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Vorlage - 051/05  

 
 
Betreff: Landkreisweite Tarifkooperation
- Zwischenbericht, Eckpunkte der Ausgestaltung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.05.2005 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Zwischenbericht Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1.   Beschlusslage

 

      Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung vom 27. Juli 2004 den vorgestellten Eckdaten zur künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglichen Ausgestaltung der kreisweiten Tarifkooperation zu. Den Mitgliedern des Kreistages wurden hierzu der Entwurf des Tarifzonenplans für den Ostalbkreis, die künftigen Fahrausweisarten und verschiedene Varianten der Fahrpreisgestaltung vorgestellt. In den vertraglichen Regelungen sind nach den Vorstellungen des Kreistags die Aufgaben und Pflichten der Verkehrsunternehmen und des Kreises zu regeln. Auf die Aufnahme einer Erfolgsbeteiligung wurde besonders hingewiesen. Gleichzeitig nahm das Gremium die voraussichtlich zu erwartenden kooperationsbedingten Aufwendungen zur Kenntnis. Ohne die Kosten der Verbundorganisation und der verbundbedingten Erstinvestitionen ergaben sich jährliche Gesamtkosten zwischen 3,52 und 3,95 Mio. € mit einem Landkreisanteil zwischen 1,76 und 1,96 Mio. €. Zur Finanzierung wurde ausgeführt, dass durch Umschichtungen von ÖPNV-Mitteln in die kreisweite Tarifkooperation, dem Wegfall der Mitfinanzierung kommunaler Fahrpreismaßnahmen und Einspareffekte im Schülerbeförderungshaushalt je nach Ausgestaltung des Abgabepreises ohne die Kosten der Verbundorganisation jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 310.000 € entstehen.

 

      Einzelheiten zur Tarifkooperation ergeben sich aus beigefügten Auszügen des Vortrages, der im Rahmen des Nahverkehrskongresses am 14. Oktober 2004 im Ostalbkreishaus gehalten wurde (Anlage 1).

 

2.   Weitere Verhandlungen mit den Verkehrsunternehmen

 

      In zahlreichen Gesprächen konnten inzwischen mit den Verkehrsunternehmen Übereinstimmung bei allen wichtigen Punkten der Fahrpreisgestaltung, der Organisation, der Finanzierung und der Struktur der Verträge erzielt werden. Wesentlichste Punkte sind:

 

      Tarifzonenplan:

 

      Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen sowie die Innenstadtbereiche den Erfordernissen angepasst. Kreisgrenzenüberschreitende Regelungen sollen nach Start der Tarifkooperation angegangen werden.

 

      Entwicklung des Abgabepreises:

 

      Die Verkehrsunternehmen sind damit einverstanden, dass der Ostalbkreis nach vorheriger Beratung durch die Verkehrsunternehmen über die Höhe des Abgabepreises entscheidet.

 

      Fahrausweisarten/Abgabepreise:

 

      Mit Einführung des Ostalb-Tarifs werden neben den regulären Einzelfahrscheinen auch solche auf Chipkarten mit einem durchgängigen Rabatt von 25 % angeboten. Hierbei ist erklärtes Ziel, dass im gesamten Landkreis ein einheitliches, modernes Chipkartensystem eingeführt wird. Rabattierte Einzelfahrscheine sind auch in Zügen der DB Regio AG für einen Versuchszeitraum von 2 Jahren gültig. Die endgültige Festlegung der Höhe des Ostalb-Tarifs ist erst kurz vor Start der Tarifkooperation möglich, um den Entwicklungen der Haustarife der Unternehmen Rechnung tragen zu können. Die Einführung besonderer Angebote wie z. B. Studententicket, Jobticket oder Tageskarten wurde zunächst zurückgestellt, genauso die Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets oder der BahnCard. Diese sollen nach Start der Tarifkooperation wieder vorangebracht werden.

