Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme. Sachverhalt/Begründung: I. Ausgangssituation und Allgemeines: Seit Jahrzehnten nehmen die Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe bundesweit beständig zu. Dieser Trend war bislang trotz der Novellierung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz, der demographischen Entwicklung sowie aller Bemühungen und Anstrengungen der öffentlichen Träger, nicht zu stoppen. Auch im Ostalbkreis nahmen die Jugendhilfeaufwendungen Jahr für Jahr deutlich zu. Belief sich der Zuschussbedarf des Ostalbkreises zu den öffentlichen Jugendhilfeaufwendungen im Jahre 1987 noch auf rd. 2.140.000 €, so mussten im Jahre 2003 bereits 16.106.612,40 € für die öffentliche Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Verantwortlich für die immensen Kostensteigerungen waren jedoch nicht nur zunehmende Fallzahlen und allgemeine Steigerungen der Pflegesätze, sondern auch verschiedene, durch gesetzliche Veränderungen herbeigeführte Kostenverlagerungen auf die Landkreise (Veränderungen der Kostenerstattung des Landes bei Sorgerechtsmaßnahmen, Abschaffung der Fürsorgeerziehung und der freiwilligen Erziehungshilfe in Verbindung mit einer Kostenerstattung durch die überörtlichen Träger). Um diesen Trend zu durchbrechen war es erforderlich, Steuerungsinstrumente zu entwickeln, die einerseits in der Lage sind, allen Bedarfsanforderungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden und andererseits auch verstärkt wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragen. II. Situation im Ostalbkreis: Dem Ostalbkreis ist es im Jahre 2004 gelungen, die unter I. beschriebene Entwicklung zu stoppen. Belief sich das Rechnungsergebnis des Zuschussbedarfes für die öffentlichen Jugendhilfeleistungen im Jahre 2003 noch auf 16.106.612,40 €, schließt der Jugendhilfeleistungshaushalt im Jahre 2004 mit einem Rechnungsergebnis von voraussichtlich 15.360.556,34 € ab. Dies sind insgesamt 746.056,06 € weniger an Ausgaben, obwohl auch im Jahre 2004 allgemeine Kostensteigerungen im Bereich der Vollzeitpflegeleistungen mit 3,5% und in den Bereichen der vollstationären Fremdunterbringungen durch Neuverhandlung von Pflegesätzen zu bewältigen waren. Möglich war dieses Ergebnis letztlich nur durch eine erfolgreiche Umstrukturierung innerhalb des Geschäftsbereichs Jugend und Familie, eine Neuausrichtung der öffentlichen Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt auf familienunterstützende Hilfen und eine konsequente Steuerung durch Konzeptionierung des Leistungsspektrums. Diesen schwierigen und komplexen Entwicklungsprozess haben auch die freien Träger der Jugendhilfe des Ostalbkreises durch flexible Strukturveränderungen ihrer Angebote begleitet und damit bewiesen, dass Pädagogik und Wirtschaftlichkeit keine unabdingbaren Gegensätze darstellen. Die Verwaltung wird in der Sitzung das Ergebnis der Jahresrechnung 2004 sowie die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe im einzelnen darstellen. III. Empfehlung der Verwaltung: Kenntnisnahme. Finanzierung und Folgekosten:
keine Anlagen: keine Sichtvermerke: Dauser Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat I __________________________________________________ Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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