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Vorlage - 053/05  

 
 
Betreff: Bericht über die Verfahren zur Durchführung der Flurneuordnung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV Beteiligt:Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.05.2005 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Bericht über die Verfahren zur Durchführung der Flurneuordnung im Ostalbkreis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Verwaltungsaufbau:

 

Der Dienstbezirk des ehemaligen Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung Ellwangen umfasste die gesamte Region Ostwürttemberg mit dem Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim.

 

Im Zuge der Durchführung der Verwaltungsreform  ist die Erledigung der Flurbereini-gungsverfahren neu geordnet worden. Jedes Landratsamt hat - wenn es dafür optiert hat - ein sogenanntes Grundteam erhalten, das mit Ausnahme der Beamten des höheren Dienstes aus Bediensteten des Landkreises besteht. Daneben sind bei den Landratsämtern sogenannte Poolteams tätig, die ausschließlich mit Bediensteten des Landes besetzt sind. Verteilt werden die Pool-Teams vom Regierungspräsidium Stuttgart nach Maßgabe des in den nächsten Jahren anfallenden Arbeitsanfalls, d. h. nach Zahl und Umfang der durchzuführenden Flurbereinigungsverfahren. Begründet hat der Gesetzgeber diese Regelung damit, dass sich die Zahl der Flurbereinigungsverfahren in den einzelnen Landkreisen im Lauf der Jahre ändert, weshalb eine zentrale Stelle die Verteilung von Personal auf die einzelnen Landratsämter steuern können müsse.

 

Im Landratsamt Ostalbkreis wird die Aufgabe der Flurbereinigung vom Geschäftsbereich 45 „Flurneuordnung und Landentwicklung“ im Dezernat IV  (Sitz in Ellwangen) erledigt, und zwar

 

-   von einem Grundteam mit 15 Mitarbeitern

-   von vier Pool-Teams mit insgesamt 49 Mitarbeitern.

 

Da der Landkreis Heidenheim auf sein Grundteam verzichtet hat, werden die im Land-kreis Heidenheim laufenden drei Verfahren von den Pool-Teams in Ellwangen mit erledigt. Gegenüber den im Ostalbkreis laufenden 20 Verfahren handelt es sich dabei allerdings um eine untergeordnete Größe.     

 

Darüber hinaus werden noch laufende Flurneuordnungsverfahren von Pool-Teams mit Dienstsitz in Crailsheim und Schorndorf unter der Regie des Landratsamtes Ostalbkreis weiter betreut und zum Abschluss gebracht.

 

Ziele der Flurbereinigungsverfahren:

 

Um die ganzheitliche Entwicklung des ländlichen Raumes zu unterstützen, können die vielseitigen Möglichkeiten eines umfassenden Entwicklungskonzeptes der Flurneuordnung genutzt werden. Dadurch werden die Belange der Land- und Forstwirtschaft, einer regionalen und gemeindlichen Entwicklung, die Stärkung der natürlichen Lebensgrund-lagen und die Realisierung von Großbauprojekten zusammengefasst und optimiert.

 

 

 

a) Land- und Forstwirtschaft

 

Weitreichende Maßnahmen sind nötig, um die aktiven und zukunftsträchtigen landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern sowie die Produktions- und Arbeitsbedingungen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Das beginnt mit der Herstellung eines modernen und zweckmäßig neugestalteten Wegenetzes und wird durch die Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes und der Schaffung betriebswirtschaftlich günstig geschnittener Grundstücke weiterverfolgt.

 

b) Umweltschutz

 

Die Erhaltung unserer Kulturlandschaft und die Förderung der Naturschutzbelange stellen hohe Anforderungen an die Planer. Wichtig sind hier die Vernetzung ökologisch wertvoller Landschaftselemente und die Neuanlage von Pflanzungen, Wasserflächen oder auch Sukkzessionsbereichen. Außerdem können schutzwürdige Flächen dadurch gesichert werden, dass sie in das Eigentum eines geeigneten Trägers überführt werden oder dass Nutzungs- und Extensivierungsverträge mit den Bewirtschaftern abgeschlossen werden.

