Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Zwischenbericht Kenntnis. Sachverhalt/Begründung: 1. Beschlusslage Der Kreistag stimmte in
seiner Sitzung vom 27. Juli 2004 den vorgestellten Eckdaten zur
künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglichen Ausgestaltung der
kreisweiten Tarifkooperation zu. Den Mitgliedern des Kreistages wurden hierzu
der Entwurf des Tarifzonenplans für den Ostalbkreis, die künftigen
Fahrausweisarten und verschiedene Varianten der Fahrpreisgestaltung
vorgestellt. In den vertraglichen Regelungen sind nach den Vorstellungen des
Kreistags die Aufgaben und Pflichten der Verkehrsunternehmen und des Kreises zu
regeln. Auf die Aufnahme einer Erfolgsbeteiligung wurde besonders hingewiesen.
Gleichzeitig nahm das Gremium die voraussichtlich zu erwartenden
kooperationsbedingten Aufwendungen zur Kenntnis. Ohne die Kosten der
Verbundorganisation und der verbundbedingten Erstinvestitionen ergaben sich
jährliche Gesamtkosten zwischen 3,52 und 3,95 Mio. € mit einem
Landkreisanteil zwischen 1,76 und 1,96 Mio. €. Zur Finanzierung wurde
ausgeführt, dass durch Umschichtungen von ÖPNV-Mitteln in die kreisweite
Tarifkooperation, dem Wegfall der Mitfinanzierung kommunaler Fahrpreismaßnahmen
und Einspareffekte im Schülerbeförderungshaushalt je nach Ausgestaltung des
Abgabepreises ohne die Kosten der Verbundorganisation jährliche Mehrkosten in
Höhe von ca. 310.000 € entstehen. Einzelheiten zur
Tarifkooperation ergeben sich aus beigefügten Auszügen des Vortrages, der im
Rahmen des Nahverkehrskongresses am 14. Oktober 2004 im
Ostalbkreishaus gehalten wurde (Anlage 1). 2. Weitere Verhandlungen mit
den Verkehrsunternehmen In zahlreichen Gesprächen
konnten inzwischen mit den Verkehrsunternehmen Übereinstimmung bei allen
wichtigen Punkten der Fahrpreisgestaltung, der Organisation, der Finanzierung
und der Struktur der Verträge erzielt werden. Wesentlichste Punkte sind: Tarifzonenplan: Gegenüber dem ursprünglichen
Vorschlag wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen sowie die
Innenstadtbereiche den Erfordernissen angepasst. Kreisgrenzenüberschreitende
Regelungen sollen nach Start der Tarifkooperation angegangen werden. Entwicklung des
Abgabepreises: Die Verkehrsunternehmen sind
damit einverstanden, dass der Ostalbkreis nach vorheriger Beratung durch die
Verkehrsunternehmen über die Höhe des Abgabepreises entscheidet. Fahrausweisarten/Abgabepreise: Mit Einführung des
Ostalb-Tarifs werden neben den regulären Einzelfahrscheinen auch solche auf
Chipkarten mit einem durchgängigen Rabatt von 25 % angeboten. Hierbei ist
erklärtes Ziel, dass im gesamten Landkreis ein einheitliches, modernes
Chipkartensystem eingeführt wird. Rabattierte Einzelfahrscheine sind auch in
Zügen der DB Regio AG für einen Versuchszeitraum von 2 Jahren gültig. Die
endgültige Festlegung der Höhe des Ostalb-Tarifs ist erst kurz vor Start der
Tarifkooperation möglich, um den Entwicklungen der Haustarife der Unternehmen
Rechnung tragen zu können. Die Einführung besonderer Angebote wie z. B.
Studententicket, Jobticket oder Tageskarten wurde zunächst zurückgestellt,
genauso die Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets oder der BahnCard. Diese
sollen nach Start der Tarifkooperation wieder vorangebracht werden. Parallelverkehre/Bedienverbote: Gemeinsames Ziel der
Landkreisverwaltung und der Verkehrsunternehmen ist es, dass für Fahrgäste
derzeit bestehende Bedienungseinschränkungen nicht mehr spürbar sind. Die
Verkehrsunternehmen sagten zu, hierzu bilaterale Regelungen zur
Einnahmeaufteilung auf parallel befahrenen Strecken zu treffen. Die Fahrzeuge
aller Verkehrsunternehmen sind dann uneingeschränkt im gesamten Landkreis nutzbar.
