Bürgerinformationssystem

Vorlage - 043/05  

 
 
Betreff: Ausbau des Verkehrslandeplatzes Elchingen
- Vorstellung der Machbarkeitsstudie
- Bericht über den aktuellen Sachstand
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats / Pressestelle   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.04.2005 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Ausgangslage

 

Der Flugplatz Neresheim-Elchingen wird vom Luftsportring Aalen e.V. betrieben und ist als sogenannter Verkehrslandeplatz eingestuft. Damit verbunden ist eine Betriebspflicht, die sich auf die Zeit von 8.00 Uhr morgens bis zum Sonnenuntergang, längstens jedoch 21.00 Uhr erstreckt. Im Zusammenhang mit dieser Betriebspflicht hat der Luftsportring Aalen e.V. im Auftrag des Landes Baden-Württemberg den Luftaufsichtsdienst übernommen.

 

Derzeit verfügt der Verkehrslandeplatz über eine Start- und Landebahn mit einer Länge von rund 1.000 Metern. Neben dem Freizeitflugverkehr wird in Elchingen auch gewerblicher Flugverkehr abgewickelt. Speziell für die gewerbliche Luftfahrt wurde eine neue Europäische Flugbetriebsvorschrift (JAR-OPS 1) von der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Luftfahrtbehörden (JAA) beschlossen. Die JAR-OPS 1 wurde am 1. April 1999 rechtswirksam. Die Bestimmungen der JAR-OPS 1 haben u.a. zur Folge, dass eine Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Neresheim-Elchingen erforderlich wird, sofern der derzeitige Umfang an Flugbetrieb im gewerblichen Verkehr auch weiterhin ohne Einschränkungen möglich sein soll.

 

Angesichts der Vielzahl der von der JAR-OPS 1 betroffenen Verkehrslandeplätze innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr vom November 1997 einen Vorbehalt gegenüber der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Luftfahrtbehörden erhoben, durch den das Wirksamwerden der JAR-OPS  für Deutschland auf den 1. Januar 2005 verschoben wurde. Seit 1. Januar diesen Jahres gelten für den gewerblichen Flugbetrieb auf dem Verkehrslandeplatz Elchingen somit bereits gewisse Beschränkungen.

 

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg sind derzeit außerdem die JAR-OPS 2 ff in Vorbereitung, die die Vorschriften der JAR-OPS 1 für den gewerblichen Flugverkehr auch auf den sog. Werkverkehr (liegt dann vor, wenn ein Flugzeug lediglich für betriebsinterne Zwecke verwendet wird) oder auch auf sog. Wartungsbetriebe ausdehnt. Am Verkehrslandeplatz Elchingen ist ein Wartungs- und Reparaturbetrieb ansässig, der dann hiervon betroffen wäre.

 

In mehreren Gesprächen mit den Oberbürgermeistern und Landräten der Region sowie der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat die Vorstandschaft des Luftsportrings Aalen e.V. betont, der Verein selbst sei nicht in der Lage, die Investitionskosten für eine Verlängerung der Start- und Landebahn aufzubringen. In Frage käme lediglich der notwendige Grunderwerb durch den Verein.

 

Die Industrie- und Handelkammer Ostwürttemberg hatte in den Jahren 2000 und 2001 130 Unternehmen der Region Ostwürttemberg befragt, um zu erfahren, ob der Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen für die regionale Wirtschaft wichtig genug sei, um eine Start- und Landebahnverlängerung zu rechtfertigen. Über ein Viertel der befragten Unternehmen bejahte ein Interesse an der (weiteren) Nutzung des Verkehrslandeplatzes. Der Verkehrsausschuss und der Versandleiterkreis der Industrie- und Handelkammer Ostwürttemberg hatten zur Zukunft der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg und im Hinblick auf deren exportorientierte Unternehmen unter anderem in einer Resolution einen leistungsfähigen Verkehrslandeplatz gefordert. Dies gilt laut Industrie- und Handelskammer vor allem vor dem Hintergrund der EU-Ost-Erweiterung, die ein Anwachsen des Geschäftsreiseverkehrs in östliche Richtung und umgekehrt erwarten lässt.

 

Angesichts des seitens der Wirtschaft formulierten Bedarfs einerseits und der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Luftsportrings Aalen e.V. andererseits wurde gemäß Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 29.11.2002 von der AOM GmbH in Waiblingen eine Machbarkeitsstudie mit Prognose der Flugbewegungszahlen für den Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen erstellt. Hierbei wurden die Auswirkungen der JAR-OPS 1 auf den Verkehrslandeplatz untersucht. Die Kosten für die Gutachten beliefen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer auf rund 27.000 Euro. Der Landkreis Heidenheim beteiligte sich mit 2.500 Euro, die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg steuerte 5.000 Euro bei. Die übrigen Kosten wurden vom Ostalbkreis getragen.