 

c) Regionale und gemeindliche Entwicklung

 

Von Beginn an werden intensive Gespräche mit den Gemeinden geführt, um deren Entwicklung und Infrastruktur durch ein Flurneuordnungsverfahren zu stärken. Hier können Dorferneuerungsmaßnahmen abgewickelt, Freizeit- und Fremdenverkehrsangebote verbessert und auch Flächen für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

d) Großbauprojekte

 

In den 70er-Jahren und Anfang der 80er-Jahre stand die Realisierung der Autobahn A7 durch mehrere Flurneuordnungsverfahren an. Mit diesem bodenordnerischen Instrument konnten der Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und die Durchschneidungsschäden durch die neue Trasse minimiert werden. So konnte die Autobahn ohne jegliche Enteignungsmaßnahme realisiert werden.

 

Von den insgesamt neun Autobahnverfahren, mit denen die Grundlagen für die A7 geschaffen worden sind, sind drei bereits schlussfestgestellt.

 

Folgende vier Flurbereinigungen stehen kurz vor dem Abschluss:

 

-   Giengen/Herbrechtingen (A7)

-   Westhausen (A7)

-   Aalen-Ebnat (A7)

-   Aalen-Waldhausen (A7)

 

In den beiden großen, komplexen Verfahren Ellwangen/Rainau (A7) und Ellwangen-Ost (A7) sind noch umfangreiche Arbeiten mit den Widerspruchsregelungen und der Aufstellung der Berichtigungsunterlagen zu bewältigen.


Weitere Projekte wie z. B. der Neubau der B 290 bei Schwabsberg oder der B 29 bei Lauchheim folgten; die Umgehungsstraße bei Mögglingen wird ein weiteres größeres Projekt sein. Genauso werden sogenannte „Unternehmensverfahren“ auch für den Bau von Wasserrückhaltebecken, wie z.B. im Bopfinger und Unterschneidheimer Raum, durchgeführt.

 

Grundsätzlicher Verfahrensablauf:

 

Der Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens lässt sich in seinen wesentlichen Schritten wie folgt darstellen:

 

Anordnungsbeschluss

Vorstandswahl

Wertermittlung der Grundstücke

Erarbeitung und Ausbau des Wege- und Gewässernetzes

Wunschentgegennahme

Zuteilung der neuen Grundstücke

Aufstellung des Flurbereinigungsplanes

Widerspruchsregelungen

Berichtigung der öffentlichen Bücher

Schlussfeststellung

 

Der genaue Ablauf der Verfahren ergibt sich aus Anlage 1.

 

Verfahrensübersicht:

 

Derzeit betreut der Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung auf der Fläche des Ostalbkreises 20 laufende Flurneuordnungsverfahren mit einem Gesamtumfang von rund 24.000 ha, an denen rund 5.430 Grundstückseigentümer beteiligt sind (siehe Übersichtskarte in Anlage 2).

 

Name der

laufenden Verfahren

Fläche

[ha]

bearbeitende Stelle

Anordnung

 

Stand des Verfahrens

 

Aalen-Ebnat (A7)

1204

Ellwangen

01/1983

Technischer Abschluss

Aalen-Waldhausen (A7)

1753

Ellwangen

01/1983

Technischer Abschluss

Westhausen (A7)

740

Ellwangen

05/1983

Technischer Abschluss

Ellwangen-Ost (A7)

2155

Ellwangen

12/1983

Flurbereinigungsplan

Ellwangen/Rainau (A7)

2696

Ellwangen

12/1983

Flurbereinigungsplan

Göggingen-Mulfingen

172

Schorndorf

10/1986

Technischer Abschluss

Unterschneidheim

1340

Ellwangen

07/1987

Flurbereinigungsplan

Unterschneidheim-Zöbingen

1064

Ellwangen

07/1987

Widerspruchsregelung Zuteilung

Lauchheim (B 29)

808

Ellwangen

11/1987

Widerspruchsregelung Zuteilung

Tannhausen-Riepach

216

Ellwangen

06/1988

Technischer Abschluss

Lorch (Baggerseen)

79

Schorndorf

06/1989

Zuteilung der neuen Grundstücke

Täferrot

320

Schorndorf

12/1989

Widerspruchsregelung Zuteilung

Tannhausen

1465

Crailsheim

03/1992

Flurbereinigungsplan

Bopfingen-Kerkingen/Oberdorf

1789

Ellwangen

08/1996

Aufnahme Wege- und Gewässernetz

Lauchheim-Röttingen

1079

Ellwangen

04/1998

Aufnahme Wege- und Gewässernetz

Rosenberg-Hummelsweiler

256

Crailsheim

09/1998

Zuteilung der neuen Grundstücke

Bopfingen-Baldern

1102

Ellwangen

12/1998

Wege- und Gewässerausbau

Neuler

2148

Ellwangen

12/1998

Wege- und Gewässerausbau

Iggingen

1131

Ellwangen

04/2003

Wege- und Gewässerplanung

Aalen-Beuren

446

Ellwangen

09/2004

Vorstandswahl

 

Die Gesamtausführungskosten für die laufenden Verfahren betragen rund 60.400.000 €, der Zuschusssatz variiert zwischen 79 und 85 Prozent.