Der Landkreis beteiligt sich an diesen Regelungen finanziell nicht. Abrechnung: Alle entstehenden
Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen sollen mit Hilfe eines
dezentral einsetzbaren Abrechnungssystems ermittelt werden. Die Zusammenführung
der Abrechnungsdaten erfolgt in einer externen Verrechnungsstelle, die von den
Verkehrsunternehmen eingerichtet wird. Auf eine größtmögliche Transparenz der
Abrechnung wird Wert gelegt. Dem Ostalbkreis wird ein uneingeschränktes
Prüfungsrecht eingeräumt. Nach Einführung der harmonisierten Fahrpreise
entsteht bei den Verkehrsunternehmen bis zur Auszahlung der ersten Ansprüche
eine Finanzierungslücke. Diese ergibt sich daraus, dass den Verkehrsunternehmen
im ersten Monat die vollen Kosten aus dem Fahrbetrieb entstehen, die jeweiligen
Verkaufszahlen jedoch erst zum 20. des zweiten Monats der
Verrechnungsstelle gemeldet werden können. Die Auszahlung der Beträge für
Harmonisierung und Durchtarifierung kann somit erst zum 20. des dritten
Monats erfolgen. Um die damit verbundenen Nachteile der Verkehrsunternehmen bei
der Liquidität auszugleichen, erhalten diese am 15. des ersten Monats eine
Vorauszahlung in Höhe von ca. 80 % des voraussichtlichen
Ausgleichsbetrages, die mit dem tatsächlichen Anspruch verrechnet wird. Erfolgsbeteiligung des
Landkreises: In früheren Vorlagen wurde
bereits die Forderung nach einer Beteiligung des Landkreises am Erfolg der
Tarifkooperation aufgestellt, was vom Kreistag ebenso gesehen wurde. Die
Verkehrsunternehmen haben dem insofern zugestimmt, als bei der Ermittlung ihrer
Haustarife als Grundlage für die Ermittlung der Unternehmensansprüche der
Anstieg der Verkaufszahlen berücksichtigt wird. Organisation: In einem
Koordinierungsbeirat werden wichtige Entscheidungen des Landkreises beratend
vorbereitet, wie z. B. die Gestaltung der Abgabepreise und die Konzeption
zur Öffentlichkeitsarbeit. Mitglieder des Koordinierungsbeirates sind Vertreter
der großen Verkehrsunternehmen Abt, OVA und RBS, von FahrBus Ellwangen und
FahrBus Gmünd, der DB Regio AG, des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des
Landkreises. Eine Koordinierungsstelle wird mit vorhandenem Personal beim
Geschäftsbereich Nahverkehr des Ostalbkreises eingerichtet. Diese hat als
Aufgaben unter anderem die Überwachung der Auswirkungen des Ostalb-Tarifs und
die Koordination von Marketingaufgaben sowie die Ansprechfunktion für externe
Anfragen. Zur Ermittlung der Ansprüche der einzelnen Verkehrsunternehmen und
der Aufwendungen des Landkreises wird eine externe Verrechnungsstelle
eingerichtet. Der Verzicht auf eine eigenständige Verbundorganisation hat
voraussichtlich deutliche Kostenvorteile. Vertragsstruktur: Es wird ein Vertrag
zwischen dem Ostalbkreis, den Busunternehmen und der DB Regio AG abgeschlossen,
der von allen Vertragspartnern unterschrieben wird. In einem allgemeinen Teil