 

      Parallelverkehre/Bedienverbote:

 

      Gemeinsames Ziel der Landkreisverwaltung und der Verkehrsunternehmen ist es, dass für Fahrgäste derzeit bestehende Bedienungseinschränkungen nicht mehr spürbar sind. Die Verkehrsunternehmen sagten zu, hierzu bilaterale Regelungen zur Einnahmeaufteilung auf parallel befahrenen Strecken zu treffen. Die Fahrzeuge aller Verkehrsunternehmen sind dann uneingeschränkt im gesamten Landkreis nutzbar. Der Landkreis beteiligt sich an diesen Regelungen finanziell nicht.

 

      Abrechnung:

 

      Alle entstehenden Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen sollen mit Hilfe eines dezentral einsetzbaren Abrechnungssystems ermittelt werden. Die Zusammenführung der Abrechnungsdaten erfolgt in einer externen Verrechnungsstelle, die von den Verkehrsunternehmen eingerichtet wird. Auf eine größtmögliche Transparenz der Abrechnung wird Wert gelegt. Dem Ostalbkreis wird ein uneingeschränktes Prüfungsrecht eingeräumt. Nach Einführung der harmonisierten Fahrpreise entsteht bei den Verkehrsunternehmen bis zur Auszahlung der ersten Ansprüche eine Finanzierungslücke. Diese ergibt sich daraus, dass den Verkehrsunternehmen im ersten Monat die vollen Kosten aus dem Fahrbetrieb entstehen, die jeweiligen Verkaufszahlen jedoch erst zum 20. des zweiten Monats der Verrechnungsstelle gemeldet werden können. Die Auszahlung der Beträge für Harmonisierung und Durchtarifierung kann somit erst zum 20. des dritten Monats erfolgen. Um die damit verbundenen Nachteile der Verkehrsunternehmen bei der Liquidität auszugleichen, erhalten diese am 15. des ersten Monats eine Vorauszahlung in Höhe von ca. 80 % des voraussichtlichen Ausgleichsbetrages, die mit dem tatsächlichen Anspruch verrechnet wird.

 

      Erfolgsbeteiligung des Landkreises:

 

      In früheren Vorlagen wurde bereits die Forderung nach einer Beteiligung des Landkreises am Erfolg der Tarifkooperation aufgestellt, was vom Kreistag ebenso gesehen wurde. Die Verkehrsunternehmen haben dem insofern zugestimmt, als bei der Ermittlung ihrer Haustarife als Grundlage für die Ermittlung der Unternehmensansprüche der Anstieg der Verkaufszahlen berücksichtigt wird.  

 

      Organisation:

 

      In einem Koordinierungsbeirat werden wichtige Entscheidungen des Landkreises beratend vorbereitet, wie z. B. die Gestaltung der Abgabepreise und die Konzeption zur Öffentlichkeitsarbeit. Mitglieder des Koordinierungsbeirates sind Vertreter der großen Verkehrsunternehmen Abt, OVA und RBS, von FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd, der DB Regio AG, des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Landkreises. Eine Koordinierungsstelle wird mit vorhandenem Personal beim Geschäftsbereich Nahverkehr des Ostalbkreises eingerichtet. Diese hat als Aufgaben unter anderem die Überwachung der Auswirkungen des Ostalb-Tarifs und die Koordination von Marketingaufgaben sowie die Ansprechfunktion für externe Anfragen. Zur Ermittlung der Ansprüche der einzelnen Verkehrsunternehmen und der Aufwendungen des Landkreises wird eine externe Verrechnungsstelle eingerichtet. Der Verzicht auf eine eigenständige Verbundorganisation hat voraussichtlich deutliche Kostenvorteile.

 

      Vertragsstruktur:

 

      Es wird ein Vertrag zwischen dem Ostalbkreis, den Busunternehmen und der DB Regio AG abgeschlossen, der von allen Vertragspartnern unterschrieben wird. In einem allgemeinen Teil werden die für alle Vertragspartner gemeinsam geltenden Regeln festgelegt. In einem speziellen Teil sind die Regelungen zu treffen, die zwischen dem Landkreis und den Busunternehmen und in einem weiteren Teil die Regelungen zu treffen, die zwischen der DB Regio AG und dem Landkreis gelten. Ein weiterer Vertrag ist zwischen dem Land Baden-Württemberg (Verkehrsministerium) und dem Ostalbkreis zu schließen, in dem insbesondere Regelungen zu den Zuschüssen des Landes zu treffen sind.