 

Probleme bei der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren:

 

Ein ärgerliches aktuelles Problem stellt sich wie folgt dar:

 

Im Rahmen des gemeinsamen Antrags als Grundlage für Zahlungen der EU an Landwirte kommt es u. a. darauf an, ob ein Grundstück im Mai 2003 als Acker oder als Grünland bewirtschaftet worden ist. Für Ackerland erhält der Landwirt eine Flächenprämie in Höhe von 300 €/ha, für Grünland erhält er nur 70 €/ha. Bei einigen Flurbereinigungsverfahren (Tannhausen , Unterschneidheim und Unterschneidheim-Zöbingen) ist die Zuteilung nach dem Mai 2003 erfolgt. Dabei sind die Teilnehmer, denen Ackerland zugeteilt worden ist, davon ausgegangen, dass ihnen im Rahmen des gemeinsamen Antrags auch die Flächenprämie für Ackerland in Höhe von 300 €/ha gewährt wird. Dies ist aber nur der Fall, wenn die betreffenden Grundstücke im Mai 2003 tatsächlich Ackerland waren. Dies ist in etlichen Fällen nicht der  Fall, was bereits zu einer großen Unzufriedenheit der betreffenden Landwirte geführt hat. Dies wird zu Widersprüchen im Flurbereinigungsverfahren und massiven Forderungen der Landwirte auf Ausgleichszahlungen führen. Es handelt sich dabei um ein Problem, das landesweit immer wieder vorkommt. Die zuständigen Ministerien des Landes und des Bundes streben bei der EU eine Sonderregelung zu Gunsten der  betroffenen Landwirte an.

 

Mehrarbeit für den Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung entsteht in beträchtlichem Umfang, als in den o. g. Flurbereinigungsverfahren nachträglich ermittelt werden muss, welche Flächen im Mai 2003 als Ackerland und welche Flächen als Grünland genutzt worden sind. Diese Flächen müssen den Landwirten für die Beantragung der Betriebsprämie zur Verfügung gestellt werden.

 

Weitere Probleme bei der Durchführung dieser Verfahren lassen sich wie folgt darstellen:

 

-   Die weitgehenden Forderungen der privaten Naturschutzverbände führten verschiedentlich zu Erschwernissen bei der Aufstellung der Wege- und Gewässerpläne und zu Unmut bei den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften, so insbesondere bei der Flurbereinigung Neuler,

 

-   durch die nicht zeitgerechte Vorlage von Planungen anderer Planungsträger (z. B. Hochwasserschutz und Straßenbau) traten Verzögerungen im Verfahrensablauf auf. Dies gilt auch für langwierige Bauleitplanungen in manchen Städten.

 

-   Die nachträgliche Meldung von FFH-Gebieten hat in laufenden Flurbereinigungen zur Verunsicherung und Verärgerung der Teilnehmer geführt, vor allem, wenn die Zuteilung bereits erfolgt war bzw. der Flurbereinigungsplan bereits festgesetzt war. Obwohl bei einer gemeldeten FFH-Fläche eine Wertminderung nicht gegeben ist, muss mit Widersprüchen gerechnet werden.

 

Verfahrensdauer:

 

Die Laufzeit von Flurbereinigungsverfahren hat sich in der Vergangenheit oft auf einen Zeitraum von ca. 20 Jahren erstreckt. Die Gründe dafür liegen vor allem

 

-   in der sächlichen Komplexität der Verfahren, bei denen die Planungen mit ca. 40 Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden müssen,

 

-   in den zahlreichen Möglichkeiten der Eigentümer, Rechtsbehelfe einzulegen,

 

-   in der Größe der Flurbereinigungsgebiete, die in einer ganzen Reihe von Fällen 650 ha (Landesdurchschnitt) bei weitem überschreitet,

 

-   in der großen Zahl an Flurbereinigungsverfahren, weshalb die Teams sich den einzelnen Flurbereinigungsverfahren nicht mit der vollen gebotenen Intensität widmen konnten. Dies wirkt sich vor allem auch dann negativ aus, wenn der Zeitraum zwischen der Zuteilung der neuen Grundstücke und dem Eigentumsübergang lang ist und dann Änderungen der Grundstückseigentümer wegen Verkaufs oder Erbgangs immer wieder zu Berichtigungen und damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen,

 

-   in dem oft langen zeitlichen Abstand zwischen dem technischen Abschluss und der Schlussfeststellung, der durch die verzögerte Grundbuchberichtigung durch den Notar bedingt ist,

 

-   in der im Landesvergleich seit Jahren schwachen Besetzung mit Vermessungstechnikern, die auch heute noch in der Besetzung der Pool-Teams fortwirkt.

