung und
Landentwicklung Ellwangen umfasste die gesamte Region Ostwürttemberg mit dem
Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim. Im Zuge der Durchführung der Verwaltungsreform ist die Erledigung der
Flurbereini-gungsverfahren neu geordnet worden. Jedes Landratsamt hat - wenn es
dafür optiert hat - ein sogenanntes Grundteam erhalten, das mit Ausnahme der
Beamten des höheren Dienstes aus Bediensteten des Landkreises besteht. Daneben
sind bei den Landratsämtern sogenannte Poolteams tätig, die ausschließlich mit
Bediensteten des Landes besetzt sind. Verteilt werden die Pool-Teams vom
Regierungspräsidium Stuttgart nach Maßgabe des in den nächsten Jahren
anfallenden Arbeitsanfalls, d. h. nach Zahl und Umfang der durchzuführenden
Flurbereinigungsverfahren. Begründet hat der Gesetzgeber diese Regelung damit,
dass sich die Zahl der Flurbereinigungsverfahren in den einzelnen Landkreisen
im Lauf der Jahre ändert, weshalb eine zentrale Stelle die Verteilung von
Personal auf die einzelnen Landratsämter steuern können müsse. Im Landratsamt Ostalbkreis wird die Aufgabe der
Flurbereinigung vom Geschäftsbereich 45 „Flurneuordnung und Landentwicklung“ im
Dezernat IV (Sitz in Ellwangen)
erledigt, und zwar - von vier Pool-Teams mit
insgesamt 49 Mitarbeitern. Da der Landkreis Heidenheim auf sein
Grundteam verzichtet hat, werden die im Land-kreis Heidenheim laufenden drei
Verfahren von den Pool-Teams in Ellwangen mit erledigt. Gegenüber den im
Ostalbkreis laufenden 20 Verfahren handelt es sich dabei allerdings um eine
untergeordnete Größe. Darüber hinaus werden noch laufende Flurneuordnungsverfahren
von Pool-Teams mit Dienstsitz in Crailsheim und Schorndorf unter der Regie des
Landratsamtes Ostalbkreis weiter betreut und zum Abschluss gebracht. Ziele der Flurbereinigungsverfahren: Um die ganzheitliche Entwicklung des ländlichen Raumes zu unterstützen, können die vielseitigen Möglichkeiten eines umfassenden Entwicklungskonzeptes der Flurneuordnung genutzt werden. Dadurch werden die Belange der Land- und Forstwirtschaft, einer regionalen und gemeindlichen Entwicklung, die Stärkung der natürlichen Lebensgrund-lagen und die Realisierung von Großbauprojekten zusammengefasst und optimiert. a) Land- und Forstwirtschaft Weitreichende Maßnahmen sind nötig, um die aktiven und zukunftsträchtigen landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern sowie die Produktions- und Arbeitsbedingungen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Das beginnt mit der Herstellung eines modernen und zweckmäßig neugestalteten Wegenetzes und wird durch die Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes und der Schaffung betriebswirtschaftlich günstig geschnittener Grundstücke weiterverfolgt. b) Umweltschutz Die Erhaltung unserer Kulturlandschaft und die Förderung der Naturschutzbelange stellen hohe Anforderungen an die Planer. Wichtig sind hier die Vernetzung ökologisch wertvoller Landschaftselemente und die Neuanlage von Pflanzungen, Wasserflächen oder auch Sukkzessionsbereichen. Außerdem können schutzwürdige Flächen dadurch gesichert werden, dass sie in das Eigentum eines geeigneten Trägers überführt werden oder dass Nutzungs- und Extensivierungsverträge mit den Bewirtschaftern abgeschlossen werden. c) Regionale und gemeindliche Entwicklung Von Beginn an werden intensive Gespräche mit den Gemeinden geführt, um deren Entwicklung und Infrastruktur durch ein Flurneuordnungsverfahren zu stärken. Hier können Dorferneuerungsmaßnahmen abgewickelt, Freizeit- und Fremdenverkehrsangebote verbessert und auch Flächen für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. d) Großbauprojekte In den 70er-Jahren und Anfang der 80er-Jahre stand die Realisierung der Autobahn A7 durch mehrere Flurneuordnungsverfahren an. Mit diesem bodenordnerischen Instrument konnten der Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und die Durchschneidungsschäden durch die neue Trasse minimiert werden. So konnte die Autobahn ohne jegliche Enteignungsmaßnahme realisiert werden. Von den insgesamt neun Autobahnverfahren, mit denen die Grundlagen für die A7 geschaffen worden sind, sind drei bereits schlussfestgestellt. Folgende vier Flurbereinigungen stehen kurz vor dem Abschluss: - Giengen/Herbrechtingen (A7) - Westhausen (A7) - Aalen-Ebnat (A7) - Aalen-Waldhausen (A7) In den beiden großen, komplexen Verfahren Ellwangen/Rainau (A7) und Ellwangen-Ost (A7) sind noch umfangreiche Arbeiten mit den Widerspruchsregelungen und der Aufstellung der Berichtigungsunterlagen zu bewältigen.