werden die für alle Vertragspartner gemeinsam geltenden Regeln festgelegt. In
einem speziellen Teil sind die Regelungen zu treffen, die zwischen dem
Landkreis und den Busunternehmen und in einem weiteren Teil die Regelungen zu
treffen, die zwischen der DB Regio AG und dem Landkreis gelten. Ein weiterer
Vertrag ist zwischen dem Land Baden-Württemberg (Verkehrsministerium) und dem
Ostalbkreis zu schließen, in dem insbesondere Regelungen zu den Zuschüssen des
Landes zu treffen sind. 3. Förderung des Landes
Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg
übernimmt - 50 % der
Harmonisierungsverluste (degressiv) - 50 % der
Durchtarifierungsverluste - 50 % der laufenden Kosten
der Kooperation (z. B. Koordinierungsstelle) - 50 % der
Investitionen die zum Start der Kooperation erforderlich sind An diesen Fördersätzen hat
sich trotz einer grundsätzlichen Änderung der Konzeption der Verbundförderung
des Landes nichts geändert. Die Änderung der Förderkonzeption betrifft Verbünde
mit pauschalen Zuschüssen und einer Alteinnahmensicherung. Dem gegenüber sind
im Ostalbkreis die tatsächlich verkauften Fahrscheine die Grundlage der
Abrechnung, wobei das unternehmerische Risiko bei den Verkehrsunternehmen
verbleibt. Dies ist im Sinne des Landes. Die vom Land außerdem
geforderte Kooperationsklausel mit Nachbarverbünden greift für den Ostalbkreis
nicht sofort, sondern erst am Ende des ersten, zunächst auf voraussichtlich 3 -
4 Jahre befristeten Vertrages. Vorüberlegungen für verbundübergreifende
Regelungen werden jedoch bereits im Vorfeld angestellt. 4. Technische Voraussetzungen
- kooperationsbedingte Erstinvestitionen Zur Einführung und
praktischen Umsetzung der kreisweiten Tarifkooperation sind u. a. folgende
technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit der künftige Ostalb-Tarif auch
flächendeckend von allen Busunternehmen und der DB Regio AG verkauft werden
kann: Im Busbereich muss eine
Erweiterung der Leistungsfähigkeit der Fahrscheinausgabe- und -entwertesysteme
vorgenommen werden, da diese bisher nur für das Netz eines Unternehmens und
allenfalls für Teile des Liniennetzes
des Ostalbkreises einsetzbar sind. Auch sind bei den Busunternehmen bisher
unterschiedliche Chipkartensysteme als technische Grundlage für den Verkauf von
rabattierten Einzelfahrscheinen im Einsatz. Solche Fahrscheine können über den
Bereich des ausgebenden Unternehmens hinaus aber nur verkauft werden, wenn die
verschiedenen Systeme kompatibel sind, was bislang häufig nicht der Fall ist.
Deshalb ist ein wichtiges Ziel, die technischen Grundlagen für ein
kreiseinheitliches Chipkartensystem im Busverkehr einzuführen. Bei der DB Regio AG sind an
allen Bahnhöfen innerhalb des Ostalbkreises die Fahrausweisautomaten von der
Hard- und Softwareseite her so umzurüsten, dass von diesen ausgehend
Fahrscheine des Ostalb-Tarifs auch zu Zielen im Busnetz verkauft werden können.