 

3.   Förderung des Landes Baden-Württemberg

 

      Das Land Baden-Württemberg übernimmt

 

      - 50 % der Harmonisierungsverluste (degressiv)

      - 50 % der Durchtarifierungsverluste

      - 50 % der laufenden Kosten der Kooperation (z. B. Koordinierungsstelle)

      - 50 % der Investitionen die zum Start der Kooperation erforderlich sind

 

      An diesen Fördersätzen hat sich trotz einer grundsätzlichen Änderung der Konzeption der Verbundförderung des Landes nichts geändert. Die Änderung der Förderkonzeption betrifft Verbünde mit pauschalen Zuschüssen und einer Alteinnahmensicherung. Dem gegenüber sind im Ostalbkreis die tatsächlich verkauften Fahrscheine die Grundlage der Abrechnung, wobei das unternehmerische Risiko bei den Verkehrsunternehmen verbleibt. Dies ist im Sinne des Landes.

 

      Die vom Land außerdem geforderte Kooperationsklausel mit Nachbarverbünden greift für den Ostalbkreis nicht sofort, sondern erst am Ende des ersten, zunächst auf voraussichtlich 3 - 4 Jahre befristeten Vertrages. Vorüberlegungen für verbundübergreifende Regelungen werden jedoch bereits im Vorfeld angestellt.

 

4.   Technische Voraussetzungen - kooperationsbedingte Erstinvestitionen

 

      Zur Einführung und praktischen Umsetzung der kreisweiten Tarifkooperation sind u. a. folgende technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit der künftige Ostalb-Tarif auch flächendeckend von allen Busunternehmen und der DB Regio AG verkauft werden kann:

 

      Im Busbereich muss eine Erweiterung der Leistungsfähigkeit der Fahrscheinausgabe- und -entwertesysteme vorgenommen werden, da diese bisher nur für das Netz eines Unternehmens und allenfalls für  Teile des Liniennetzes des Ostalbkreises einsetzbar sind. Auch sind bei den Busunternehmen bisher unterschiedliche Chipkartensysteme als technische Grundlage für den Verkauf von rabattierten Einzelfahrscheinen im Einsatz. Solche Fahrscheine können über den Bereich des ausgebenden Unternehmens hinaus aber nur verkauft werden, wenn die verschiedenen Systeme kompatibel sind, was bislang häufig nicht der Fall ist. Deshalb ist ein wichtiges Ziel, die technischen Grundlagen für ein kreiseinheitliches Chipkartensystem im Busverkehr einzuführen.

 

      Bei der DB Regio AG sind an allen Bahnhöfen innerhalb des Ostalbkreises die Fahrausweisautomaten von der Hard- und Softwareseite her so umzurüsten, dass von diesen ausgehend Fahrscheine des Ostalb-Tarifs auch zu Zielen im Busnetz verkauft werden können. Für das Spitzabrechnungsverfahren ist ein Abrechnungssystem aufzubauen, das den Erfordernissen der Verkehrsunternehmen und des Landkreises entspricht. Zur Information der Fahrgäste sind zudem an den Bahnhöfen und den Haltestellen entsprechende Informationsmöglichkeiten zu schaffen. Diese sind in ein umfassendes Marketingkonzept zur Tarifkooperation einzubinden.

 

      Die entsprechenden Kosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig ermitteln. Innerhalb einer kleinen Arbeitsgruppe werden Ausschreibungen zur Einholung konkreter Angebote vorbereitet. Sobald diese vorliegen erhält der Kreistag eine Zusammenstellung der technischen Notwendigkeiten im Bus- und Schienenverkehr, der notwendigen Informationsausstattung sowie für das Marketingkonzept. Die Aufwendungen werden zu 50 % vom Land übernommen.