 

Ergebnis der Machbarkeitsstudie – siehe hierzu Pläne in der Anlage

 

Um den Anforderungen der JAR-OPS 1 ab 1. Januar 2005 gerecht zu werden, kommen aus Sicht der AOM GmbH folgende Ausbauvarianten in Frage:

 

  • Variante 1:
    Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn mit Sichtflugbetrieb (VFR)

    Bei dieser Lösung müsste auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Elchingen und Großkuchen eine Ampel errichtet werden, die bei Starts und Landungen den Verkehr auf der Straße stoppt.

    Kosten (ohne Grunderwerb): ca. 3,6 Mio. Euro (ohne eventuell notwendige Reparaturen an der bestehenden Bahn)

  • Variante 2:
    Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn mit Instrumentenflug (IFR)

    Diese Variante wird vom Regierungspräsidium Stuttgart bzw. vom Ministerium für Umwelt- und Verkehr Baden-Württemberg als nicht genehmigungsfähig angesehen, da bei der Einrichtung eines Instrumentenflugsystems der Tower und auch diverse andere Flughallen und Nebengebäude zu dicht an die bestehende Landebahn angebaut sind.

    Kosten (ohne Grunderwerb): ca. 4,35 Mio. Euro.

  • Variante 3:
    Verlegung und Verlängerung, d.h. Neubau, einer Start- und Landebahn mit Instrumentenflug (IFR)

    Für den Neubau einer Start- und Landebahn parallel zur bestehenden Start- und Landebahn ist eine Verlegung der Grasbahnen für den Segelflugbetrieb notwendig. Außerdem muss die Gemeindeverbindungsstraße verlegt werden und es sind mehrere Hektar Wald im Westen zu entfernen.

    Kosten (ohne Grunderwerb): ca. 5,65 Mio. Euro

 

Aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Ministeriums für Umwelt- und Verkehr Baden-Württemberg wird lediglich die Variante 3 als zukunftsträchtig und förderfähig betrachtet, da nur sie dauerhaft die Durchführung eines qualifizierten Geschäftsreiseverkehrs sicherstellen kann.

 

Neben dem Neubau einer Start- und Landebahn sieht die Variante 3 die Einrichtung einer Start- und Landebahn-Befeuerung sowie eine Anflug-Befeuerung für den IFR-Flugbetrieb (Instrumentenflug) vor. Um den IFR-Flugbetrieb aufnehmen zu können, ist darüber hinaus die Einrichtung eines qualifizierten Luftraumes (Luftraum F) notwendig. Eine Voranfrage des Ministeriums für Umwelt und Verkehr bei der Deutschen Flugsicherung hat ergeben, dass der Einrichtung eines Luftraums F keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen.

 

In mehreren Spitzengesprächen mit Vertretern aus der Region Ostwürttemberg wurde unter Berücksichtigung der Abstimmungsgespräche mit Regierungspräsidium und Ministerium Einigung dahingehend erzielt, dass im Falle eines Ausbaus des Verkehrslandeplatzes lediglich die Umsetzung der Variante 3 sinnvoll ist. Bei einem Gespräch bei der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg Ende Februar dieses Jahres, an dem Vertreter des Luftsportrings, des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises, der Städte Aalen, Heidenheim und Neresheim und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr teilnahmen, wurde als Ergebnis festgehalten, dass eine bauliche Optimierung des Verkehrslandeplatzes für die gesamte Region Ostwürttemberg dringend notwendig ist. Prominente Wirtschaftsvertreter aus der Region haben wiederholt deutlich gemacht, dass ein funktionierender Flugverkehr für sie wichtige Standortvoraussetzung ist. Gespräche der Industrie- und Handelskammer mit Unternehmen der Region haben ergeben, dass die Wirtschaft bereit ist, für die Umsetzung der Variante 3 einen Betrag in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro beizusteuern. Die restlichen Investitionskosten müssten über das Land Baden-Württemberg bzw. innerhalb der Region Ostwürttemberg finanziert werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Vorstandschaft des Luftsportrings Aalen e.V. hat ihre Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 19. März 2005 über die Inhalte der Machbarkeitsstudie und die Tendenzen innerhalb der Region zur Umsetzung der in der Studie genannten Variante 3 informiert.

 

Der Landkreis Heidenheim und die Städte Neresheim und Heidenheim befassen in Kürze ihre zuständigen Gremien mit dem potenziellen Ausbau des Verkehrslandeplatzes Neresheim-Elchingen.

 

Anschließend sollen Bürgerinformationsveranstaltungen in Elchingen und Großkuchen, möglichst am selben Tag, stattfinden. Die Veranstaltung in Elchingen wird von Landrat Klaus Pavel moderiert, die Veranstaltung in Großkuchen moderiert Oberbürgermeister Bernhard Ilg.

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

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Anlagen:

Anlagen:

 

Vorstellung der Varianten 1 bis 3 gemäß der Machbarkeitsstudie für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Neresheim-Elchingen.

Sichtvermerke:

 

Fachbereich                         __________________________________________________

                                          Dietterle

Dezernent                           __________________________________________________

                                               

Dezernat I                           __________________________________________________

                                          Wolf

Dezernat II                          __________________________________________________

                                          Hubel

Landrat                               __________________________________________________

                                          Pavel