Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme Sozialausschusssitzung am 28.02.2005 Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im
Ostalbkreis abo - aktueller Stand
- Ausgangssituation: Am 09.11.2004 stimmte der Kreistag des Ostalbkreises
dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung und
Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Ostalbkreis und der
Agentur für Arbeit Aalen zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu und bestellte für die
Trägerversammlung fünf Mitglieder des Kreistages. Am 17.11.2004 unterzeichneten Landrat Klaus Pavel und
der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Alwin Badstieber
den Vertrag nach § 44 b SGB II. Am 15.12.2004 fand die erste Trägerversammlung der
abo statt. Die Abgrenzung der Arbeitsbereiche innerhalb der Geschäftsführung
der abo erfolgte, die Geschäftsführer Alwin Schuster und Martina Häusler wurden
jeweils einstimmig gewählt bzw. bestellt (siehe Anlage 1) und das
Arbeitsprogramm 2005 wurde vorgestellt und verabschiedet. Am 27.01.2005 wurden das Leitungsteam, das LOGO und
die Projektbäckerei (ein neues Projekt der abo) im Rahmen eines Pressegesprächs
von Landrat Klaus Pavel vorgestellt. Arbeitsprogramm 2005: Nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ (§ 1 SGB II)
sollen, können und müssen die vorhandenen Mittel für die Integration in den 1.
Arbeitsmarkt effektiv eingesetzt werden. Der öffentlich geförderten
Beschäftigung (2. Arbeitsmarkt) kommt dabei die Bedeutung einer
„Brückenfunktion“ zu. Sie dient der Erhaltung bzw. der Wieder- bzw.
Ersterlangung der Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit und trägt durch die
zusätzlichen Tätigkeiten zum Gemeinwohl bei. Um die Effektivität zu garantieren bedarf es flexibler,
dynamischer, am Markt orientierter, unbürokratischer Strukturen, die eine
individuelle, passgenaue Vermittlung ermöglichen. WAS – SGB II § 16 (siehe Anlage 2 und 3): §
ALLEN Jugendlichen soll ein Angebot gemacht werden
können (nicht nur der Aktivierungsquote von 52 %) §
Qualifizierung über Beschäftigung (gekoppelt mit
theoretischen Inhalten in enger Verknüpfung mit dieser Beschäftigung). Es soll
auch mehr erwachsenen Hilfebedürftigen ein Angebot gemacht werden können (nicht
nur der Aktivierungsquote von 23 %) Informationen zu einzelnen neuen Maßnahmen/Instrumenten: §
1. Arbeitsmarkt: Vermittlungscoaching In dieser Maßnahme können und
sollen sich erwerbsfähige Hilfebedürftige 38,5 Std. pro Woche – qualifiziert begleitet - um die
Suche nach „ihrem“ Job/Arbeitsplatz kümmern. Potentielle Kooperationspartner
der ARGE haben sich durch eine Fortbildung (beendet am 12.12.2004) auf die
Einführung dieses Instrumentes vorbereitet (Erfahrungen aus München: 70 %
Vermittlung in den 1. AM bzw. anderer Ausstieg aus der Hilfebedürftigkeit). Einstiegsgeld Förderung der Aufnahme einer
gering(er) entlohnten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer
selbständigen Erwerbstätigkeit (vergleichbar: ICH-AG und Überbrückungsgeld im
SGB III). Die Leistung wird als Zuschuss
zum Arbeitslosengeld II (d.h. an den/die Arbeitnehmer/-in) gewährt. §
Sonderprojekte: pauschaler Fallmanagementtopf Mittel, die der Fallmanager
individuell einsetzen kann, um für die berufliche Integration notwendige Dinge
(kurzfristig) fördern zu können z.B.