 

 

5.   Umschichtungen von Mitteln des Landkreises

 

      Bisher unterstützt der Ostalbkreis Maßnahmen der Städte und Gemeinden zur Verbilligung der Fahrpreise in Höhe von zuletzt ca. 400.000 €. Begünstigt werden vor allem die Stadt Aalen mit über 300.000 €, die Stadt Schwäbisch Gmünd mit 50.000 € und 16 weitere Städte und Gemeinden. Diese Mittel werden künftig zu Gunsten der kreisweiten Tarifkooperation umgeschichtet. Die betroffenen Städte und Gemeinden wurden darüber informiert. Hingewiesen wurde darauf, dass auch künftig die Möglichkeit besteht, die Abgabepreise nach dem neuen Ostalb-Tarif weiter zu verbilligen.

 

      Im Herbst des Jahres soll der Nahverkehrsplan des Ostalbkreises insofern geändert werden, als die Beteiligung des Landkreises an den tariflichen Maßnahmen der Städte und Gemeinden und alle weiteren tariflichen Maßnahmen des Kreises zu Gunsten der Tarifkooperation gestrichen werden.

 

6.   Weiteres Vorgehen

 

      Auf Grundlage der im April 2005 erzielten Grundsatzeinigungen in zahlreichen Kernpunkten werden nun die verschiedenen Vertragsteile ausgearbeitet. Mit den Verkehrsunternehmen sind neben den vertraglichen Fragen noch zahlreiche Details zur praktischen und technischen Ausgestaltung der Tarifkooperation zu klären. Ziel ist, die Vertragsentwürfe in der Sitzung des Kreistages vom 26. Juli 2005 einzubringen.

 

      Zur Abschätzung der verbundbedingten Erstinvestitionen werden Angebote alternativ für die Anpassung der vorhandenen Ausstattung und für eine Neuausstattung auf dem modernsten Stand eingeholt und gegenübergestellt. Ergänzend werden Kostenabschätzungen für notwendige Informationseinrichtungen an Haltestellen und Bahnhöfen und für Marketingmaßnahmen zur Einführung des Ostalb-Tarifs vorgenommen. Die zu erwartenden Kosten werden den Gremien so rasch wie möglich vorgelegt.

 

      Ebenso ist vorgesehen, mit dem Land Baden-Württemberg so rasch wie möglich Verhandlungen aufzunehmen, sobald die zu erwartenden Kosten der Erstinvestitionen und der laufenden Kosten vorliegen. Um negative Überraschungen so weit wie möglich auszuschließen, hält die Landkreisverwaltung bereits heute Kontakt mit dem Verkehrsministerium.

 

      Die zu erwartenden Kosten für den laufenden Betrieb der Tarifkooperation mit den Elementen Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen, Kosten der Verrechnungs- und Koordinierungsstelle, den laufenden Marketingaufwendungen, den Einsparungen in anderen Bereichen des ÖPNV-Haushaltes sowie die Beteiligungen des Landes Baden-Württembergs werden vorbereitet und bei der Aufstellung des Haushaltsplanes des Jahres 2006 berücksichtigt.

 

      Neben der vertraglichen und finanziellen Seite wird der Kreistag auch über die weitere Terminplanung informiert. Hierbei wird vom Ostalbkreis und den Verkehrsunternehmen Wert darauf gelegt, dass rechtlich einwandfreie vertragliche Regelungen gefunden werden, die technische Ausstattung bei Verbundstart einwandfrei funktioniert und ein qualitativ hochwertiges und dauerhaftes Ergebnis zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit gefunden wird.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Zur Finanzierung der kreisweiten Tarifkooperation entstehen Aufwendungen aus:

 

1. Harmonisierung und Durchtarifierung

2. Kosten der Verbundorganisation (Koordinierungs- und Verrechnungsstelle)

3. einmalige Kosten für die Erstinvestitionen

 

Die unter 2. und 3. genannten Kosten werden zur Zeit genau ermittelt und in einer Sitzungsvorlage für die Kreisgremien dargestellt.

Anlagen:

Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

Fachbereich                   __________________________________________________

                   Maier

Dezernent                   __________________________________________________

                   Götz

Dezernat I                   __________________________________________________

                   Wolf

Dezernat II                   __________________________________________________

                   Hubel

Landrat                   __________________________________________________

                   Pavel