Für das Spitzabrechnungsverfahren ist ein Abrechnungssystem aufzubauen, das den
Erfordernissen der Verkehrsunternehmen und des Landkreises entspricht. Zur
Information der Fahrgäste sind zudem an den Bahnhöfen und den Haltestellen
entsprechende Informationsmöglichkeiten zu schaffen. Diese sind in ein
umfassendes Marketingkonzept zur Tarifkooperation einzubinden. Die entsprechenden Kosten
lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig ermitteln. Innerhalb einer
kleinen Arbeitsgruppe werden Ausschreibungen zur Einholung konkreter Angebote
vorbereitet. Sobald diese vorliegen erhält der Kreistag eine Zusammenstellung
der technischen Notwendigkeiten im Bus- und Schienenverkehr, der notwendigen
Informationsausstattung sowie für das Marketingkonzept. Die Aufwendungen werden
zu 50 % vom Land übernommen. 5. Umschichtungen von Mitteln
des Landkreises Bisher unterstützt der
Ostalbkreis Maßnahmen der Städte und Gemeinden zur Verbilligung der Fahrpreise
in Höhe von zuletzt ca. 400.000 €. Begünstigt werden vor allem die Stadt
Aalen mit über 300.000 €, die Stadt Schwäbisch Gmünd mit 50.000 € und
16 weitere Städte und Gemeinden. Diese Mittel werden künftig zu Gunsten
der kreisweiten Tarifkooperation umgeschichtet. Die betroffenen Städte und
Gemeinden wurden darüber informiert. Hingewiesen wurde darauf, dass auch
künftig die Möglichkeit besteht, die Abgabepreise nach dem neuen Ostalb-Tarif
weiter zu verbilligen. Im Herbst des Jahres soll
der Nahverkehrsplan des Ostalbkreises insofern geändert werden, als die
Beteiligung des Landkreises an den tariflichen Maßnahmen der Städte und
Gemeinden und alle weiteren tariflichen Maßnahmen des Kreises zu Gunsten der
Tarifkooperation gestrichen werden. 6. Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der im April
2005 erzielten Grundsatzeinigungen in zahlreichen Kernpunkten werden nun die
verschiedenen Vertragsteile ausgearbeitet. Mit den Verkehrsunternehmen sind
neben den vertraglichen Fragen noch zahlreiche Details zur praktischen und
technischen Ausgestaltung der Tarifkooperation zu klären. Ziel ist, die
Vertragsentwürfe in der Sitzung des Kreistages vom 26. Juli 2005 einzubringen.
Zur Abschätzung der
verbundbedingten Erstinvestitionen werden Angebote alternativ für die Anpassung
der vorhandenen Ausstattung und für eine Neuausstattung auf dem modernsten
Stand eingeholt und gegenübergestellt. Ergänzend werden Kostenabschätzungen für
notwendige Informationseinrichtungen an Haltestellen und Bahnhöfen und für
Marketingmaßnahmen zur Einführung des Ostalb-Tarifs vorgenommen. Die zu
erwartenden Kosten werden den Gremien so rasch wie möglich vorgelegt. Ebenso ist vorgesehen, mit
dem Land Baden-Württemberg so rasch wie möglich Verhandlungen aufzunehmen,
sobald die zu erwartenden Kosten der Erstinvestitionen und der laufenden Kosten
vorliegen. Um negative Überraschungen so weit wie möglich auszuschließen, hält
die Landkreisverwaltung bereits heute Kontakt mit dem Verkehrsministerium. Die zu erwartenden Kosten
für den laufenden Betrieb der Tarifkooperation mit den Elementen
Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen, Kosten der Verrechnungs-
und Koordinierungsstelle, den laufenden Marketingaufwendungen, den Einsparungen
in anderen Bereichen des ÖPNV-Haushaltes sowie die Beteiligungen des Landes
Baden-Württembergs werden vorbereitet und bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes des Jahres 2006 berücksichtigt. Neben der vertraglichen und finanziellen Seite wird der Kreistag auch über die weitere Terminplanung informiert. Hierbei wird vom Ostalbkreis und den Verkehrsunternehmen Wert darauf gelegt, dass rechtlich einwandfreie vertragliche Regelungen gefunden werden, die technische Ausstattung bei Verbundstart einwandfrei funktioniert und ein qualitativ hochwertiges und dauerhaftes Ergebnis zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit gefunden wird. Finanzierung und Folgekosten:
Zur Finanzierung der kreisweiten Tarifkooperation entstehen Aufwendungen
aus: 1. Harmonisierung und Durchtarifierung 2. Kosten der Verbundorganisation (Koordinierungs- und
Verrechnungsstelle) 3. einmalige Kosten für die Erstinvestitionen Die unter 2. und 3. genannten Kosten werden zur Zeit genau ermittelt und
in einer Sitzungsvorlage für die Kreisgremien dargestellt. Anlagen: 1 Sichtvermerke: Maier Dezernent __________________________________________________ Götz Dezernat I __________________________________________________ Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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