 

Andererseits bleibt zu hoffen, dass das elektronische Grundbuch die Arbeiten erleichtern wird. Synergieeffekte werden auch durch eine engere Zusammenarbeit der jetzt beim Landratsamt gebündelten Behörden erwartet.

 

Der für die Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens entscheidende Zeitraum ist die Dauer zwischen Wegeausbau und Besitzeinweisung, da in dieser Zeit die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen durch die Durchschneidung durch neue Wege beeinträchtigt ist. Dieser Zeitraum soll künftig so weit wie möglich reduziert werden. Das kann durch die Konzentrierung der vorhandenen Mitarbeiter(innen) und auch durch die Unterstützung durch den Geschäftsbereich Vermessung geschehen. Inwieweit für diese Unterstützung Gelder in den Finanzausgleich eingestellt werden, steht noch nicht konkret fest.

 

Zukünftig sollen die Verfahren zügiger abgewickelt werden. Allerdings kann die Beschleunigung der Verfahren nur gelingen, wenn nicht zu viele neue Verfahren eingeleitet werden. Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Bediensteten wegen der zu erbringenden Effizienzrendite immer mehr zurückgehen wird.

 

Geplante Verfahren:

 

Vor dem Hintergrund der o. g. Überlegungen erscheint es realistisch, bis auf weiteres pro Jahr ein neues Flurbereinigungsverfahren zu beginnen.

 

Folgende neue Verfahren sind geplant:

 

Name der

geplanten Verfahren

Fläche

[ha]

bearbeitende Stelle

Anordnung

 

Stand des Verfahrens

 

Lauchheim-Hülen

784

Ellwangen

11/2005

Anordnung 2005 geplant

Jagstzell (Radweg)

20

Crailsheim

07/2005

Anordnung 2005 geplant

Böbingen

1000

Ellwangen

gepl.

Anordnung 2006 geplant

Kirchheim

1130

Ellwangen

gepl.

Anordnung 2007 geplant

Essingen

1180

Ellwangen

gepl.

in Vorschau

Mögglingen (B 29)

1172

Ellwangen

gepl.

in Vorschau

 

Der Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung hat derzeit einen Arbeitsvorrat von sieben Jahren.

 

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Bediensteten des Grundteams werden mit Ausnahme der Beamten des höheren Dienstes vom Landkreis als Landesbedienstete bezahlt. Der Landkreis erhält dafür vom Land eine Pauschale, die im Jahr 2005 um zwei Prozent, in den Folgejahren bis 2011 pro Jahr um drei Prozent gekürzt wird. Diese Einsparungsrendite muss durch entsprechende Personaleinsparungen erwirtschaftet werden. Außerdem muss der Landkreis für die Sachkosten aufkommen, wofür er vom Land ebenfalls eine pauschale Zahlung erhält. Zu gegebener Zeit wird darüber berichtet, wie sich bei den Personal- und Sachkosten die Einnahmen und Ausgaben entwickeln.

 

Für die Pool-Teams trägt das Land nach dem Verwaltungsreformgesetz die Kosten direkt.

 

Nachdem sich der sächliche Aufwand für das Grund- und die Poolteams häufig nicht aufteilen lässt, wird zur Zeit zwischen den Landratsämtern und dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Vereinbarung über die Tragung und Aufteilung der gemeinsamen Kosten von Grund- und Pool-Teams erarbeitet. Diese Vereinbarung wird den zuständigen Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt werden.

Finanzierung und Folgekosten:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ablaufschema eines Flurneuordnungsverfahrens (Anlage 1) 

Übersichtskarte über die Flurneuordnungen im Ostalbkreis (Anlage 2)

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachbereich                   __________________________________________________

                   Zoglmeier

Dezernent                   __________________________________________________

                   Götz

Dezernat I                   __________________________________________________

                   Wolf

Dezernat II                   __________________________________________________

                   Hubel

Landrat                   __________________________________________________

                   Pavel