Entfernen von Tätowierung die den Arbeitgeber abschreckt, neue Kleidung
für das Vorstellungsgespräch, die Fahr- und Eintrittskarte für eine Berufs-/
Fachmesse. Noch nicht verplante Mittel: Mittel für die flexible, zeitnahe Anpassung der Strukturen
und Dienste, die für die erfolgreiche, effektive Umsetzung des SGB II benötigt
werden. WIE – Strukturen für eine erfolgreiche, effektive
Umsetzung: Flexible, dynamische, am Markt orientierte, unbürokratische
Strukturen und Profile, die schnell auf Markt-/Zahlenverschiebungen reagieren
um dann aktiv agieren zu können, werden
benötigt. Diese sollen in der ARGE Ostalbkreis weiterentwickelt und unter
Nutzung der bereits gemachten Erfahrungen - u.a. mit der G.O.B. und weiteren
Trägern - optimiert werden. Der Fokus liegt dabei eindeutig auf der Vermittlung
und der Arbeitsmarktintegration. Strukturen für die Mitarbeiter/-innen der ARGE: Das entscheidende Kapital der ARGE sind die
Mitarbeiter/-innen. Sie setzen auf allen entscheidenden Ebenen die
erforderliche Zielsetzung um. Sie sind diejenigen, die flexibel, dynamisch und
schnell agieren sollen, können und müssen. Sie benötigen dafür Strukturen -
in denen Entscheidungskompetenzen möglich und gewünscht
werden, -
die eine kontinuierliche und permanente Selbstkontrolle
in sich führen. Strukturen für das Klientel, die erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen (und den Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
leben): Fördern und Fordern hat auch mit „Bewegung“ zu tun. Die
erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen sollen, wollen und müssen sich bewegen. Die
ARGE stellt die „Durchgangsstation“ dar, einen zeitlich be- und abgegrenzten
Zustand, der in Bewegung hält, die berufliche Integration, die
gesellschaftliche Teilhabe vorantreibt und unterstützt. Dies auch in Form
gezielter Projekte und Lernschritte zur Entwicklung und Ausprägung der
„sozialen Kompetenz“. Der Motor liegt immer beim Einzelnen, man kann nur helfen
diesen in Gang zu bringen. Struktur für die Zusammenarbeit mit den Beschäftigungs-
und Bildungsträgern (vor Ort): Auch die vorhandenen Strukturen in der Zusammenarbeit mit
relevanten Trägern sollen, können und müssen entsprechend der Zielsetzung und
der „neuen“ Instrumente (weiter-) entwickelt werden. Ein flexibles Angebot,
welches die Individualität der/des Einzelnen im Blickpunkt hat und den
Schwerpunkt auf Qualifizierung über Beschäftigung (learning by doing) legt,
wird ausgebaut. Betätigungsfelder: Da die Qualifizierung in enger Verknüpfung mit der
Beschäftigung an die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der/des
Einzelnen ansetzen muss, wird eine ganze Bandbreite an Arbeitsgelegenheiten
benötigt und in Zusammenarbeit mit den Kommunen, sozialen Einrichtungen und
Vereinen auf- und ausgebaut. Ausblick: -
Ausbau der Dauer der Beschäftigung nach der
Mehraufwandsvarinate (dauerhafter 2. AM) für Menschen, die dauerhaft
erwerbsgemindert aber erwerbsfähig sind. -
Entwicklung der Zusammenarbeit mit
(Handwerks-)Betrieben und der Landwirtschaft. Personal der abo: Mit Stand 04.02.2005 wurden die Mitarbeiter/-innen der abo
(endgültig) ausgewählt bzw. zugeordnet. Insgesamt 91,25 Stellen gibt es an den
drei Standorten Aalen (44,5), Schwäbisch Gmünd (38,5) und Ellwangen (8,25).
Davon sind 11 Stellen für die Kosten der Unterkunft (KdU) eingeplant. Entsandt bzw. eingebracht werden vom Ostalbkreis 38, von der
Agentur für Arbeit Aalen 40, von der Stadt Ellwangen 4,25 und von der G.O.B.
8,5 Stellen. Noch offen sind 0,5 Stellen. Martina Häusler Anlage 1: Schaubild
– Abgrenzung der Geschäftsführung Anlage 2: Arbeitsprogramm
in Zahlen Anlage 3: Zahlen
und Aktivierung im Ostalbkreis |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||