Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung: I. Ausgangssituation und
Allgemeines Die programmatische Forderung des Kinder- und Jugendhilferechts, nach der jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit besitzt und das Anliegen Familien zu helfen, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen können, bedingen frühzeitige und präventive Angebote, die familienunterstützend und möglichst lebensfeldnah ausgerichtet sind. Ein Netzwerk und eine enge Kooperation zwischen Familie, Kindergarten, Schule und Jugendhilfe ist erforderlich, damit Kinder und Heranwachsende wirkungsvoll in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und Krisen- und Konfliktsituationen meistern können. Jugendhilfe kann gesellschaftlich bedingte Verhältnisse und Problemstellungen nicht umdrehen. Es ist jedoch ihre Aufgabe, allen Kindern und vor allem die von Benachteiligungen betroffenen Kinder und Jugendliche zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung von Lebensperspektiven zu helfen. Den Perspektivenwandel in der Jugendhilfe von einem
stark ordnungsrechtlichen Denken, durch das sich staatliche Maßnahmen auf
Kontrolle und Eingriff beschränkten, hin zu einer Jugendhilfe als
sozialpädagogische Dienstleistung, bestimmt vor allem das seit 1991 geltende
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII). Jugendhilfe ist seitdem
ausgerichtet an Standards und Prinzipien der Prävention, Regionalisierung,
Familien- und Alltagsorientierung, Partizipation und vor allem Lebensfeldorientierung
und Integration. Neben dieser Neuorientierung beinhaltet das KJHG eine
deutliche Ausweitung der Aufgaben des Jugendamtes, insbesondere verstärkte und
personalaufwendige Beratungs- und Kooperationspflichten, bis hin zu einer
interdisziplinären Zusammenarbeit als notwendige Konsequenz der ganzheitlichen
und lebensweltlich orientierten Handlungsansätze. Landes- und bundesweit sind in den letzten Jahren die Aufwendungen für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe deutlich angestiegen. Auch im Ostalbkreis waren bei den Hilfen zur Erziehung, insbesondere bei den voll- und teilstationären Hilfen, bis zuletzt hohe Kostensteigerungen zu verzeichnen. II. Fachliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe im
Ostalbkreis Ein vom - Geschäftsbereich Jugend und Familie - erarbeitetes Steuerungs- und Handlungskonzept, das in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 25.09.2001 beschlossen wurde, enthält unter anderem eine fachliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die eine Schwerpunktsetzung mit dem Baustein Fachdienst "Arbeit mit Familien in Problemlagen" und bei den familienorientierten Hilfen vorsieht. In der Sitzung vom 09.03.2004 wurde zu den Erfahrungen aus den bislang abgeschlossenen Fällen durch den Fachdienst berichtet. Die Ergebnisse zeigen, dass der neue Arbeitsansatz die ihm zugedachten Ziele und Effekte im Sinne eines qualitativ hochwertigen Steuerungselements in vollem Umfang erfüllt. Insbesondere das Ziel des Geschäftsbereichs -Jugend und Familie-, grundsätzlich bedarfsorientierte und geeignete Hilfen zu gewähren, wurde durch die Arbeit des Fachdienstes erreicht. Im Sinne einer integrativen Jugendhilfe, die an die Ressourcen einer Familie anknüpft und die Möglichkeiten im Lebensfeld einbezieht, entwickelte der Geschäftsbereich -Jugend und Familie- im Jahr 1999 eine Konzeption zur Sozialpädagogischen Familienhilfe, deren Fortschreibung vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 18.10.2004 beschlossen wurde. Ebenfalls mit dem im September 2001 beschlossenen Handlungskonzept wurde der Pflegekinderdienst personell erweitert und konzeptionell sowie fachlich weiterentwickelt. Die dadurch erzielten qualitativen Standards im Bereich der Vollzeitpflege finden nicht nur Wertschätzung bei den Pflegeeltern im Ostalbkreis, sondern inzwischen auch landesweite Beachtung und Anerkennung. Im Sinne des Handlungs- und Steuerungskonzepts vereinbarte der Geschäftsbereich -Jugend und Familie- im Februar 2004 eine neue Hilfeplanstruktur mit den Partnern der freien Jugendhilfe, mit dem Ziel, einen mit den Leistungsberechtigten (in der Regel die Eltern) konkret und verbindlich abgestimmten Veränderungsbedarf sowie den zeitlichen Ablauf von Hilfen festzulegen und damit eine Zielüberprüfung zu gewährleisten. Die Erprobungsphase endet in Kürze. Danach steht eine Auswertung der Erfahrungen an. III. Der
Allgemeine Soziale Dienst - ASD Der Allgemeine Soziale Dienst ist beim öffentlichen Jugendhilfeträger in der Regel der Dienst, der die zentralen Aufgaben der Jugendhilfe erfüllt. Er ist Ansprechpartner für die Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in allen Fragen der Erziehung, des Zusammenlebens, der Partnerschaft und Familie. Seine Tätigkeit findet in dem in Abschnitt I. beschriebenen Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Auftrag, wesentlich gestiegenen Anforderungen und der Notwendigkeit sparsamster Haushaltsführung statt. Es wird von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des ASD erwartet, dass sie über Kompetenzen verfügen mit denen sie in der Lage sind, vielerlei sozialen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden. Der Erfolg ihres beruflichen Handelns hängt vor allem davon ab, ob sie fähig sind, pädagogische und helfende Beziehungen im Alltag von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien wirkungsvoll einzusetzen, kooperative Beziehungen mit Kollegen und Vertretern verschiedener Institutionen aufzubauen, und rechtlich schwierige Problemlagen zu bewältigen. Durch gelungene Kooperation können bereits im Vorfeld notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme für Familien, Kinder und Jugendliche im Sinne von Prävention oder auch Intervention entwickelt werden. Im Rahmen der erzieherischen Hilfen bestimmt der ASD mit der Hilfeplanung wesentlich die Auswahl der Hilfen über seine Bedarfsklärung und er bestimmt den Verlauf über die Gestaltung des Hilfeplanverfahrens. Mit der qualitativen Umsetzung der Hilfeplanung, der Beteiligung der Leistungsberechtigten, der Kinder und Jugendlichen und der Einbeziehung weiterer Fachkräfte, wird der Erfolg von allen Maßnahmen ganz wesentlich bestimmt. Eine kontinuierliche Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter durch Fort- und Weiterbildung und die Entscheidung von Mitarbeiterinnen und von Mitarbeitern für Zusatzausbildungen sind unabdingbare Bausteine für das Arbeitsfeld des ASD und dessen Qualitätsentwicklung. Mit einem Bericht wird der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 08.03.2005 über die umfassenden und vielfältigen Aufgaben sowie über die neue Qualität der Arbeit des ASD im Sinne einer Neuorientierung der Jugendhilfe im Ostalbkreis informiert. Anlagen: keine Sichtvermerke: Dauser/Leinmüller Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat I __________________________________________________ Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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