Grundsätzlicher
Verfahrensablauf: Der Ablauf eines
Flurbereinigungsverfahrens lässt sich in seinen wesentlichen Schritten wie
folgt darstellen: Anordnungsbeschluss Vorstandswahl Wertermittlung der
Grundstücke Erarbeitung und
Ausbau des Wege- und Gewässernetzes Wunschentgegennahme Zuteilung der neuen
Grundstücke Aufstellung des
Flurbereinigungsplanes Widerspruchsregelungen Berichtigung der
öffentlichen Bücher Schlussfeststellung Der genaue Ablauf der
Verfahren ergibt sich aus Anlage 1. Verfahrensübersicht:
Die Gesamtausführungskosten für die laufenden Verfahren betragen rund 60.400.000 €, der Zuschusssatz variiert zwischen 79 und 85 Prozent. Probleme bei der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren: Ein ärgerliches aktuelles Problem stellt sich wie folgt dar: Im Rahmen des gemeinsamen Antrags als Grundlage für Zahlungen der EU an Landwirte kommt es u. a. darauf an, ob ein Grundstück im Mai 2003 als Acker oder als Grünland bewirtschaftet worden ist. Für Ackerland erhält der Landwirt eine Flächenprämie in Höhe von 300 €/ha, für Grünland erhält er nur 70 €/ha. Bei einigen Flurbereinigungsverfahren (Tannhausen , Unterschneidheim und Unterschneidheim-Zöbingen) ist die Zuteilung nach dem Mai 2003 erfolgt. Dabei sind die Teilnehmer, denen Ackerland zugeteilt worden ist, davon ausgegangen, dass ihnen im Rahmen des gemeinsamen Antrags auch die Flächenprämie für Ackerland in Höhe von 300 €/ha gewährt wird. Dies ist aber nur der Fall, wenn die betreffenden Grundstücke im Mai 2003 tatsächlich Ackerland waren. Dies ist in etlichen Fällen nicht der Fall, was bereits zu einer großen Unzufriedenheit der betreffenden Landwirte geführt hat. Dies wird zu Widersprüchen im Flurbereinigungsverfahren und massiven Forderungen der Landwirte auf Ausgleichszahlungen führen. Es handelt sich dabei um ein Problem, das landesweit immer wieder vorkommt. Die zuständigen Ministerien des Landes und des Bundes streben bei der EU eine Sonderregelung zu Gunsten der betroffenen Landwirte an. Mehrarbeit für den Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung entsteht in beträchtlichem Umfang, als in den o. g. Flurbereinigungsverfahren nachträglich ermittelt werden muss, welche Flächen im Mai 2003 als Ackerland und welche Flächen als Grünland genutzt worden sind. Diese Flächen müssen den Landwirten für die Beantragung der Betriebsprämie zur Verfügung gestellt werden. Weitere Probleme bei der Durchführung dieser Verfahren lassen sich wie folgt darstellen: - Die weitgehenden Forderungen der privaten Naturschutzverbände führten verschiedentlich zu Erschwernissen bei der Aufstellung der Wege- und Gewässerpläne und zu Unmut bei den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften, so insbesondere bei der Flurbereinigung Neuler, - durch die nicht zeitgerechte Vorlage von Planungen anderer Planungsträger (z. B. Hochwasserschutz und Straßenbau) traten Verzögerungen im Verfahrensablauf auf. Dies gilt auch für langwierige Bauleitplanungen in manchen Städten. - Die nachträgliche Meldung von FFH-Gebieten hat in laufenden Flurbereinigungen zur Verunsicherung und Verärgerung der Teilnehmer geführt, vor allem, wenn die Zuteilung bereits erfolgt war bzw. der Flurbereinigungsplan bereits festgesetzt war. Obwohl bei einer gemeldeten FFH-Fläche eine Wertminderung nicht gegeben ist, muss mit Widersprüchen gerechnet werden. Verfahrensdauer: Die Laufzeit von Flurbereinigungsverfahren hat sich in der Vergangenheit oft auf einen Zeitraum von ca. 20 Jahren erstreckt. Die Gründe dafür liegen vor allem - in der sächlichen Komplexität der Verfahren, bei denen die Planungen mit ca. 40 Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden müssen, - in den zahlreichen Möglichkeiten der Eigentümer, Rechtsbehelfe einzulegen, - in der Größe der Flurbereinigungsgebiete, die in einer ganzen Reihe von Fällen 650 ha (Landesdurchschnitt) bei weitem überschreitet, - in der großen Zahl an Flurbereinigungsverfahren, weshalb die Teams sich den einzelnen Flurbereinigungsverfahren nicht mit der vollen gebotenen Intensität widmen konnten. Dies wirkt sich vor allem auch dann negativ aus, wenn der Zeitraum zwischen der Zuteilung der neuen Grundstücke und dem Eigentumsübergang lang ist und dann Änderungen der Grundstückseigentümer wegen Verkaufs oder Erbgangs immer wieder zu Berichtigungen und damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen, - in dem oft langen zeitlichen Abstand zwischen dem technischen Abschluss und der Schlussfeststellung, der durch die verzögerte Grundbuchberichtigung durch den Notar bedingt ist, - in der im Landesvergleich seit Jahren schwachen Besetzung mit Vermessungstechnikern, die auch heute noch in der Besetzung der Pool-Teams fortwirkt. Andererseits bleibt zu hoffen, dass das elektronische Grundbuch die Arbeiten erleichtern wird. Synergieeffekte werden auch durch eine engere Zusammenarbeit der jetzt beim Landratsamt gebündelten Behörden erwartet. Zukünftig sollen die Verfahren zügiger abgewickelt werden. Allerdings kann die Beschleunigung der Verfahren nur gelingen, wenn nicht zu viele neue Verfahren eingeleitet werden. Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Bediensteten wegen der zu erbringenden Effizienzrendite immer mehr zurückgehen wird. Geplante Verfahren: Vor dem Hintergrund der o. g. Überlegungen erscheint es realistisch, bis auf weiteres pro Jahr ein neues Flurbereinigungsverfahren zu beginnen. Folgende neue Verfahren sind geplant:
Anlagen: Ablaufschema eines Flurneuordnungsverfahrens (Anlage 1) Übersichtskarte über die Flurneuordnungen im Ostalbkreis
(Anlage 2) Sichtvermerke: Zoglmeier Dezernent __________________________________________________ Götz Dezernat I __________________________________________________ Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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